Da man zur Erklärung des baden-württembergischen Landtagswahlrechts ein wenig länger braucht, fange ich jetzt schon mal an. In einer kleinen Reihe geht es um Dinge wie:
- Die CDU hat 2006 gegenüber 2001 an Prozenten verloren und stellt trotzdem fast 10% mehr Abgeordnete (69 statt 63)
- Die Zahl der gültigen Stimmen sank 2006 gegenüber 2001 um über 12% (von 4’530’763 auf 3’960’615), die Zahl der Abgeordneten stieg um 8,5% (von 128 auf 139).
- Im Regierungspräsidium Karlsruhe hatte der letzte Grünen-Abgeordnete, der noch einen Platz im Landtag bekommen hat, 7’463 Stimmen, im Regierungspräsidium Tübingen hatten zwei Grünen-Kandidaten jeweils über 10’000 Stimmen und sind trotzdem gescheitert.
- Den 11 Überhangmandaten der CDU stehen nur 8 Ausgleichsmandate der übrigen Parteien gegenüber (4x SPD, je 2x FDP und Grüne), obwohl die CDU 130’000 Stimmen weniger hatte als die 3 anderen Parteien.
- Der Wahlkreis Weinheim (WK 39) stellt mit 59’320 Wählern 4 Abgeordnete, der Wahlkreis Ravensburg (WK 69) stellt mit 61’047 Wählern nur einen Abgeordneten.
Manche Dinge erscheinen erst dann verwunderlich, wenn man weiß, dass der Wähler in Baden-Württemberg nur eine Stimme hat (also jeder eine, nicht alle zusammen), dass es keine Landeslisten der Parteien gibt und die Erringung eines Mandats alleine von der (absoluten) Stimmenzahl abhängt, die ein Bewerber in einem Wahlkreis erhält (letzteres zumindest ändert sich zur nächsten Wahl).
Das spannende/ungerechte/seltsame am baden-württembergischen Landtagswahlrecht ist die Tatsache, dass man – bei gleichem Wählervotum – auf ganz unterschiedliche Resultate kommen kann.
- Würde man die Ausgleichssitze (die aufgrund der CDU-Überhangs bei den Direktkandidaten entstanden sind) nicht auf Regierungspräsidumsebene berechnen, sondern auf Landesebene, hätten SPD, FDP und Grüne jeweils einen Sitz mehr erhalten.
- Würde man die Zusatzmandate (also die Sitze, die den Parteien aufgrund des Stimmenverhältnisses zustehen) auf Landesebene verteilen und nicht auf Regierungspräsidiumsebene, kämen aus Karlsruhe nur 2 Grünen-Abgeordnete (statt 4) und aus Tübingen 5 Abgeordnete (statt 3). Dafür kämen aus Karlsruhe 2 SPD-Abgeordnete mehr, und aus Freiburg 2 weniger.
- Hätte man statt nach d’Hondt nach Sainte-Laguë ausgewertet, hätten SPD und FDP im Regierungspräsidium Stuttgart jeweils einen Sitz mehr errungen.