Ehegattensplitting

während Spiegel-Online mal wieder sein profundes Halbwissen über das Ehegatten-Splitting zur Schau stellt und man bei den Jusos schon die Sektkorken knallen hört, „Verfassungsgericht folgt Juso-Forderung„, möchte ich an dieser Stelle ein paar Dinge aufgreifen, die man dann richtigerweise ebenfalls streichen sollte:

  1. den Versorgungsausgleich bei einer Scheidung. Das während der Ehe erwirtschaftete Altersguthaben wurde (wenn man der Logik beim Ehegattensplitting folgt) nur von dem erwirtschaftet, der es selbst verdient hat. Warum sollte jemandem nach der Ehe mehr zustehen als während der Ehe. Behielte man den Versorgungsausgleich bei, würde zudem der seltsame Effekt entstehen, dass geschiedene Ehepaare weniger Steuern zahlen müssen als Verheiratete.
  2. Den Zugewinnausgleich und den nachehelichen Unterhalt aus den gleichen Gründen wie bei Nummer 1. Das Geld wurde nicht gemeinsam erwirtschaftet, sondern von jedem Ehepartner alleine.
  3. Witwe(n/r)-Renten sind ebenfalls keine Leistung, die sich der überlebende Ehepartner verdient hat.
  4. Die kostenlose Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung für nicht arbeitende Ehepartner fällt in genau den gleichen Bereich, weg damit.
  5. Die Anrechnung des Einkommens des Ehepartners für den Fall, dass der andere Teilnehmer der Ehe ALG-II beantragen muss, fällt dann allerdings ebenfalls weg.

So und für all diejenigen, die wie der SpOn-Praktikant nicht so richtig verstanden haben, wie das Splitting funktioniert

Das Ehegattensplitting ist vielen schon lange ein anachronistisches Ärgernis. Es entmutigt junge Mütter zu arbeiten, weil ihr (Teilzeit-)Einkommen besonders hoch besteuert wird. Denn die steuerliche Entlastung für den (Vollzeit-)arbeitenden Ehemann fällt umso höher aus, je weniger seine Frau verdient.

Es geht beim Ehegattensplitting nicht um steuerliche Anreize.

Es geht darum, dass der Staat mal der Meinung war, eine Ehegemeinschaft sei ein Steuersubjekt und soll auch als ein solches behandelt werden.

Der Staat hatte die Auffassung, dass es sich bei der Ehe um eine allumfassende Einstehensgemeinschaft handelt, in der es keine klare Trennung zwischen Dein und Mein gibt. Eheleute erwirtschaften gemeinsam. Das kann auch bedeuten, dass er Teilzeit arbeitet und sich um die Kindererziehung kümmert, während sie Karriere macht. Dieses Prinzip soll aufgehoben werden. Durch eine Aufhebung des Ehegattensplittings wird eine Ehe, in der die Partner 50’000 und 10’000 EUR verdienen als leistungsfähiger angesehen (und dadurch höher besteuert) als eine Ehe, in der beide Partner jeweils 30’000 EUR verdienen.

Man kann durchaus der Meinung sein, dass ein Ehepaar mit 80’000 EUR Jahreseinkommen wirtschaftlich leistungsfähiger ist als ein Alleinstehender mit 61’800 EUR(beide zahlen jeweils ca. 16’000 EUR Einkommensteuer). Dass allerdings ein Ehepaar mit 40’000 EUR Jahreseinkommen genauso leistungsfähig ist wie ein Single mit 40’000 EUR, wage ich zu bezweifeln.