Sozialer Videorecorder

Alleine schon die Überschrift, die die Redaktion für einen Artikel über videgor gewählt hat, spricht Bände.
Um was es eigentlich geht, findet man auf der Homepage des videgor-Projektes:

Für den Benutzer ist ein Videgor Rekorder fast nicht von einem normalen VDR zu unterscheiden. Aufnahmen können wie gewohnt programmiert und abgespielt werden. Die einzigen beiden Unterschiede sind, dass (1) nicht nur Aufnahmen für zukünftige Sendungen programmiert werden können, sondern auch für Sendungen die bereits vorbei sind, und (2) beliebig viele Aufnahmen gleichzeitig programmiert werden können.

Wenn man also den Anfang des Tatorts verpasst hat, nimmt man ihn einfach nachträglich auf, und zwar von jemandem, der pünktlich eingeschaltet und ebenfalls die Software laufen hat.
Je nach Zeitschrift, die diese Software rezensieren wird, was in den nächste Monaten vermutlich des öfteren der Fall sein wird, wird man aber wenig von sozialem Videorecorder lesen, sondern vermutlich mehr über böse Raubkopierer-Tools, stellt doch vermutlich das Zurverfügungstellen eines mitgeschnittenen Videostreams eine Urheberrechtsverletzung dar (was ich persönlich ja schade finde, denn von den meisten Sendungen, die mich interessieren, verpasse ich den Anfang).

Das Ende der Privatsphäre

Am 14.12.2005 wurde die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlicher elektronischer Kommunikationsdienste verarbeitet werden vom EU-Parlament verabschiedet.
Hier gibts das Ding zum nachlesen.

Damit können für 24 Monate gespeichert werden:

Festnetz

  • Rufnummer des anrufenden Anschlusses
  • Name und Anschrift des Teilnehmers bzw. registrierten Nutzers
  • die angerufene(n) Rufnummer(n)
  • Name und Anschrift des bzw. der Teilnehmer bzw. registrierten Nutzer (der angerufenen Rufnummer)
  • Datum sowie der genaue Beginn und das genaue Ende der Nachrichtenübermittlung
  • der in Anspruch genommene Telefondienst, z.B. Sprachtelefonie, Telefonkonferenz, Telefax, Nachrichtenübermittlungsdienste
  • Mobilfunk

  • Rufnummer des anrufenden Anschlusses
  • Name und Anschrift des Teilnehmers bzw. registrierten Nutzers
  • die angerufene(n) Rufnummer(n)
  • Name und Anschrift des bzw. der Teilnehmer bzw. registrierten Nutzer (der angerufenen Rufnummer)
  • Datum sowie der genaue Beginn und das genaue Ende der Nachrichtenübermittlung
  • der in Anspruch genommene Mobilfunkdienst, z.B. Sprachtelefonie, Telefonkonferenz, Kurznachrichtendienste (SMS, EMS oder MMS)
  • internationale Mobilfunkteilnehmerkennung (IMSI) des anrufenden und angerufenen Anschlusses
  • internationale Mobilfunkgerätekennung (IMEI) des anrufenden und des angerufenen Anschlusses
  • Funkzellen-Identifikationsnummer zu Beginn und am Ende der Nachrichtenübermittlung
  • Kartierung der Funkzellen-Identifikationsnummern zu Beginn und am Ende der Nachrichtenübermittlung.
  • Internetzugang, E-Mail per Internet und Sprachübermittlung per Internet

  • die vom Internet-Provider für eine Nachrichtenübermittlung zugewiesene dynamische oder statische Internet-Protokoll-Adresse
  • die Benutzerkennung der Quelle einer Nachricht
  • die Anschlusskennung oder Rufnummer, die jeder Nachrichtenübermittlung über das öffentliche Telefonnetz zugewiesen wird
  • Name und Anschrift des Teilnehmers bzw. registrierten Nutzers, dem die IP-Adresse, Anschlusskennung oder Benutzerkennung zum Zeitpunkt der Nachrichtenübermittlung zugewiesen war
  • Anschluss- oder Benutzerkennung des bzw. der geplanten Empfänger einer Nachricht
  • Name und Anschrift des bzw. der Teilnehmer oder registrierten Nutzer, an die die Nachricht gerichtet ist
  • Datum und Uhrzeit der An- und Abmeldung für eine Internet-Sitzung ausgehend von einer bestimmten Zeitzone
    die für die Einwahl verwendete Rufnummer
  • der DSL-Anschluss oder eine andere Endpunktkennung des Urhebers der Nachrichtenübermittlung
  • die MAC-Adresse (Media Access Control) oder sonstige Gerätekennung des vom Urheber der Nachrichtenübermittlung verwendeten Geräts (Das fiel in der endgültigen Version raus).
  • Eine SMS, die Susi Sorglos an ihre Freundin schickt, bekommt dann folgenden Datensatz

    0171/x222222
    Susi Sorglos
    Mir-Egal-Strasse 17
    12345 Nichtzuverbergen
    SMS
    IMEI 12345689012345
    IMSI 543210987654321
    Funkzelle 4711
    24.11.2005 19:47:10
    24.11.2005 19:47:11
    0171/x111111
    Andrea Weissichnich
    Mir-Egal-Strasse 19
    12345 Nichtzuverbergen
    IMEI 123436346012345
    IMSI 543210924545721

    Schöne neue Welt 🙁

    Stümper bei der Arbeit

    Natürlich ist es Sache der Gerichte, Gesetze auszulegen, allerdings hindert niemand die Exekutive, sich Gedanken über die Gesetzesvorhaben zu machen, die sie ins Parlament bringen. Wie bitte soll man als Normalbürger folgende Aussagen verstehen, die man bei heise lesen kann:

    , betonte Zypries. „Nicht jeder kann einen Auskunftsanspruch gegen jede IP-Adresse erhalten“, befand die SPD-Politikerin. Vielmehr bedürfe es dazu „eines gewichtigen Eingriffs“ in die Urheberrechte. Eine konkrete Beschreibung dieser Messlatte etwa mit Datenmengen konnte Zypries nicht geben.

    Auf Grund eines richterlichen Beschlusses müssten Verdächtige also etwa Urkunden vorlegen oder sogar Sachen in Augenschein nehmen lassen, mit denen Rechtsverletzungen vorgenommen wurden. Raimund Lutz, der für die Novelle zuständige Unterabteilungsleiter im Justizministerium, schloss gegenüber heise online aus, dass es sich dabei etwa um PCs handeln dürfe. Gemeint seien Maschinen, die zu einer Patentverletzung oder für die Produktpiraterie eingesetzt würden.

    Der Referentenentwurf wird nun zunächst mit den beteiligten Ressorts der Bundesregierung und mit Verbänden besprochen.

    Wäre ja auch nervig, wenn man die Bürger beteiligen müsste. Das ganze kungelt man lieber mit Verbänden aus. Die laden im Gegensatz zum Bürger wenigstens immer zu tollen Reisen ein und bezahlen 5-stellige Summen für Vorträge.

    Ist der Ruf erst ruiniert …

    anders kann ich es mir nicht erklären, dass SONY-BMG sich wirklich für nichts zu schade ist, wenn es darum geht, die ehrliche Kundschaft zu gängeln. Heise und der Spiegel berichten über die nächste Panne mit einem Kopierschutz:

    MediaMax entfaltet seine Sicherheitslücke [..]. Die MediaMax-Software installiert auf dem Rechner einen Ordner, über den andere Nutzer mit niedrigen Zugriffsrechten trotzdem die Möglichkeit haben, Kontrolle über den Computer zu erlangen. Ein Nutzer muss dazu lediglich die von MediaMax in dem Ordner installierten Programme durch eigene Software austauschen.

    Was mich aber wirklich dazu bringt, von SONY-CDs vor allem eines zu halten (nämlich Abstand) findet sich im nächsten Absatz:

    Sony BMG hat laut EFF versprochen, die Kunden über Banner-Einblendungen in Player-Software [..] zu informieren.

    Nicht nur, dass man mich in der Benutzung gängeln will, nein man schiebt auch noch Werbung auf meinen Rechner (und wer weiss, was da sonst noch passiert).

    Ich als ehrlicher Kunde, möchte meine CD am Computer anhören können, weil ich mir nicht in jedem Zimmer eine komplette Audio-Infrastruktur (AKA Stereoanlage) hinstellen will, ich will das ganze schnell und effizient auf meinen MP3-Player überspielen, und nicht auf irgendwelche analoge Krücken via MP3-coding-fähigem MP3-Player zurückgreifen müssen, ich will mir die Musik vom Server im Keller ins Wohnzimmer streamen können …,

    All das will mir die Musikindustrie nicht mehr gestatten. Da ich in der glücklichen Lage bin, auf die Musikindustrie verzichten zu können (es liegen hier noch über 1000 CD aus der Vor-Kopierschutzzeit rum, die eigentlich für jede Gelegenheit die richtige Musik bieten), kaufe ich halt nichts mehr ein. Den Rückgang der Verkaufszahlen schiebt man natürlich auf die bösen Raubkopierer, es wäre ja auch zu peinlich, wenn man die eigene Produktpolitik dafür verantwortlich machen müsste.

    Zum Glück gibt es für neue Musik (die von der besten Ehefrau von allen gewünscht wird) auch noch die Möglichkeit, sich dass ganze via legalem Download zu holen. Die Musikindustrie sollte sich allerdings nicht wundern, wenn man auch als Konsument die Zeichen der Zeit (aka Globalisierung) erkannt hat, und dort einkauft, wo es am günstigsten ist.

    Das Ende des Internets in Frankreich

    bei heise zu lesen:

    Besondere Empörung hat ein kürzlich eingebrachter Änderungsvorschlag an dem bisherigen Entwurf ausgelöst, dem zufolge Software für die Übertragung kopiergeschützten Materials ohne die Integration von Wasserzeichen oder DRM verboten werden soll.

    Was dann mit Email-Programmen, mit denen man Bilder verschicken kann, mit ftp-Programmen fürs Update der eigenen Homepage, mit Chat-Software und Newsreadern geschieht, kann man sich vorstellen. Falls nicht, kann man sich ja schonmal den Ratschlag der Verlegerverbände der französischen Musikindustrie zu Gemüte führen:

    „You shall stop publishing free software,“ and warn they are ready „to sue free software authors who will keep on publishing source code“

    Das Internet als reine Konsumbude. Schöne neue Welt.