Refer(r)er von zugangsbeschränkten Seiten sind bäh :-)

Zugegebenermaßen gibt es nicht viele Web-Seiten, die mich verlinken obwohl sie mir nicht gehören (eine einstellige, bzw. niedrige zweistellige Zahl), so daß ich problemlos ab und an die Referer in der Webstatistik durchgehen kann, ob sich nicht die ein oder andere neue dazugesellt hat.

98% davon sind ordinärer, auf den ersten Blick erkennbarer Referer-SPAM, aber der ein oder andere verweist dann doch auf eine Seite, die ich noch nicht kenne.

Heute bin ich über einen Referer gestossen, der scheinbar zu einem internen 1-und-1 Forum gehört. Meine alte Geschichte mit dem Support dieser Firma wird von dieser Seite aus verlinkt:

http://forum.1u1-service.de/viewtopic.php?t=278

Dummerweise habe ich die falsche IP, so dass ich mir leider nicht anschauen kann, in welchem Zusammenhang. Wenn also ein 1&1-Mitarbeiter das hier liest, kann er mir ja einen Hinweis geben 🙂

Bundestrojaner

Der Chef des BKA Jörg Ziercke hat heute in einem Interview des DeutschlandRadio Kultur mal wieder deutlich gezeigt, dass er vermutlich nicht so genau weiss, für was man denn Online-Durchsuchungen von PC genau braucht und wie man sie durchführen will. Man kann durchaus einwenden, dass er das auch nicht wissen muss, er ist schliesslich Chef vom Ganzen und nicht derjenige, der das programmieren muss, oder selbst durchsuchen. Man hätte ihn allerdings vielleicht vor dem Interview ein wenig einweihen können. Sätze wie:

Wir haben eine dramatische Zunahme an so genannten Trojanern. Was früher so genannte Viren waren, läuft jetzt über Trojaner. Wir haben in den letzten Jahren etwa 1,2 Millionen Menschen gehabt als Bankkunden, die weltweit geschädigt worden sind durch so genannte Fishing-Angriffe. Wir haben so genannte Bot-Netze. Das heißt da werden Rechner zusammengeschaltet, um so genannte Spam-Mails, die häufig mit Trojanern versehen sind, zu verteilen. Wir haben das Phänomen der Wirtschaftsspionage, das deutlich um sich greift.

Das alles stimmt. Damit hat es sich dann aber auch.

Das ganze Konzept krankt an vielen Stellen:

  1. Wie soll der Bundestrojaner auf den Rechner kommen?
  2. Was passiert mit ausländischen Rechnern?
  3. Was macht man mit verschlüsselten Daten?
  4. Wie sollen die Daten vom bespitzelten Rechner zu den Strafverfolgungsbehörden kommen?

Es gibt 3 relevante Betriebssysteme, die zueinander so inkompatibel sind, dass ein einziger Bundestrojaner nicht ausreicht, es braucht derer drei, einen für Windows, einen für die diversen *ix und einen für OS X von Apple. Dann muss man ihn zum entsprechenden Rechner schaffen und dafür sorgen, dass der Verdächtige auch brav installiert und über keinerlei Schutz durch Virenscanner, Firewall, bzw. richtig gesetzte Benutzerrechte verfügt.
Es ist meines Erachtens sehr blauäugig, dass man Menschen, deren ureigenstes Handwerk es ist, die Rechner von anderen zu kompromittieren, dazu verleiten kann, einfach auf den Anhang in einer Email zu klicken, oder eine Webseite zu besuchen, die irgendwo genannt wird.

Der Grossteil der Phishing und Pharming-Mails, die hier ankommen, wurden hoffentlich von niemandem verschickt, der Deutsch als seine Muttersprache bezeichnet. Das meiste kommt aus Korea, Weissrussland und der Ukraine. Wie wenig effektiv die internationale Zusammenarbeit der Behörden ist, sieht man z.B. am gerade öffentlichkeitswirksam breitgetretenen „Fahndungserfolg“ bei Kinderpornographie, wo man zwar 230 vermeintliche Nutzer in Deutschland dingfest machen konnte, die Betreiber und Profiteure aber unangreifbar auf den Philippinen sitzen. Auch beim Phishing gibt es die Tendenz, den letzten in der Kette zu bestrafen (z.B. hier und hier), weil die Hintermänner im Ausland sitzen.

Wie man mit verschlüsselten Daten umgehen will, wie entschieden werden soll, welche Daten denn überhaupt relevant sind, wie das ganze vom betroffenen Rechner zu den Strafverfolgungsbehörden kommen soll, wie man denn die aufgerissenen Lücken im System des Verdächtigen so sichert, dass sie nicht gleichzeitig auch anderen als Einfallstür dienen können, wie man das ganze wieder löschen will, wenn man einen Unschuldigen ausspioniert hat … ist auch nicht unbedingt trivial lösbar.

Wenn dann die 2 bis 3 dummen Betrüger und Terroristen, die sich in Deutschland tummeln festgesetzt worden sind, wird man vermutlich fordern, Hintertüren in Virenscanner einzubauen, Verschlüsselung zu verbieten und Windows als Pflicht-BS vorschreiben.

In den letzten 10 Jahren starben in Deutschland an den Folgen des Passivrauchens über 30’000 Menschen, an den Folgen des Terrors starben 0. In diesem Lichte sollte man sich nur ganz kurz mal anschauen, wie schnell verfassungsrechtliche Bedenken bei der Terrorabwehr beiseite geschoben werden und wie schnell man sich hinter eben jenen Bedenken verschanzt, wenn es darum geht, wirklich etwas zu tun.

Manchmal muss ich mich schon fragen,

in welchem Land ich eigentlich lebe.

Der amtierende Bundesinnenminister nennt das Internet ein Terrorcamp und Fernuniversität für Terroristen, der Vorsitzende des Bundes deutscher Kriminalbeamter schlägt in die gleiche Kerbe und bezeichnet das Internet als Universität des Terrors.

Und warum das alles?

Der Bundesgerichtshof hat die online-Durchsuchung von Computern als unzulässig abgelehnt. Das rüttelt, wenn man den Herren Wolfgang Schäuble und Kurt Jansen glauben darf, an den Grundfesten der Sicherheit in Deutschland.

Einmal völlig aussen vorgelassen, was sich diese beiden Experten der Strafverfolgung davon versprechen, auf diversen Rechnern Spyware zu installieren, bleibt immer noch die Frage, was denn mit den gewonnen Daten passiert und was überhaupt alles durchsucht werden soll.

Davon, dass die gewonnenen Daten bei der Polizei sicher aufgehoben sind, kann sich jeder überzeugen, der mal nach dem Lagebericht der Polizeidirektion Südhessen googelt, oder hier.

Geheimdienste und Urheberrechte

haben mehr gemeinsam, als man gemeinhin annehmen könnte. Im neuen Telemediengesetz, welches gestern durch den Bundestag gewunken wurde (also so abstimmen wie der Fraktionsvorsitzende es in der Sitzung gesagt hat und nicht peinlicherweise die Tagesordnungspunkte verwechseln), ist in Artikel 14 geregelt:

Auf Anordnung der zuständigen Stellen darf der Diensteanbieter im Einzelfall Auskunft über Bestandsdaten erteilen, soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist.

Wer die zuständige Stelle im Falle der Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum ist, findet sich im Gesetz ebensowenig wie die Frage, ob und wie ein Missbrauch geahndet wird.
Und wieder einmal zieht man sich in der Begründung auf die Position zurück, dass die böse EU Schuld daran ist:

Nach der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums haben die Mitgliedstaaten bestimmte Auskunftsrechte sicherzustellen.

Soviel zum Thema: Ihre Daten sind sicher

Das Polizeipräsidium Südhessen hat sich einen extrem peinlichen und hoffentlich folgenreichen Fehler geleistet.

Das Lagebild Direktion Verkehrssicherheit Sonderdienste ist im Internet gelandet. Damit nicht genug, das ganze ist aus welchen Gründen auch immer im google-cache gelandet und somit immer noch abrufbar. Man erfährt Namen, Geburtsdaten und aktuelle Adressen der Kontrollierten, Automarke, Kennzeichen, eventuelle Vorstrafen und Gesetzesverstöße die begangen worden sein sollen.

Da ist die Freude gross, wenn man an die kommende Anti-Terror-Datei denkt.

[UPDATE]

Die Daten selbst sind hier nicht zu finden, ich bin zufällig auf diesen Platz bei google gerutscht 🙂
Nachdem mehrere Personen den kompletten Lagebericht als Kommentar eingestellt haben, ist die Kommentarfunktion hier deaktiviert. Das Einstellen des Berichts schadet denjenigen, die nichts für den Fehler der Polizeidirektion Südhessen können, den dort namentlich Erwähnten. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich die Neugier nicht befriedigen will und kann.