114 Bundestagsabgeordnete haben sich durch ihre mehr als 18-jährige Zugehörigkeit zum Bundestag das Recht ersessen, bereits mit 55 Jahren ohne Abzug in Ruhestand gehen zu können, nicht mitgezählt all jene, die sich ihre Bundestagszeit durch Landtagszeiten aufbessern können.
Wie viele der Abgeordneten das auch in Anspruch nehmen, entzieht sich meiner Kenntnis.
Ziemlich sicher nicht in Anspruch genommen wird der Frühpensionsrabatt von einem Abgeordneten der CDU und einer Abgeordneten der SPD, die bereits in ihrer 10. Wahlperiode sind.
Bei den Grünen, die am Anfang noch von Rotation alle 2 Jahre redeten, sitzen bereits mehr als 43% zum (mindestens) dritten Mal im Bundestag (bei der CDU/CSU sind’s 53%, bei der SPD 59% und bei der FDP 39%). Da winken schon 2 Jahre Pensionsrabatt.