Ehegattensplitting

während Spiegel-Online mal wieder sein profundes Halbwissen über das Ehegatten-Splitting zur Schau stellt und man bei den Jusos schon die Sektkorken knallen hört, „Verfassungsgericht folgt Juso-Forderung„, möchte ich an dieser Stelle ein paar Dinge aufgreifen, die man dann richtigerweise ebenfalls streichen sollte:

  1. den Versorgungsausgleich bei einer Scheidung. Das während der Ehe erwirtschaftete Altersguthaben wurde (wenn man der Logik beim Ehegattensplitting folgt) nur von dem erwirtschaftet, der es selbst verdient hat. Warum sollte jemandem nach der Ehe mehr zustehen als während der Ehe. Behielte man den Versorgungsausgleich bei, würde zudem der seltsame Effekt entstehen, dass geschiedene Ehepaare weniger Steuern zahlen müssen als Verheiratete.
  2. Den Zugewinnausgleich und den nachehelichen Unterhalt aus den gleichen Gründen wie bei Nummer 1. Das Geld wurde nicht gemeinsam erwirtschaftet, sondern von jedem Ehepartner alleine.
  3. Witwe(n/r)-Renten sind ebenfalls keine Leistung, die sich der überlebende Ehepartner verdient hat.
  4. Die kostenlose Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung für nicht arbeitende Ehepartner fällt in genau den gleichen Bereich, weg damit.
  5. Die Anrechnung des Einkommens des Ehepartners für den Fall, dass der andere Teilnehmer der Ehe ALG-II beantragen muss, fällt dann allerdings ebenfalls weg.

So und für all diejenigen, die wie der SpOn-Praktikant nicht so richtig verstanden haben, wie das Splitting funktioniert

Das Ehegattensplitting ist vielen schon lange ein anachronistisches Ärgernis. Es entmutigt junge Mütter zu arbeiten, weil ihr (Teilzeit-)Einkommen besonders hoch besteuert wird. Denn die steuerliche Entlastung für den (Vollzeit-)arbeitenden Ehemann fällt umso höher aus, je weniger seine Frau verdient.

Es geht beim Ehegattensplitting nicht um steuerliche Anreize.

Es geht darum, dass der Staat mal der Meinung war, eine Ehegemeinschaft sei ein Steuersubjekt und soll auch als ein solches behandelt werden.

Der Staat hatte die Auffassung, dass es sich bei der Ehe um eine allumfassende Einstehensgemeinschaft handelt, in der es keine klare Trennung zwischen Dein und Mein gibt. Eheleute erwirtschaften gemeinsam. Das kann auch bedeuten, dass er Teilzeit arbeitet und sich um die Kindererziehung kümmert, während sie Karriere macht. Dieses Prinzip soll aufgehoben werden. Durch eine Aufhebung des Ehegattensplittings wird eine Ehe, in der die Partner 50’000 und 10’000 EUR verdienen als leistungsfähiger angesehen (und dadurch höher besteuert) als eine Ehe, in der beide Partner jeweils 30’000 EUR verdienen.

Man kann durchaus der Meinung sein, dass ein Ehepaar mit 80’000 EUR Jahreseinkommen wirtschaftlich leistungsfähiger ist als ein Alleinstehender mit 61’800 EUR(beide zahlen jeweils ca. 16’000 EUR Einkommensteuer). Dass allerdings ein Ehepaar mit 40’000 EUR Jahreseinkommen genauso leistungsfähig ist wie ein Single mit 40’000 EUR, wage ich zu bezweifeln.

3 Gedanken zu „Ehegattensplitting“

  1. Ehegattensplitting
    oh mein Gott ich bin entsetzt! jetzt echt! Krankenversicherung weil man nicht arbeiten kann, weil man 3 Kinder hat! Du ich habe gearbeitet mit 3 Kindern zu den unmöglichsten Zeiten nachts um 3h in einer Bäckerei obwohl ich von Beruf Röntgenassistentin und MTA bin! Mensch Du weißt nicht von was Du sprichst! Wir kämpften um das tägliche Leben für die Kinder und uns!
    So heute bin ich 54 und ich gehe obwohl ich bis vor 3 Jahren als 400€ Job 27 Stunden die WE als qualifizierte Arzthelferin arbeiten „durfte“ ja heute geh ich putzen damit wir durchkommen!
    Wird das Ehegattensplitting gestrichen, lassen wir uns scheiden und gehn beide auf Hartz 4 weil wir dann mit unseren Nerven und Möglichkeiten und allem Kampf am Ende sind!
    und so geht es vielen vielen älteren so um die 50!

  2. wer das ehegattensplitting verstehen will, muss sich das splitting-urteil des Bverfg -BverfGE 6, 55 – anschauen. die leitsätze sind dort das entscheidende. im dritten reich wollte hitler die frau an den herd und daher wurden verdienende ehepartner höher besteuert als single…

    als das gg 1949 in kraft trat, war der damalige § 26 reich-estg nicht mit dem art. 6 abs. 1 gg vereinbar und musste vernichtet werden.

    der einfache gesetzgeber hätte dieses aber auch gemäß art. 123 abs. 1 gg schon im jahr 1949 tun müssen, anstatt den bürger klagen zu lassen. denn kollidierende einfachgesetzliche vorschriften müssen der höherrangien norm weichen, dazu bedarf es nicht erst irgendwelcher prozesse. das ergibt sich aus dem vorrang des gg und dem art. 19 abs. 4 gg.

    leider schaut niemand ins gg und glaubt, dass die schwarzkittel alle nach den vorschriften des gg handeln, doch da irrt volkes seele und zwar gewaltig.

    mal im netz schauen unter „zitiergebot.org“ oder „grundrechteforum.de“, da kommt man aus dem stauen nicht mehr heraus. wer das gg beherrscht, so wie es geschrieben steht, die alliierten haben damals 1949 ein gg genehmigt, dass geschrieben stand und nicht ungeschriebenes verfassungsrecht, erkennt die rechtsbefehle an die drei gewalten und die rechte des einzelnen bürgers als grundrechtsträger. diese gilt es einzufordern bei den drei gewalten und sich nicht länger von denen auf der nase herumtanzen lassen.

    eine herrschende, überwiegend herrschende oder ganz überwiegend herrschende meinung ist mit dem gg als der ranghöchsten rechtsnorm der bundesrepublik deutschland nicht vereinbar und mit der teleologischen auslegung durch behörden und gerichte muss endlich schluss sein, hat dieses mit rechtsanwendung aber auch gar nichts zutun. gesetze müssen dem gg entsprechen, tun sie es nicht, sind die z.b. im fall des fehlenden zitiergebotes gemäß art. 19 abs. 1 satz 2 gg ungültig ! ungültige gesetze erlangen niemals gesetzeskraft und dürfen nicht angewendet werden, die nichtigkeit ist von amts wegen deklaratorisch festzustellen und durch das bverfg auszusprechen !

    aber warum schreib ich das alles hier, ich musste es auch alles lesen und verstehen lernen, also dann, wissen ist macht, nichts wissen macht nichts…

  3. Also lese was was Autor „schritter“ am 26.Nov. 2009 schreibt, das stimmt absolut!
    Es ist richtig so und der Gesetzgeber hat es auch richtig so gemacht! Ehegattensplitting ist absout gerecht und richtig! und alle die dagegen sind haben es nicht begriffen, oder sind aus irgendeinem Grunde verbissen in falscher Ansicht!
    Ehegattensplitting schützt auch den Staat vor noch mehr Hartz 4!
    denn der Partner der eine Arbeit hat hilft dem Partner der keine Arbeit bekommt! Nicht weil der nicht eine Arbeit haben will, sondern weil es überhaupt zu wenig Arbeitsplätze gibt! und ältere Frauen bekommen absolut keine Chance höchstens als Putzfrau…. wie ich jetzt weiß! Mit freundlichen Grüßen und der Hoffnung daß es endlich aufhört Ehepaare jetzt finanziell obwohl sie alles miteinander teilen und auch miteinander verzichten, finanziell fertig machen zu wollen!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.