Höhe der zusätzlichen Einnahmen

Welche zusätzlichen Einnahmen denn aus der Gebührenpflicht für PC erwachsen ist ziemlich umstritten. Der Chef der KEF, die den jährlichen Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender berechnet, geht von fünf Millionen EUR aus, die Telekommunikationsexpertin des DIHK von bis zu 150 Millionen EUR.

Ausgehend von 5,52 EUR pro Monat und Grundstück mit PC glaubt der Herr Conrad (das ist der Chef der KEF, und zwar nur wegen des Reimes) an rund 75000 zusätzliche Gebührenzahler, die Frau Sobania (ja, für die bleibt jetzt nur die DIHK übrig) geht von rund  2.3 Millionen zusätzlichen Gebührenzahlern.

Dass 75.000 meiner Meinung nach deutlich zu niedrig ist, möchte ich an folgendem Rechenexempel verdeutlichen:

Alleine die Aldi Märkte, in denen bisher kein Radio installiert ist, schlagen mit über 3.200 Geräten zu Buche. Lidl und Schlecker dürften insgesamt ebenfalls in diesen Regionen liegen. Zusammen mit all den anderen Märkten, in denen keine Musik gedu(l)de(l)t (jeweils ein l beim lesen weglassen) wird, kommt man wahrscheinlich alleine durch die Anzahl der Supermärkte in einen 5-stelligen Bereich.

Dann wären da noch die rund 115.000 Arzt- und über 50.000 Zahnarztpraxen, die über 70.000 Anwaltskanzleien, die vielen Tausend Hinterhof-Ebay-Powerseller …

Die GEZ-Gebühr für PC kommt

Da muss ich doch gleich mal meine LRA fragen, welchem Grundstück ein Laptop zugeordnet wird, der teilweise im Firmengebäude, teils beim Kunden und ab und an auch zuhause benutzt wird.

Ausserdem kann man mir jetzt hoffentlich die Frage beantworten, wie das mit dem Grundstück in § 5 Abs. 3 RGebStV denn gemeint ist:

Für neuartige Rundfunkempfangsgeräte[..] im nicht ausschließlich privaten Bereich ist keine Rundfunkgebühr zu entrichten,wenn die Geräte ein und demselben Grundstück [..] zuzuordnen sind und andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereitgehalten werden.

Reicht ein eigenes privates Radio aus um die Gebührenfreiheit zu erreichen, muss es ein eigenes geschäftlich genutztes Radio sein, oder reicht gar das private Radio des Untermieters, um den Sachverhalt zu erfüllen?

So rein von der bisherigen Praxis (Gewinnmaximierung durch Beugung des Gesetzes) wird es vermutlich auf zweiteres hinauslaufen.

Kompetenzverwirrung?

Da bringt die Fraktion der Grünen einen Antrag in den Bundestag ein, der folgenden Inhalt hat:

Der Deutsche Bundestag lehnt die von den Ländern geplante Rundfunkgebühr für internetfähige Computer und Mobiltelefone ab. Er fordert die Bundesländer auf, dieser Belastung von Selbständigen und Hochschulen in Deutschland ihre Zustimmung zu verweigern

Das kann man natürlich als MdB und als Bundestagsfraktion aus zweierlei Gründen fordern:

  1. Der Bundestag ist überhaupt nicht das Gremium, das für die Rundfunkgebühren zuständig ist
  2. Die Grünen sitzen in den Ländern nirgendwo mehr in der Regierungsverantwortung, so dass man da auch nicht in die Verlegenheit kommen könnte, doch irgendwas entscheiden zu müssen.

Ja, das machen natürlich auch die Leute von der CDU/CSU/SPD/FDP, aber nerven darf es mich doch trotzdem :-/

Antworten der Rundfunkabteilungen

Die von mir angeschriebenen Rundfunkanstalten sowie die GEZ haben alle auf meine Anfrage geantwortet.

Tenor aller Antworten ist, dass ich für ein Gerät nur ienmal Gebühren zahlen muss, dass ich aber mein Autoradio für den nicht privaten Bereich anmelden soll bzw. muss (der MDR und die GEZ schreiben mir, dass ich das ganze zwingend ummelden muss, der BR empfiehlt es nur).

Sollten Sie außer dem Autoradio keine weiteren Rundfunkgeräte zum Empfang bereithalten, wird Ihr Autoradio als nicht-privates Rundfunkgerät weitergeführt und das private Teilnehmerkonto abgemeldet.

MDR

In Ihrem Fall, müssten Sie Ihr privat genutztes Autoradio abmelden und dieses für den nicht privaten Bereich anmelden.

GEZ

da es sich hier um ein Hörfunkgerät handelt, ist auch hier nur einmal die Zahlung von Rundfunkgebühren nötig. Wir bitten Sie jedoch, das Hörfunkgerät für den nicht privaten Bereich anzumelden.

BR

Der SWR hat die Frage gar nicht beantwortet, sondern reitet stattdessen auf einer Anmeldepflicht meinerseits herum, die nicht besteht und sich eigentlich nur so erklären lässt, dass in der zuständigen Abteilung keiner die Bedeutung des Konjunktivs kenntEine rechtliche Grundlage für eine Ummeldung nennt leider keiner der Angeschriebenen.

Vertrauen in den Staat

Dass ich kein Vertrauen in den Staat habe, kann ich ja noch verstehen, schliesslich stehe ich ja gewissermassen auf der anderen Seite, dass sich das Vertrauen bei der medienpolitischen Sprecherin (wie wird man so was eigentlich; Reicht da allgemeiner Medienkonsum?) von Bündnis90/Grüne Grietje Bettin allerdings ebenfalls stark in Grenzen hält, verwundert doch ein wenig.

Frau Bettin ist der Meinung:

[..] Otto riskiere jedoch mit seinem Vorschlag, die Gebühr über die Finanzämter einzuziehen, „die Staatsferne des Rundfunks“. Auch bei einer allgemeinen Medienabgabe müsste[n] eine unabhängige Gebühreneinzugszentrale [..] erhalten bleiben.

Welche Angst treibt denn Frau Bettin um?

Dass der Staat das Geld nicht überweisen könnte, wenn der NDR seine Sendung über diverse Spendenaffären nicht auf einen Sendeplatz nach Mitternacht verschiebt? Die Finanzämter treiben momentan ja schon für die Kirche Gelder ein, das hat sich in über 50 Jahren für beide Seiten bewährt, was also spricht dagegen, dass auch so bei der Finanzierung des Rundfunks zu machen?

Um die Staatsferne des Rundfunks ist es sowieso nicht weit bestellt. Wenn man sich mal anschaut, wer z.B. in den Fernsehräten des ZDF und der Regionalsender so sitzt, oder die Tatsache, dass der bayrische Rundfunk sich folgenlos weigern konnte, ein ARD-Programm nicht auszustrahlen (Scheibenwischer vom 22. Mai 1986).

Als medienpolitische Sprecherin von Bündnis90/Grüne (wie wird man sowas nochmal?) weiss Frau Bettin vermutlich auch, dass alle 16 Landesregierungen und die zugehörigen Länderparlamente einer Gebührenerhöhung zustimmen müssen, auch wenn da das BVerfG die Unabhängigkeit der Parlamentarier ein wenig eingeschränkt sehen will. Wie staatsfern ist denn ein solches Konstrukt?