Warum will die SPD mein Geburtsdatum?

Eigentlich nicht direkt die SPD sondern die Berliner vorwärts Verlagsgesellschaft mbH und zwar wenn ich in ihrem Blog etwas kommentieren will.

Dafür muss ich mich registrieren (was ich zwar nicht unbedingt gutheisse, prinzipiell aber verstehen kann).

Neben meinem Namen und meiner Email-Adresse soll ich aber auch noch mein Geburtsdatum angeben:

vorwaerts

Keine Ahnung, für was das wichtig sein soll. Wenn man auf den Link Datenschutz klickt, findet man das hier:

vorwaerts2

Sowohl vorwärts als auch ich werden es überleben, wenn ich da nicht kommentiere, aber interessieren würde es mich schon, welchen Mehrwert das Geburtsdatum hat.

[Update]

Ich habe Post von vorwärts bekommen.

Du hast Recht. Deshalb ist die Angabe des Geburtsdatums auch freiwillig
(kein Sternchen dahinter…)

[/Update]

Soziale Netzwerke

Wie zerbrechlich die ganze Konstruktion der sozialen Netzwerke im Internet, von flickr über StudiVZ bis Twitter ist, sieht man immer wieder dann, wenn es mal nicht so funktioniert wie gewollt.

StudiVZ hat insgesamt 2x die SPD-Gruppe gelöscht, natürlich aus Versehen. Der Aufschrei der community reicht von „Skandal“ bishin zu „Zensur“.

Während ich ersteres noch nachvollziehen kann, geht letzteres meines Erachtens völlig am Thema vorbei.

Man nutzt fremde Infrastruktur um ein immer feiner verästeltes Netz zu spinnen und für sich zu nutzen und übersieht dabei völlig vielleicht, dass die Eigentümer der Infrastruktur diese nicht zur Verfügung stellen, weil sie Menschenfreunde sind, oder einer gewissen politischen Richtung zum Durchbruch verhelfen wollen, sondern weil sie Geld verdienen möchten und müssen (die Kredite wollen ja bedient werden).

Natürlich ist der obige Fall unschön für die Nutzer, fraglich ist nur, ob sie ihr Verhalten ändern, bzw. ob es allgemeine Auswirkungen auf StudiVZ haben wird (Benutzerzahlen, Zugriffe etc.). Falls nicht, dann haben die Betreiber von StudiVZ schon mal den Nachweis, dass sie „too big to ignore“ sind, um mal einen im Zusammenhang mit der Finanzkrise genutzten Anglizismus anzupassen.

McCreevy-Richtlinie

Wenn ein EU-Kommissar Stellungnahmen, die nicht mit der von der Industrie bezahlten seiner Meinung übereinstimmen, unterschlägt und weiterhin Märchen erzählt, läuft dass dann noch unter Politik?

Heise.de erklärt es wie üblich viel besser als ich es könnte, aber ich versuch’s trotzdem mal:

In einer perfekten Welt erhält ein Künstler, der beim Einspielen einer LP/CD/MiniDisc/MP3-File mitgewirkt hat, 50 Jahre lang immer dann Geld, wenn das entsprechende Lied im Radio, in der Disco oder bei sonstigen öffentlichen Aufführungen gespielt wird. Dabei ist unerheblich, ob er es komponiert/getextet hat.

In einer nicht-perfekten Welt (also diese hier), hat er dieses Recht oft komplett an das entsprechende Label abgetreten.

In einer perfekten Welt, würden es Musiker honorieren, dass der Kommissar mit seinen Initiativen:

auf einen Mix aus sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Maßnahmen und [..] darauf ab[zielen], Europa für Kulturschaffende in Unterhaltungs- und Wissensindustrie als attraktiven Standort zu erhalten.

In einer nicht-perfekten Welt (das um uns rum), macht wohl kein Pop/Rockstar seine Entscheidung, ob er in einem New Yorker Studio oder einem in London einspielt davon abhängig, ob er jetzt 50 oder 95 Jahre für das Abspielen genau dieser Version entschädigt werden könnte, hätte er seine Rechte nicht komplett abgetreten.

In einer perfekten Welt würde man vermutlich am sogenannten Buy-Out ansetzen (also an der kompletten Abtretung aller Rechte der Musiker an das Musiklabel).

In einer nicht-perfekten Welt (der geduldige Mitleser wird schon ahnen, welche das sein könnte), passiert das nicht, weil der EU-Kommissar von denen bezahlt wird, die von der bisherigen Praktik profitieren, das unausgereift (im Dokument auf Seite 8) findet.

In einer perfekten Welt hätte sich die Kommission unabhängigen Expertenwissens von ausserhalb z.B. dem Max-Planck-Institut für geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht versichert.

In einer nicht-perfekten Welt brauchten [Experten] nicht in Anspruch genommen zu werden, weil sie das Bild ge- und zerstört hätten, dass die Musiklobby in Brüssel gezeichnet hat.

Abseits jeder Polemik (ja, das geht auch wenn ich es nicht gut kann), frage ich mich, ob der Kommissar an das glaubt, was er schreiben lässt.

Viele europäische ausübende Künstler (Musiker oder Sänger) starten ihre Karriere mit Anfang 20. Wenn die aktuelle 50jährige Schutzfrist ausläuft, haben sie also gerade die 70 überschritten, d.h. sie haben wahrscheinlich ohne Weiteres noch 10 oder 20 Jahre vor sich (die durchschnittliche Lebenserwartung in der EU liegt für Männer bei 75 und für Frauen bei 81 Jahren). Folge ist, dass ausübende Künstler am Lebensabend in ein Einkommensloch stürzen, da die Lizenzeinnahmen von Plattenfirmen ebenso auslaufen wie das Einkommen aus der öffentlichen Sendung oder Wiedergabe ihrer Stücke. Für Studiomusiker und weniger bekannte Künstler bedeutet dies, dass die Einkünfte aus der öffentlichen Sendung und Wiedergabe genau zu dem Zeitpunkt wegbrechen, zu dem sie am meisten darauf angewiesen sind, nämlich wenn sie aufs Rentenalter zugehen.

Es geht dem Kommissar also vorrangig um die Musiker, die am Anfang ihres Erwerbslebens einen einzigen Hit hatten und dann 50 Jahre davon gezehrt haben. Innerhalb dieser 50 Jahre muss das Lied auch noch so oft gespielt werden, dass nach Abzug der Verwaltungskosten der GEMA auch noch ein nennenswerter Betrag beim Künstler ankommt.

Wenn die Richtlinie so durchgeht, würde Andrew Ridgley nicht bis zum Jahr 2034 Geld bekommen, wenn last christmas gespielt wird, sondern bis zum Jahr 2079. Effektiv bekommen tut er eh keins, George Michael ist ja nicht blöd.

Globalisierung, aber bitte doch nur wenn’s den Firmen nutzt Teil 4512

Freier Handel und Globalisierung wird ja gerne in Sonntagsreden angeführt, nie ohne darauf hinzuweisen, welche phänomenalen Vorteile sich aus dem freien Handel für den Verbraucher ergeben.

Sollte aus dem Vorteil für den Verbraucher mal ein Nachteil für die Industrie ergeben, ist allerdings relativ schnell Schluss mit freier Handel und dergleichen.

Grauimporte sind den Herstellern ein Greuel (oder schreibt man das jetzt Gräuel weil von Grauen kommend?), verhindern sie doch, dass man auf gewissen Märkten völlig überteuerte Preise verlangen kann, weil der dortige Markt das halt hergibt.

Da werden dann in Presseerklärungen blumige Worte gefunden wie:

Jürgen Schmitz, Country Director der Canon Consumer Imaging Deutschland: „Grauimporte schädigen nicht nur unsere Marke und unseren Fachhandel, sie schädigen das gesamte europäische Wirtschaftssystem [..]“

Für den Konsumenten nicht ersichtlich umgeht der Parallelimporteur rechtliche Bestimmungen, nutzt illegale Wege und verschafft sich Ware, die nicht für den europäischen Markt – und damit auch nicht für dessen Bedarf – bestimmt ist. Über fehlende Garantie, fehlende Bedienungsanleitungen und eventuell fehlendes Zubehör werden günstigere Preise möglich, als sie der deutsche Fachhandel bieten kann.

und so weiter …

Obige Aussagen stammen aus einer Presserklärung, die Canon anlässlich einer einstweiligen Verfügung gegen den „Grauimporteur “ Essential Systems erwirkt hat.

Um mal blind ein Beispiel rauszugreifen: Die Canon EOS 50D soll nach dem Willen von Canon ohne Steuern in der Schweiz 1250 EUR kosten, in Deutschland 1090 EUR und in Hongkong Singapur 990 EUR. Die Garantiebedingungen sind in allen Ländern gleich, die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften sind in Deutschland am strengsten.

Bei den Strassenpreisen ist das ganze dann interessanterweise in der Schweiz am günstigsten, dort gibt’s die EOS 50 D ohne Steuern schon für 813 EUR, in Deutschland kostet sie um die 840 EUR.

Natürlich möchte man sich als Hersteller nicht seine lustigen VK-Spielchen verderben lassen durch einen hergelaufenen Importeur, der einfach dort kauft, wo es am günstigsten ist. Glücklicherweise gibt es ja das Markenrecht und so kann man weiterhin das hohe Lied des Freihandels pfeifen, während man den Gegner rüde durch einstweilige Verfügungen vom Platz foult.

Ignoranz, gepaart mit technischem Unverständnis Teil II

Für das IPhone von Apple gab es eine kostenlose Software, mit der man folgendes tun konnte:

in Sekundenschnelle per Satellitennavigation (GPS) den eigenen Standort in Berlin bestimmen, dann aus den nächstgelegenen BVG-Haltestellen auswählen, sein Ziel bestimmen und zuverlässig die nächsten acht Verbindungen in einer grafischen Übersicht erhalten. Auf Klick zeigt es Umsteigezeiten und Fußwege an. Und einen Streckennetzplan der BVG.

Der Programmierer hatte die Rechnung ohne die BVG gemacht. Wie man Sprecherin der BVG wird weiss ich nicht, allerdings muss der Job tierisch gut bezahlt sein, wenn man gezwungen ist, solche Aussagen vom Stapel zu lassen:

Dabei, betont BVG-Sprecherin Petra Reetz, wolle man doch nur das Beste für die Fahrgäste. Ein iPhone-Programm sei dabei „durchaus in unserem Interesse“. Witt habe man die Streckenplan-Nutzung aber verbieten müssen. Weil: „Das ist unser Patent, und Apple ist eine der reichsten Firmen der Welt.“

Wer die 3 Fehler in obiger Aussage entdeckt, kann ein Jahresabo der BVG gewinnen.

Komplett nachzulesen beispielsweise hier bei der taz.