Landesverfassungen

Im Moment bin ich gerade dabei, die Seite kreistagswahl-rv.de mit Leben zu füllen und quäle mich daher auch durch die baden-württembergische Verfassung.

Artikel 26 III lautet:

(3) Die Ausübung des Wahl- und Stimmrechts ist Bürgerpflicht.

🙂

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