Kompetenz auch in der Landesspitze

Ich muss mich bei den Jusos entschuldigen, weil ich ihnen in letzter Zeit so oft vorgeworfen habe, dass sie vom Steuer- und Abgabenrecht keine Ahnung haben.

Sie können nichts dafür, vermutlich darf man keine Ahnung davon haben, wenn man in der SPD nach vorne kommen will.

Hannelore Kraft, ihres Zeichens Landesvorsitzende der NRW-SPD hat in der Welt einen Beitrag geschrieben, in dem sie das eindrucksvoll bestätigt. Vielleicht kann sie sich aber auch einfach nicht so richtig ausdrücken. Ich hab’s jetzt mal fett markiert.

Wenige Maßnahmen sind ungerechter als der Kinderfreibetrag. Kinder von Spitzenverdienern sind mehr wert als Kinder aus der Mittelschicht, von Geringverdienern oder Alleinerziehenden. Denn wer wenig oder keine Steuern zahlt, kann auch nichts absetzen. Deshalb hat Rot-Grün auch bewusst das Kindergeld erhöht und nicht den Freibetrag. Die SPD fordert daher schon seit Jahren einen Kindergrundfreibetrag, der mehr Gerechtigkeit schafft.

Okay, wenn man da noch ein ‚grund‘ in die Mitte schiebt ist er gerechter? ODer ist es gar kein Grundfreibetrag und er heißt nur so?

Steuerklasse 5. In den meisten Ehen kommt die Frau als geringer Verdienende in die höhere Steuerklasse. Sie muss die größere Steuerlast tragen und hat weniger Netto vom Brutto. Häufig genug heißt es dann: Bleib doch zu Hause, das lohnt sich nicht mehr.

Wenn schon eine Landesvorsitzende anscheinend nicht richtig versteht, wie das denn so funktioniert mit der gemeinsamen Veranlagung, mit der finanziellen Leistungsfähigkeit, an der sich die Höhe der Besteuerung orientiert, was ein Freibetrag und was eine direkte Subvention ist, kann man das von den „einfachen“ Leuten vermutlich auch nicht verlangen.

Vermutlich werden in der Familie Kraft zwei getrennte Konten geführt, in vielen anderen Familien wird die Steuerlast gemeinsam getragen, genauso wie das verdiente Geld auch gemeinsam ausgegeben wird. Die Friseurin geht in aller Regel nicht allein nach Malle in Urlaub statt mit der Familie nach Male, weil das eigene Gehalt nur zu ersterem reicht, das Gehalt des Ehemanns aber zu zweiterem (das gilt selbstverständlich auch für den Mann im Sicherheitsgewerbe und seine Ehefrau, die Filialleiterin ist).

Ein Gedanke zu „Kompetenz auch in der Landesspitze“

  1. gibt es hier auch ein Blogwunschkonzert?

    wenn ja, schreib doch bitte mal einen Blog zum Thema „Offenlegung der Agrarsubventionen in der EU“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.