Anfrage an die Landesregierung bzgl. RGebStV

Folgende Anfrage habe ich an meine Landesregierung, die für den Rundfunkgebührenstaatsbvertrag zuständig ist, gestellt und werde eine Antwort, so sie denn kommt, selbstverständlich dazustellen:

Sollte sich jemand bemüssigt fühlen, seine Landesregierung ebenfalls zu fragen, so darf er sich meines Schreibens (evtl. bereinigt um Rechtschreibfehler und stilistische Unschönheiten) gerne bedienen.

Sehr geehrte Damen und Herren,
beim Durchlesen des RGebStV, der von Ihnen mitbeschlossen wurde, bin ich auf folgende Fragen gestossen:

Ist es korrekt, dass man ab dem 01.01.2007 für einen internetfähigen PC alleine 17,03 EUR GEZ-Gebühr bezahlt, wenn man zusätzlich allerdings noch einen Radio anmeldet bezahlt man nur 5,52 EUR GEZ-Gebühr?

Ist es korrekt, dass sie im §5(3) ausschliesslich auf das Grundstück abstellen, dass es also bspw. in einem Gründerzentrum reicht, wenn bei 20 Firmen insgesamt eine einzige ein Radio anmeldet, um für alle anderen PC (inklusive diejenigen, die in anderen Firmen aber auch dem gleichen Grundstück stehen) eine Gebührenfreiheit zu erwirken?

Falls nein, warum haben Sie es dann so formuliert?

Falls ja, welchen Zweck verfolgen Sie mit einer Reduktion der Gebührenlast, falls man zusätzlich ein Gerät (in diesem Fall ein Radio) anmeldet?

Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich schon im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüssen

Markus Ritter

Der ultimative Tip zum GEZ-Gebühren sparen ab dem 01.01.2007

Eine ziemlich lange Überschrift, die im Text dann auch nur die Hälfte dessen hält, was sie verspricht, denn es geht nur um Selbständige, die bisher noch keine GEZ-Gebühr entrichten und dies ab dem 01.01.2007 tun müssen.

§5(3) des RGebStV (Rundfunkgebührenstaatsvertrag) lautet wie folgt:

(3) Für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können) im nicht ausschließlich privaten Bereich ist keine Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn
1. die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind und
2. andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereitgehalten werden. Werden ausschließlich neuartige Rundfunkempfangsgeräte, die ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind, zum Empfang bereitgehalten, ist für die Gesamtheit dieser Geräte eine Rundfunkgebühr zu entrichten.

Das bedeutet, dass für einen PC, der beispielsweise im „Arbeitszimmer“ eines Programmierers, der auch von zuhause aus arbeitet, steht, eine volle GEZ-Gebühr in Höhe von 17,03 EUR fällig wird.

Meldet man aber zusätzlich noch einen Radio an, wird nur für diesen eine GEZ-Grundgebühr fällig und zwar in Höhe von 5,52 EUR, der PC fällt unter die Befreiung (fett markiert).

Dieses Gesetz ist ein weiterer Glanzpunkt gesetzgeberischen Handelns und damit meine ich nicht nur den vermuteten Willen des Gesetzgebers, bspw. Arztpraxen oder Arbeitsplätze von Heimarbeitern zukünftig GEZ-pflichtig zu machen sondern vor allem die peinlichen handwerklichen Schnitzer bei der Umsetzung.

Zumindest kann ich mir nicht vorstellen, dass folgendes wirklich beabsichtigt war:

  • Wer einen PC anmeldet zahlt 17,03 EUR GEZ-Gebühr
  • Wer einen PC und einen Radio anmeldet zahlt 5,52 EUR GEZ-Gebühr
  • In einem Bürogebäude mit 20 Firmen wird insgesamt nur eine Rundfunkgebühr fällig
  • Bei einer Firma mit 20 Zweigstellen werden 20 Rundfunkgebühren fällig

Ach, was bin ich heute wieder so schön populistisch

Zwei Aussagen der SPD zum Thema GEZ für PC:

Zum Zweiten begrüßen wir, dass künftig, nämlich ab dem 1. Januar 2007, auch PCs gebührenpflichtig werden, sofern keine anderen Rundfunkempfangsgeräte vorgehalten werden.

Birgit Kipfer(SPD), MdL anlässlich der 87. Sitzung des Landtages von Baden-Württemberg

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, [..] ob sie es für richtig hält, dass das aktuelle Gebührenrecht de facto einem Anschluss- und Benutzungszwang für TV-Dienste gleichkommt für alle, die beruflich (lediglich) das Internet benutzen wollen;

Antrag der SPD-Fraktion vom 27.07.06

Als Teil des Souveräns des Landes Baden-Württemberg hätte ich dazu ein paar Fragen:

Wann sind in Ihnen folgende Erkenntnisse gereift:

Für viele Gewerbetreibende ist eine Gebühr von 204,36 € im Jahr (oder, sobald nur eine Außenstelle besteht, 408,72 €) eine nicht unwesentliche Belastung. Unzumut­bar ist sie dann, wenn ihr keine in Anspruch genommene Leistung ent­spricht.

Da Handwerker, Selbständige und Freiberufler seit Anfang 2006 zur elektronischen Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind (Ärzte darüber hinaus zur Einführung der elektronischen Patientenkarte), werden sie (sofern sie bisher kein Fernsehgerät in ihrer Werkstatt, ihrem Büro usw. haben) eo ipso zu Fern­sehgebühren zwangs­verpflichtet.

Was um alles in der Welt bringt Sie im Umkehrschluss dazu, folgendes zu glauben:

Alternativ könnte man immerhin annehmen, dass eine in Werkstätten und Praxen technisch bestehende Hörfunkoption auch tatsächlich genutzt wird, so dass die He­ranziehung zu Hörfunkgebühren nicht unverhältnismäßig erscheint.

GEZ-Gebührenpflicht für Laptops

Im Interview bei Spiegel-online versucht der Leiter der Abteilung „Recht und Personal“ zwar abzuwiegeln, was die Gebührenpflicht von neuartigen Geräten AKA Computer und UMTS-Mobiltelefonen angeht, allerdings windet er sich bei gewerblichen Nutzern raus:

Alle neuartigen Geräte sind immer dann gebührenfrei, wenn es zumindest ein entsprechendes herkömmliches Rundfunkempfangsgerät gibt. Das ist ja auch der Regelfall in den Betrieben. Die können dann so viele fernsehtaugliche Rechner haben, wie sie wollen, ohne dafür Gebühren zahlen zu müssen. Nur wenn der Betrieb keinen herkömmlichen Fernseher hat, dann muss für einen Rechner gezahlt werden und die anderen auf dem Betriebsgrundstück sind wiederum gebührenfrei.

Wenn man sich anschaut, wie die GEZ bei Firmen-PKW mit installierten Autoradios umgeht

Unser Unternehmen hat mehrere Fahrzeuge mit Rundfunkgeräten. Wieviele Geräte müssen angemeldet werden?
Jedes Rundfunkgerät in einem gewerblich genutzten Kraftfahrzeug ist einzeln anmelde- und gebührenpflichtig.

dann darf man gespannt sein, wie sie sich bei noch mobileren Geräten wie Laptops und UMTS-Mobiltelefonen verhält.

Eine Email an die GEZ ist raus, falls ich eine Antwort bekommen, stelle ich sie hier rein.