Anhörung im Innenausschuss zur Wahlrechtsreform

Heute war im Innenausschuß eine Anhörung zur Wahlrechtsreform. Als Sachverständige eingeladen waren (in Klammern der Beruf):

1. Prof. Dr. Bernd Grzeszick Universität Heidelberg (Jurist)

2. Prof. Dr. Heinrich Lang Universität Greifswald (Jurist)

3. Prof. Dr. Dr. h.c. Hans Meyer Humboldt-Universität zu Berlin (Jurist)

4. Prof. Dr. Friedrich Pukelsheim Universität Augsburg (Mathematiker)

5. Prof. Dr. Ute Sacksofsky Goethe-Universität Frankfurt am Main (Juristin)

6. Prof. Dr. Frank Schorkopf Georg-August-Universität Göttingen (Jurist)

7. Prof. Dr. Gerd Strohmeier Technische Universität Chemnitz (Politikwissenschaftler)

8. Tim Weber Mehr Demokratie e. V., Bremen (Politikwissenschaftler)

Also gerade mal einen, der rechnen kann. Schade. Dementsprechend fallen dann auch die Stellungnahmen aus.

Die in meinen Augen wichtigste Problematik

ich weiss nicht, wem meine Stimme zu Gute kommt

kommt leider nur am Rande zur Sprache.

Dabei kann man das ganze an einem recht einfachen – auch für Politiker und Juristen verständlichen – Beispiel verdeutlichen.

Bisher wird zuerst auf Bundesebene an die Parteien verteilt und dann innerhalb jeder Partei auf die Bundesländer.

Laut Koalitionsentwurf soll zuerst auf die Länder anhand der Wahlbeteiligung und danach auf die Parteien verteilt werden.

 

Nehmen wir mal an, es gäbe nur 2 Bundesländer (Blauland und Gelbland) und 2 Parteien (Die Blockflöten und die Geiger).

Der Bundestag hat 200 Mandate zu vergeben, in Blauland haben 1000 Leute gewählt und in Gelbland 1758.

Das ergibt dann 127 Mandate für Gelbland und 73 für Blauland.

In Blauland haben 600 Menschen die Blockflöten gewählt und 400 Menschen die Geiger.

Das ergibt dann 44 Sitze für die Blockflöten und 29 Sitze für die Geiger.

In Gelbland haben 800 Menschen die Blockflöten und 958 die Geiger gewählt.

Das ergibt dann 58 Sitze für die Blockflöten und 69 Sitze für die Geiger.

Jetzt schauen wir mal, was passiert wäre, wenn ein wahlmüder Blockflötenwähler in Gelbland doch wählen gegangen wäre, also die Zahl der Wähler in Gelbland auf 1759 erhöht hätte und dort die Stimmen für die Blockflöten auf 801.

Das ergibt dann 128 Mandate für Gelbland und 72 für Blauland.

Das ergibt in Gelbland 43 Sitze für die Blockflöten und 29 Sitze für die Geiger (Die Blockflöten verlieren einen Sitz).

Das ergibt in Blauland 58 Sitze für die Blockflöten und 70 Sitze für die Geiger (Die Geiger gewinnen einen Sitz).

Durch die Wahl der Blockflöten verliert die Partei einen Sitz und die Partei der Geiger gewinnt einen. Das ist so bestimmt nicht gedacht.

Durch die Erhöhung auf 16 Bundesländer und 5 Parteien wird das ganze ein wenig komplexer, das Grundproblem bleibt.

Durch meine Stimme kann es sein, dass mein Bundesland einen Sitz mehr bekommt. Welche Partei den allerdings bekommt, ist Zufall. Gleichzeitig verliert ein Bundesland einen Sitz. Welche Partei ihn dort verliert, ist allerdings Zufall.

Die Sitzung kann man sich übrigens hier anschauen:

http://dbtg.tv/cvid/1306498

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