Kleine Flaggenkunde

Nachdem es ja schon mit dem Unterscheiden der dänischen von der schweizerischen Flagge Probleme gibt, haben die aufgebrachten Menschen im Iran jetzt Schwierigkeiten mit den Ländergrenzen. Von daher einige Worte der Klärung:

Österreich und Deutschland waren nur von 1938 bis 1945 ein Staatsgebiet. Der angeschlossene Teil hiess damals Ostmark. Auch der Teil Deutschlands, den wir 1990 angeschlossen haben, hatte eine Ostmark, womit die Gemeinsamkeiten aber dann auch schon erschöpft wären. Österreich ist ein souveränes Land.
Wenn man in irgendeinem Land der Welt vor einer österreichischen Vertretung eine deutsche Flagge verbrennt, wird es vermutlich die Hälfte aller Botschaftsangehörigen nach draussen ziehen, dem unwiderstehlichen Drang folgend, sich mit den Verbrennern gegen die Piefkes zu fraternisieren. Das bringt so nichts.

Und bitte, bitte verbrennt vor den österreichischen Botschaften keine libanesischen Flaggen (die haben eine Zeder in der Mitte), polnische (die haben oben nix rotes), indonesische (die haben unten nix rotes),monegassische (die haben wie die Indonesier unten nix rotes und die Flagge ist gestauchter), peruanische (da ist das ganze um 90° gedreht), ungarische (da ist der untere Streifen grün), luxemburgische (da ist der untere Streifen blau) oder gar jemenitische (da ist der untere Streifen schwarz).

Die einzig legitime österreichische Flagge, die vor österreichischen Auslandsvertetungen zu verbrennen sich lohnt, sieht aus wie diese da:

flagge

Danke, auch im Namen aller oben aufgezählten Länder.

GEZ-Gebührenpflicht für Laptops

Im Interview bei Spiegel-online versucht der Leiter der Abteilung „Recht und Personal“ zwar abzuwiegeln, was die Gebührenpflicht von neuartigen Geräten AKA Computer und UMTS-Mobiltelefonen angeht, allerdings windet er sich bei gewerblichen Nutzern raus:

Alle neuartigen Geräte sind immer dann gebührenfrei, wenn es zumindest ein entsprechendes herkömmliches Rundfunkempfangsgerät gibt. Das ist ja auch der Regelfall in den Betrieben. Die können dann so viele fernsehtaugliche Rechner haben, wie sie wollen, ohne dafür Gebühren zahlen zu müssen. Nur wenn der Betrieb keinen herkömmlichen Fernseher hat, dann muss für einen Rechner gezahlt werden und die anderen auf dem Betriebsgrundstück sind wiederum gebührenfrei.

Wenn man sich anschaut, wie die GEZ bei Firmen-PKW mit installierten Autoradios umgeht

Unser Unternehmen hat mehrere Fahrzeuge mit Rundfunkgeräten. Wieviele Geräte müssen angemeldet werden?
Jedes Rundfunkgerät in einem gewerblich genutzten Kraftfahrzeug ist einzeln anmelde- und gebührenpflichtig.

dann darf man gespannt sein, wie sie sich bei noch mobileren Geräten wie Laptops und UMTS-Mobiltelefonen verhält.

Eine Email an die GEZ ist raus, falls ich eine Antwort bekommen, stelle ich sie hier rein.

Kopierschutz auf DVD gefährdet den Rechner

Vermutlich will Kinowelt einfach ein bisschen auf der Publicity-Welle von Sony mitschwimmen, gemäß der Devise: „Hauptsache im Gespräch bleiben“. Wenn man dem heise-Ticker glauben darf (und wieso sollte man das nicht tun, heise steht in dem Ruf die Dinge selbst auszuprobieren, statt einfach nur abzuschreiben), dann kann man sich mit dem Betrachten der DVD „Mr. und Mrs. Smith“ von kinowelt die Installation seines Rechners ruinieren. DVD-RW die kaputt gehen, DVD-Rohlinge, die sich nicht mehr brennen lassen (bspw. die Sicherungen der eigenen Partition, also nichts was auch nur im entferntesten mit DVD-Film zu tun hat) und Systemabstürze können die Folge sein, wenn man sich so verhält, wie Kinowelt das vom ehrlichen Anwender erwartet.

Es trifft mal wieder die komplett falschen, denn diejenigen, die den Film kopieren wollen können das anscheinend genauso problemlos wie diejenigen, die einfach die Autostart-Funktion ihres Laufwerkes deaktiviert haben.

Das ist noch nicht mal Beta-Stadium eines Kopierschutzes, vielleicht haben sie ihn deswegen auch Alpha-DVD genannt :-/

Gerne hätte ich mir die Original-DVD gekauft, aber wenn das so gefährlich ist, dann lass ich mir doch lieber Kopien machen, die ich in der Schweiz legal erstellen darf, wenn man den Worten von suissimage, der schweizerischen Verwertungsgesellschaft glauben darf.

Man darf, wie ein Blick ins Gesetzbuch zeigt.

Entweder die Süddeutsche zitiert schlecht,

oder man sollte bayrischen Oberstaatsanwälten mal Schulungen zugestehen, in denen Sie die aktuelle Rechtslage mitgeteilt bekommen. Der Satz:

Rechtsmittel wie z.B. ein Antrag auf Rechtsbeihilfe oder ein internationaler Haftbefehl blieben in diesem Fall aussichtslos, erklärt Winkler. Denn selbst wenn sich die Staatsanwaltschaft damit an die Türkei wenden würde: Staaten liefern ihre Staatsangehörigen nicht aus. Das gelte für jedes Land.

stimmt so nämlich spätestens seit dem europäischen Haftbefehl nicht mehr. Das BVerfG hat nicht den zugrunde liegende europäischen Rahmenbeschluss sondern nur die deutsche Umsetzung für verfassungswidrig erklärt und mit einem neuen Gesetz können den 19 Deutschen, die vor der Entscheidung des BVerfG ins Ausland ausgeliefert wurden, weitere folgen.

Ihr müsst Euch entscheiden

liebe Politiker. Auf der einen Seite fordert ihr vehement den ökonomisch orientierten Bürger, auf der anderen Seite ist es Euch auch nicht recht, wenn man sich wie einer verhält.
Als jemand, der im vergangenen Jahr 50’000 EUR Steuern bezahlt hat (ich habe ein Haus gebaut bauen lassen und da sind 16% MwSt drauf, normalerweise spiele ich einige Ligen darunter :-), bilde ich mir ein, eher auf der Seite der Gebenden zu stehen und nicht dem Verdacht anheim zu fallen, nur meine eigenen Vorteile im Blick zu haben.

Derzeit nutzten Arbeitslose die Familie faktisch als Schutzschild gegen Leistungskürzungen, sagte Koch. Eine vierköpfige Familie könne derzeit einschließlich Wohngeld bis zu 1900 Euro netto im Monat bekommen.
Gekürzt werden könnten aber nur die 345 Euro für den Familienvater, zunächst nur um 30 Prozent. Das maximale Sanktionsrisiko betrage meist rund 200 Euro. „Das wird in der Regel kaum jemanden bewegen, 40 Stunden die Woche zu arbeiten“, kritisierte der Ministerpräsident.
Derzeit nutzten Arbeitslose die Familie faktisch als Schutzschild gegen Leistungskürzungen, sagte Koch. Eine vierköpfige Familie könne derzeit einschließlich Wohngeld bis zu 1900 Euro netto im Monat bekommen.

Sehr geehrter Herr Koch:

Zum einen sind die 1900 EUR schon die obere Grenze und wahrscheinlich nur in Regionen erreichbar, in denen man unter 900 EUR kalt keine Wohnung für eine 4-köpfige Familie bekommt, das relativiert die Summe meines Erachtens um einiges. Auf der anderen Seite kann ich sie nicht erkennen, die Millionen von Jobs, die bspw. dem 45-jährigen Ex-Merck-Mitarbeiter die Unterhaltung seiner Familie erlauben. Natürlich kann man aus dem Familienvater einen Wanderarbeiter machen, der den Jobs mit 2-jähriger Probezeit hinterherreist, allerdings wird er sich auf die Dauer weder den doppelten Haushalt leisten können, noch die ständigen Umzüge, die die von ihnen so vehement geforderte „Entbürokratisierung“ des Arbeitsmarktes mit sich bringen würde.

Es gibt zwar in prosperierenden Ländern wie der Schweiz kein Kündigungsschutzsystem wie in Deutschland, allerdings habe ich den Eindruck, die Entscheidungsträger gehen mit diesem Vorteil verantwortungsvoll um. Wenn sie mal wissen wollen, wie deutsche Arbeitgeber damit umgehen, dann fragen sie auf einem Sozialamt bzw. der Arbeitsagentur nach, wieviel Leute nach dem Auslaufen von Lohnzuschüssen ihren Job behalten.