Warum ich mich so über den Rundfunkgebührenstaatsvertrag aufrege …

… könnte man sich schon fragen, nachdem ich in der letzten Woche doch relativ viel zum Thema GEZ geschrieben habe.

Der Grund liegt in der einfachen Tatsache, dass es den Anschein hat, als wäre der RGebStV nicht dafür da, den Nutzer von Rundfunkgeräten an den Kosten zu beteiligen, die ein solcher Rundfunk nun einmal mit sich bringt, sondern darauf ausgelegt ist und war, möglichst viel Geld zu kassieren.

Ein einfaches Beispiel, das meiner Meinung nach nicht so an den Haaren herbeigezogen ist:

Freiberufler A hat zuhause in seiner Wohnung einen Fernseher, mehrere Radios und 2 PC. Weil er zuwenig Platz hat, hat er sich im gleichen Haus einen zusätzlichen Kellerraum gemietet, in dem er seinen Besuch unterbringt(z.B. die Kinder an Ostern/Weihnachten/Geburtstag) und der über einen Fernseher und ein Radio verfügt. Er hat ausserdem ein Auto inkl. Radio, mit dem er ab und zu Kunden besucht und er hat ein Büro, welches er sich mit 2 Kollegen teilt. In diesem Büro steht ein Radio sowie 1 PC.

Ab und an erledigt er in seinem Büro Privatangelegenheiten und zuhause geschäftliche Dinge.

Gemäss GEZ werden dann für folgende Geräte Gebühren fällig:

  1. Fernseher + Radio in der eigenen Wohnung (Privat)
  2. Fernseher + Radio im Gästezimmer (Privat und deshalb nicht gebührenbefreit, weil es sich um eine andere Wohnung handelt)
  3. Radio im Büro (Privat und deshalb nicht gebührenbefreit, weil es sich um eine andere Wohnung handelt)
  4. Fernseher + Radio in der eigenen Wohnung (geschäftlich, weil er ab und an im Wohnzimmer Akten wälzt und es laut RGebStV nicht auf den Umfang der Nutzung ankommt)
  5. Radio im Auto (geschäftlich)
  6. Radio im Büro (geschäftlich)

Macht summa summarum

  • 3 x Rundfunkgebühren (51,09 EUR)
  • 3 x Grundgebühren (16,56 EUR)

Pro Jahr wird für eine einzige Person die stolze Summe von 811,80 EUR fällig.

Natürlich könnte man sein Leben auch den Rundfunkgebühren anpassen und im Büro nichts privates und zuhause nichts geschäftliches mehr erledigen und die Rundfunkgeräte aus dem Gästezimmer entfernen. Und man könnte damit seine Gebühren auch von 811,80 EUR auf 337,56 EUR drücken.

Aber mal ganz ehrlich, wie weit muss es in einem Land gekommen sein, in dem man sich seinen Tagesablauf vom Rundfunkgebührenstaatsvertrag aufzwingen lässt, weil man sich die 927 D-Mark (da kommts raus, ich bin so ein ewig gestriger Fortschrittsverweigerer, der intern immer noch oft in der guten alten D-Mark rechnet) nicht leisten kann oder will.

Arghl, ich hätte es wissen müssen

In diesem Beitrag hatte ich diverse Rundfunkanstalten angeschrieben, ob ich denn für ein Autoradio als einziges Rundfunkempfangsgerät, welches ich sowohl privat als auch geschäftlich nutze, zweimal Gebühren zahlen muss.

Das ganze hatte ich dem SWR über dessen Webformular gesendet.

Ziemlich schnell kam die Antwort des SWR zurück,

danke für Ihr Mail vom 03.08.2006. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre Anfrage nur dann beantworten können, wenn uns vollständige Adressdaten von Ihnen vorliegen.

Nun gut, bekommt der SWR halt meine Anschrift, wobei das für die Beantwortung der Frage eigentlich unerheblich ist.

2 Tage später befindet sich ein Brief des SWR im Briefkasten, der mir mitteilt, dass sie mich gar nicht als Rundfunkgebührenzahler erfasst hätten und dass sich das doch sofort nachholen soll inklusive der Mitteilung, seit wann ich denn mein Autoradio geschäftlich nutze. Die ursprüngliche Frage wird natürlich nicht beantwortet.

Liebe Rundfunkgebührenabteilung des Südwestrundfunks:

  1. ich bin verheiratet, meine Frau zahlt GEZ, ich muss also für mein Autoradio gar nichts zahlen. Selbst wenn wir nicht verheiratet wären müsste ich für mein Autoradio nichts bezahlen, weil das Kfz auf meine Frau zugelassen ist und der RGebStV damit das Gerät relativ eindeutig meiner Frau zuordnet.
  2. Ich nutze meinen PKW nicht geschäftlich, dafür stehen andere Fahrzeuge zur Verfügung. Selbst wenn ich meinen PKW geschäftlich nutzte (Vorsicht, Konjunktiv), wäre ich relativ sicher nicht gebührenpflichtig, da sich meine Arbeitsstelle in der Schweiz befindet, und mein schweizerischer Arbeitgeber ausschliesslich schweizerische Kunden hat, das Fahrzeug also ausschliesslich im Ausland geschäftlich genutzt würde(und schon wieder dieser Konjunktiv).
  3. Die an Sie gestellte Frage war ausschliesslich theoretischer Natur und diente einer Sachverhaltsaufklärung, da sich innerhalb eines usenet-Diskussion diese Frage gestellt hatte und von den Teilnehmern nicht geklärt werden konnte, weil der RGebStV dahingehend anscheinend zweideutig ist.
  4. Ich bin es ja gewohnt, dass man auf einfach gestellte Fragen nicht mit einem Ja oder Nein antwortet, weil dass die automatische Problemerkennung des Antwortgenerators zu sehr belasten würde, allerdings wäre ich insgesamt schon froh, wenn ich auf die einfache Frage „Ich habe nur ein Rundfunkgerät welches ich sowohl privat als auch geschäftlich nutze. Muss ich dieses Gerät zweimal anmelden und zweimal Gebühren bezahlen?“ ein ebenso einfaches Ja bzw. Nein als Antwort bekäme.

Dr. Dietrich Birk, MdL

bekommt einen eigenen Artikel in Bezug auf die GEZ, weil er so ehrlich auf die Frage der Ausweitung auf PC antwortet, nicht so verklausuliert wie die anderen.

Das derzeit existierende System der Rundfunkgebühren wurde zuletzt auf neuartige Empfangsgeräte wie z.B. Internet-PCs und TV-Handys ausgedehnt, um auch künftig eine entsprechend breite Finanzierungsgrundlage für die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu haben.

Sollte das mal nicht mehr reichen Herr Birk, können Sie ja immer noch darauf ausweichen, den Rundfunk über normale Wählverbindung via Telefon zugänglich zu machen.

GEZ und kein Ende

Je länger man sich in das Thema einarbeitet, umso lebensfremder werden die Begründungen, die von den Befürwortern der GEZ-Pflicht auf PC ins Feld geführt werden.

Ute Vogt, ihres Zeichens Landesvorsitzende der SPD ind Baden-Württemberg schreibt als Antwort auf einen offenen Brief von Thomas Speidel , dass es ja eigentlich nur ganz wenige seien, für die die neuen Gebühren anfallen:

Nur wer bisher keinen Fernseher oder kein Radio im privaten Haushalt bzw. in einer Betriebsstätte besitzt, muss dann in Zukunft eine Rundfunkgebühr zahlen, wenn er einen internetfähigen PC betreibt.
Die SPD unterstützt diese äußerst pragmatische Lösung, da sie der technischen Entwicklung Rechnung trägt und zugleich in den überwiegenden Fällen effektiv keine zusätzliche Belastung für die Haushalte oder Unternehmen bedeutet.

Was die SPD, für die Frau Vogt spricht, völlig übersieht sind die Fälle, in denen ein Arbeitnehmer teilweise von zuhause aus arbeitet.
Ausserdem unterschätzt die SPD meines Erachtens die Zahl der Firmen ohne Radio bzw. Fernsehen massiv. Welcher tätigkeit sollte denn ein Fernseher in einer Kfz-Werkstatt nachgehen? Die Leute kommen im allgemeinen zum arbeiten und nicht zum Fernseh schauen (sie werden nämlich auch nur für ersteres bezahlt). Darin mag sich natürlich ein gewöhnlicher Arbeitnehmer von einem Bundestags/Landtagsabgeordneten unterscheiden.

Auch Herrn Oettingers Antwort überzeugt nicht so recht:

Mit den neuen Bestimmungen wurde der [..] Grundsatz des Anknüpfens der Rundfunkgebühr an die technische Möglichkeit des Rundfunkempfangs unter Einschluss neuartiger Empfangsgeräte konsequent fortentwickelt, ohne damit nennenswerte zusätzliche Belastungen einzuführen.

Jemand der sich mal eben die Pauschale um 17 EUR anheben kann, wie bspw. der Hamburger Senat, wird darim natürlich keine nennenswerte zusätzliche Belastung sehen, für den Standardarbeitnehmer, der ab und an mal von zuhause arbeiten darf, sind 17 EUR, für die er aber so gar keinen Gegenwert erhält, 1-2 Stunden pro Monat, die er zukünftig für die Landesrunkfunkanstalten arbeiten darf. Zusätzlich natürlich zu der halben Stunde, die der Autoradio bereits kostet, weil man nach Büroschluss derjenige ist, der die Post mitnimmt.

Dieser Gedanke beruht letztlich auf der solidarischen Verpflichtung aller Rundfunkteilnehmerinnen und -teilnehmer,

So man denn wirklich Teilnehmer wäre, wäre das ganze vermutlich auch nicht so aufgekocht, aber viele sehen sich gerade nicht als eben solche.

GEZ-Wochen im Blog

Nachdem ich in ger.ct schon die ganze woche lang über die GEZ diskutiere, will ich das ganze mal auf eine solide Grundlage stellen und jene fragen, die das eigentlich wissen müssten, die Rundfunkgebührenabteilungen der Sendeanstalten. Und zwar mit folgender Email, die an den SWR, den bayrischen Rundfunk, den MDR und die GEZ (nur um zu schauen, ob alle das gleiche antworten) geht,

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich besitze als einziges Rundfunkempfangsgerät ein Autoradio, welches auch als Privatgerät bei der GEZ angemeldet ist.

Nun soll ich für meinen Arbeitgeber teilweise Kundenbesuche machen. Ich wurde darauf aufmerksam gemacht, dass ich grundsätzlich mein Autoradio als teilweise geschäftlich genutzt bei der GEZ anmelden muss. Meine Fragen hierzu:

a) Gilt dies auch, wenn für genau dieses Gerät (als einziges Rundfunkempfangsgerät) bereits privat eine Gebührenpflicht besteht?

b) Falls (a) ja, kann ich dann das Radio für die private Nutzung abmelden?

c) Falls (a) nein, ändert es etwas, wenn ich mir für die private Nutzung ein zweites Radio zulege?

d) Falls (b) nein, wüsste ich gerne, wieso ich für ein Gerät 2x Gebühren bezahlen muss.

Für die Beantwortung meiner Fragen, die wohl zu speziell sind, um irgendwo als FAQ abgelegt zu sein, bedanke ich mich im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüssen

Markus Ritter