… könnte man sich schon fragen, nachdem ich in der letzten Woche doch relativ viel zum Thema GEZ geschrieben habe.
Der Grund liegt in der einfachen Tatsache, dass es den Anschein hat, als wäre der RGebStV nicht dafür da, den Nutzer von Rundfunkgeräten an den Kosten zu beteiligen, die ein solcher Rundfunk nun einmal mit sich bringt, sondern darauf ausgelegt ist und war, möglichst viel Geld zu kassieren.
Ein einfaches Beispiel, das meiner Meinung nach nicht so an den Haaren herbeigezogen ist:
Freiberufler A hat zuhause in seiner Wohnung einen Fernseher, mehrere Radios und 2 PC. Weil er zuwenig Platz hat, hat er sich im gleichen Haus einen zusätzlichen Kellerraum gemietet, in dem er seinen Besuch unterbringt(z.B. die Kinder an Ostern/Weihnachten/Geburtstag) und der über einen Fernseher und ein Radio verfügt. Er hat ausserdem ein Auto inkl. Radio, mit dem er ab und zu Kunden besucht und er hat ein Büro, welches er sich mit 2 Kollegen teilt. In diesem Büro steht ein Radio sowie 1 PC.
Ab und an erledigt er in seinem Büro Privatangelegenheiten und zuhause geschäftliche Dinge.
Gemäss GEZ werden dann für folgende Geräte Gebühren fällig:
- Fernseher + Radio in der eigenen Wohnung (Privat)
- Fernseher + Radio im Gästezimmer (Privat und deshalb nicht gebührenbefreit, weil es sich um eine andere Wohnung handelt)
- Radio im Büro (Privat und deshalb nicht gebührenbefreit, weil es sich um eine andere Wohnung handelt)
- Fernseher + Radio in der eigenen Wohnung (geschäftlich, weil er ab und an im Wohnzimmer Akten wälzt und es laut RGebStV nicht auf den Umfang der Nutzung ankommt)
- Radio im Auto (geschäftlich)
- Radio im Büro (geschäftlich)
Macht summa summarum
- 3 x Rundfunkgebühren (51,09 EUR)
- 3 x Grundgebühren (16,56 EUR)
Pro Jahr wird für eine einzige Person die stolze Summe von 811,80 EUR fällig.
Natürlich könnte man sein Leben auch den Rundfunkgebühren anpassen und im Büro nichts privates und zuhause nichts geschäftliches mehr erledigen und die Rundfunkgeräte aus dem Gästezimmer entfernen. Und man könnte damit seine Gebühren auch von 811,80 EUR auf 337,56 EUR drücken.
Aber mal ganz ehrlich, wie weit muss es in einem Land gekommen sein, in dem man sich seinen Tagesablauf vom Rundfunkgebührenstaatsvertrag aufzwingen lässt, weil man sich die 927 D-Mark (da kommts raus, ich bin so ein ewig gestriger Fortschrittsverweigerer, der intern immer noch oft in der guten alten D-Mark rechnet) nicht leisten kann oder will.