Frauen in den Aufsichtsrat

Die große Koalition hat sich darauf geeinigt, dass ab 2016 die Aufsichtsräte von voll mitbestimmungspflichtigen börsennotierten Unternehmen zu mindestens 30% aus Frauen bestehen müssen. Beschlossen hat das übrigens eine Verhandlungskommission, die nur zu 16% aus Frauen besteht. Aber das nur nebenbei.

Wenn ich mir den Aufsichtsrat des Unternehmens, in dem ich beschäftigt bin anschaue, dann besteht der aus 12 Mitgliedern. Sechs bestimmt die Kapitalseite, sechs die Arbeitnehmer und zwar werden zwei von den Gewerkschaften gestellt, drei sind Arbeitnehmer aus dem Unternehmen und eines eine leitende Angestellte.

Bei der letzten Wahl hatte ich 3 Stimmzettel:

  • Arbeitnehmervertreter
  • Gewerkschaftsvertreter
  • Vertreter der leitenden Angestellten

Die Sitzverteilung sah dann so aus, dass jede der drei Arbeitnehmerlisten jeweils einen Sitz bekommen hat, jede der 2 angetretenen Gewerkschaften einen und von den leitenden Angestellten kam auch einer rein. Jede Liste hat also den jeweils ersten Platz in den Aufsichtsrat bekommen.

Wie soll das in Zukunft funktionieren? Ab 2016 müssen auch von der Arbeitnehmerseite 2 Frauen im Aufsichtsrat sitzen. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, nach welchem Prinzip man dann einer Liste vorschreibt, dass nicht die von ihr gewählte Reihenfolge zieht, sondern die erste Frau auf der Liste in den Aufsichtsrat gewählt ist.

Viel Spaß auch beim Formulieren des Gesetzes. Wenn man sich die Gesamtperformance der letzten 3 Legislaturperioden anschaut, dann wird das nichts.

 

Kann dank besonderem Genitalapparat für beide Geschlechter im Aufsichtsrat sitzen:
Weinbergschnecke. (Foto: Janek Pfeifer)

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