Warum Staubsauger nur noch 900 Watt haben dürfen

Manchmal reicht es, wenn man einfach aus der jeweiligen EU-Verordnung zitiert.

VERORDNUNG (EU) Nr. 666/2013 DER KOMMISSION
vom 8. Juli 2013
zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im
Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von
Staubsaugern

[..] Die Kommission hat in einer vorbereitenden Studie die technischen, ökologischen und wirtschaftlichen Aspekte typischer Staubsauger für die häusliche und gewerbliche Nutzung untersucht. [..]

[..] Der jährliche Stromverbrauch der von dieser Verordnung erfassten Produkte betrug in der Union im Jahr 2005 Schätzungen zufolge 18 TWh. Falls keine spezifischen Maßnahmen getroffen werden, wird der jährliche Stromverbrauch bis 2020 voraussichtlich auf 34 TWh ansteigen.

„Staubsauger“ bezeichnet ein Gerät, das Schmutz von einer zu reinigenden Oberfläche durch einen Luftstrom entfernt, der durch einen innerhalb der Einheit erzeugten Unterdruck entsteht

Ab dem 1. September 2017 gilt:
— Der jährliche Energieverbrauch muss weniger als 43,0 kWh/Jahr betragen;
die Nennleistungsaufnahme muss weniger als 900 W betragen

A tribute to Uli Hoeness

Ich bin ein Steuerhinterzieher.

Böse Zungen behaupten zwar, das gälte in meiner Partei soviel wie ein Ritterschlag, aber erstens stimmt das nicht und zweitens sollten es dann schon angemessene Beträge sein, wegen 80 Cent bietet man mir vermutlich nicht den Ehrenvorsitz an.

Eigentlich bin ich da auch relativ unschuldig reingerutscht (das behaupten sie vermutlich alle, aber bei mir stimmt es).

Alles begann damit, dass ich irgendwo gelesen hatte, dass Restaurants mit Ausser-Haus-Verkauf zwei unterschiedliche Mehrwertsteuersätze anwenden dürfen, je nach dem ob der Kunde im Restaurant isst oder das Essen mitnimmt.

Hintergrund dieser Regelung soll sein, dass bei einem Restaurantbesucher die Hauptleistung die Versorgung mit Essen und Trinken ist. Nebenleistungen 1 werden in Deutschland wie die Hauptleistung 2 besteuert 3 und bewirtet zu werden ist nicht ermässigt mehrwertsteuerpflichtig sondern unterliegt dem vollen Satz.

Jetzt weiss so ziemlich jeder, der einmal einen Franchise-Partner eines amerikanischen Burger-Braters besucht hat, dass von der Hauptleistung relativ wenig übrigbleibt. Man holt das Essen selbst und schmeisst den Müll danach selbst weg. Zu spülendes Geschirr gibt es keins. Trotzdem soll die Regelung auch hier gelten.

Dem wollte ich auf den Grund gehen, man soll ja nichts einfach so glauben.

Gedacht, getan. An zwei Abenden besuchte ich einen Schnellbrater in Konstanz und bestellte einmal zum „hier essen“ und einmal „zum mitnehmen“. Auf Nachfrage erhielt ich untenstehende Quittungen.

quittung

 

Und siehe da, es werden in der Tat zwei unterschiedliche Mehrwertsteuersätze angewendet. Wer sich immer schon mal gefragt hat, warum bei den Menus dabeisteht, dass die Reduktion gegenüber den Einzelpreisen beim Getränk berechnet wird, findet ebenfalls eine Antwort. Getränke werden in Deutschland immer mit 19% besteuert. Der halbe Liter Cola light kostet im Menu nur 31 ct, dass sind fast Supermarktpreise (kann mal jemand nachschauen, was der einzeln kostet, ich bin da nicht so oft).

So weit so gut und noch nicht schlimm (wenn man eine völlig unverständliche Steuergesetzgebung nicht für schlimm hält).

Irgendwie wehte aber an diesem Abend der Wind der Auflehnung durch Konstanz, ein Hauch von Rebellion lag in der Luft (ganz deutlich spür- und riechbar, trotz der Gerüche aus der Küche).

Hier in Konstanz, wo vor 165 Jahren Hecker und Struwe losgezogen waren, die badische Revolution gegen Unterdrückung und für die freie Republik zu starten, hier in Konstanz, wo vor 798 Jahren Jan Hus als Ketzer dem Scheiterhaufen überantwortet wurde, befiel auch mich der Virus der Gesetzlosigkeit: ich nahm meine Tüte „zum mitnehmen“, setzte mich an einen freien Platz und ass im Restaurant.

Damit machte ich mich einer Steuerhinterziehung gem. § 370 I Abgabenordnung schuldig

§ 370 Steuerhinterziehung

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen

unrichtige oder unvollständige Angaben macht,

2. die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt

Zum Glück war ich allein und mache das nicht oft, sonst hätte daraus leicht ein besonders schwerer Fall werden können, der dann vorliegt, wenn man als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Taten nach Absatz 1 verbunden hat, Umsatz- oder Verbrauchssteuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Umsatz- oder Verbrauchssteuervorteile erlangt.

In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Momentan bin ich am grübeln.

Soll ich eine strafbefreiende Selbstanzeige machen, oder hoffen, dass ich unbemerkt durch die Lücken des Gesetzes schlüpfe (was sich mit diesem Beitrag allerdings erledigt haben sollte). Wird man mich überprüfen, wird man feststellen, dass ich letzten Sommer meinen deutschen Rasenmäher mit schweizerischem Benzin getankt habe (schon wieder eine Steuerhinterziehung und vermutlich die schlimmere, da ich das in den letzten 11 Jahren öfter gemacht habe und auch meine Frau ab und an den Rasenmäher betankt. Reicht das schon für eine Bande? BGHSt 46, 321 meint zum Glück nein, es müssen drei sein.

Shit, ich glaube ich habe meinem Nachbar mal ein Benzin-Sachdarlehen 4 gegeben, reicht das schon für einen Dritten, oder liegen die Voraussetzungen höher als beim Skat, wo man über jeden dritten Mann froh ist?

So, während ich nochmals die Abgabenordnung durchlese, kommt mir bezüglich des Benzins in Nachbars Rasenmäher der unheimliche Verdacht, dass auch noch Steuerhehlerei vorliegt.

§ 374 Steuerhehlerei

(1) Wer Erzeugnisse oder Waren, hinsichtlich deren Verbrauchsteuern [..] hinterzogen [..] worden [sind], einem Dritten verschafft [..], wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Jetzt kann nur noch ein guter Anwalt für Steuerrecht helfen.

 

Dem aufmerksamen Leser wird aufgefallen sein, dass die Quittungen 3 Jahre alt sind. Und auch damals stand das hier im blog. Aber im Sinne des verantwortungsvollen Umgangs mit den Ressourcen betreibe ich des öfteren Artikel-Recycling.

  1. in diesem Fall: essen und trinken[]
  2. in diesem Fall: bewirtet werden[]
  3. daher wird manchmal auf Porto auch MwSt. fällig und manchmal nicht, aber das ist eine andere Geschichte[]
  4. Leihe ist in §§ 598ff BGB geregelt, das war ein Sachdarlehen nach §§ 606ff BGB[]

Neues Kommunalwahlrecht in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg wechselt das Berechnungsverfahren zur Sitzverteilung in Gemeinderäten und Kreistagen von d’Hondt nach Sainte-Laguë.
Damit erhöht sich für kleinere Parteien die Chance auf einen Sitz.

Da ich festgestellt habe, dass die Berechnung viele Menschen vor Probleme stellt, habe ich eine kleine Excel-Datei erstellt, mit der man die Sitzverteilung anhand der Stimmenverteilung berechnen kann.

Zuerst trägt man in die orange unterlegten Felder die Stimmen (oder Prozentzahlen) sowie die Anzahl der Sitze im Gemeinderat ein.

stimmverteilung

anzahl-sitze

Dann wird das Ergebnis automatisch im unteren Teil angezeigt. Ich habe mal die Zahlen der letzten Wahl zum Ravensburger Gemeinderat genommen.

sitzverteilung-rv

 

Die Anzahl der grün markierten Zellen entspricht der Anzahl der erreichten Sitze im Gemeinderat. Im obigen Beispiel sind das 13 für die CDU, 7 für die Grünen, jeweils 5 für SPD, Freie Wähler und Bürger für Ravensburg und 3 für die FDP.

Im Vergleich zum bisherigen Sitzverteilungsverfahren nach d’Hondt verlieren CDU und Grüne jeweils einen Sitz und BfR und FDP gewinnen jeweils einen. Bei exakt gleichem Wahlergebnis wohlgemerkt. Die Sitzverscheibung ergibt sich ausschliesslich aus der Veränderung des Verteilungsverfahrens.

 

excel-klein
sitz.xls

Wer sich dafür interessiert, welches die kleinste Sitzzahl war, die noch zu einem Platz im Gremium geführt hat, findet das hier:

kleinste
Mit 6043 Stimmen hätte man einen Sitz im Gemeinderat bekommen. Da jeder Wähler 32 Stimmen hat, reichen schon knapp 200 Leute, um das zu schaffen.

Ist heute Praktikantentag bei der Süddeutschen Zeitung?

Nächstes Jahr steigen die Beitragsbemessungsgrenzen, bis zu denen Arbeitnehmer und Arbeitgeber Beiträge zur

  • Rentenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

bezahlen müssen.

Das hat sich die noch amtierende Bundesregierung nicht einfach so ausgedacht, sondern es gibt eine Formel, mit der anhand des aktuellen Rentenwerts und dem des vorhergehenden Jahres die Änderung der BBG bestimmt wird.

  • Die Beitragsbemessungsgrenze soll bei Renten- und Arbeitslosenversicherung zukünftig bei 5’950€/Monat liegen und damit 150€ bzw. 2,6% höher als bisher.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze soll bei Kranken- und Pflegeversicherung zukünftig bei 4’050€/Monat liegen und damit 112,50€ bzw. 2,8% höher als bisher.

Das ist ganz einfache Mathematik. Für was, liebe Süddeutsche Zeitung, braucht ihr da „Berechnungen des Professors für Steuerwirkungslehre an der Freien Universität Berlin, Frank Hechtner“?

Das ist 5. Klasse-Mathematik. Aber vielleicht könnt ihr es einfach nicht so verwirrend darstellen wie ein Professor für Steuerwirkungslehre. Und dann hat er sich auch noch verrechnet.

Bei Ehepaaren mit zwei Kindern ist es ähnlich. Während im Osten die Abgaben maximal um 174 Euro steigen, müssen Westdeutsche mit höheren Belastungen von 225 Euro rechnen. Hat das Paar keine Kinder, steigen die Abgaben sogar um maximal 251 Euro (West) und 196 Euro (Ost).

Das ist falsch. Westdeutsche Ehepaare ohne Kinder zahlen ab nächstem Jahr maximal folgendes mehr:

  • Krankenversicherung:  112,5€*12*0,082 = 110,70€
  • Pflegeversicherung: 112,5€*12*0,01275 = 17,21€
  • Rentenversicherung: 150 *12*0,0945 = 170,10€
  • Arbeitslosenversicherung: 150*12*0,015 = 27 €

Das ergibt dann pro Person 325€ und wenn beide gut verdienen sind es 650€. Weit entfernt von den 251€, die der Professor für Steuerwirkungslehre berechnet hat. Vermutlich hat er die steuerliche Entlastung gleich gegengerechnet, die sich aus den höheren Beiträgen ergeben, aber erwähnt wird das im ganzen Artikel nirgends. Und warum man bei der Sozialversicherung irgendwas mit Familie rechnen muss, erschließt sich mir auch nicht. Den einzigen Unterschied machen Kinder und zwar nur in der Pflegeversicherung.

 

 

Quo vadis FDP?

fdplogoDer Pulverdampf der Bundestagswahl hat sich verzogen, die bisherigen FDP-Abgeordneten räumen ihre Büros und das Hauen und Stechen um die besten Plätze am Futtertrog hat begonnen.

Lichtgestalten werden präsentiert bzw. präsentieren und zelebrieren sich selbst, Abweichlern wird vom Ehrenvorsitzenden der Austritt nahe gelegt in den sozialen Netzwerken toben Schlachten zwischen Vertretern der reinen Lehre (wobei es mehrere reine Lehren gibt) und den eher pragmatisch denkenden Vertretern die unbedingt wieder in die Parlamente wollen und deshalb ihr Produkt (die Politik) dem Markt (den Wählern) anpassen, der scheinbar nach einer 5. sozialdemokratischen Partei verlangt.

Währenddessen bereiten sich die Bundesparteitagsdelegierten darauf vor,  im Dezember einen neuen Bundesvorstand und -präsidium zu wählen. Ziemlich genau die Delegierten übrigens, die im März diesen Jahres die Idee mit einem Spitzenkandidaten toll fanden und Rösler als Parteichef bestätigt hatten. Die Schnittmenge mit den Delegierten, die 2009 den Koalitionsvertrag abgesegnet hatten und 2011 dann Westerwelle durch Rösler ersetzten ist immer noch erstaunlich hoch.

Jetzt setzt die Basis also alle Hoffnung auf diese knapp 700 FDP-Mitglieder.

Wahnsinn ist, wenn man immer wieder das Gleiche tut, aber andere Resultate erwartet.

(Albert Einstein zugeschrieben)

 

And now for something completely different.

Ziemlich unbestritten ist die FDP bei den letzten Wahlen sehr oft abgestraft worden. Warum das so war ist ziemlich offensichtlich und die einzelnen Analysen unterscheiden sich nur graduell. Da noch meine hinzuzufügen, weil zwar schon alles gesagt wurde, allerdings noch nicht von allen, wäre eine Zeitverschwendung für die Leser dieses blogs und ich möchte die 3 nicht vergrätzen.

Zuwenig Aufmerksamkeit hat man meines Erachtens 3 der 4 Wahlerfolge gegönnt, die die FDP in den letzten 4 Jahren hatte

  • den Wiedereinzug in die hamburgische Bürgerschaft
  • die Verbesserung des FDP-Ergebnisses in Nordrhein-Westfalen
  • die Verbesserung des FDP-Ergebnisses in Schleswig-Holstein

Ohne die Leistungen von Frau Suding, Herrn Kubicki oder Herrn Lindner schmälern zu wollen, liegt der Erfolg meines Erachtens zum Großteil an einem jeweils ziemlich schwachen CDU-Kandidaten.

  • Christoph Ahlhaus in Hamburg halbierte 2010 praktisch vorherige CDU-Ergebnis. Das schwarz-grüne Experiment ging schief, einige wollten wohl partout keine Wiederholung und wenn, dann nicht mit einem Süddeuschen Neigschmecktem. Das Ergebnis war das bisher schlechteste CDU-Ergebnis in der Hansestadt.
  • Über Norbert Röttgens Wahlkampf muß man eigentlich nichts mehr schreiben. Auch er konnte das bisher schlechteste Wahlergebnis der CDU in NRW noch um 8% unterbieten.
  • In Schleswig-Holstein reichte es für die CDU auch nur zum schlechtesten Landesergebnis seit Gründung des Landes. Das mag mit einem blassen Kandidaten und dem eher unrühmlichen Abgang des eigentlichen Spitzenkandidaten der CDU zusammenzuhängen, aber für „bürgerliche“ Wähler war das Angebot der CDU halt nicht ganz so attraktiv und mit Herrn Kubicki stand ein durchaus charismatischer Kopf an der Spitze der FDP, der zudem der Bundes-FDP immer mal wieder (berechtigterweise) ans Bein pinkelte.

Zum verifizieren der These kann man sich ja die anderen Landtagswahlen anschauen.

  • Bayern. Horst Seehofer kann vor Kraft kaum laufen, ein Politiker, der sich als Landesvater präsentieren kann. Die FDP war in den letzten 50 Jahren öfter außerparlamentarisch als im Landtag. Profitieren kann die bayrische FDP oft nur von einer schwachen CSU. Mit den Freien Wählern ist ihr zudem eine Konkurrenz erwachsen, die den ganzen bundespolitischen Schmoder, der sich in der Regierungsbeteiligung so ansammelt, nicht hat.
  • Baden-Württemberg. Glücklicherweise war Stefan Mappus unbeliebt, sonst hätte es vermutlich nicht einmal zum Einzug gelangt und es ist auch keine CDU-Lichtgestalt in Sicht, die für 2016 einen respektablen Ministerpräsidentendarsteller hergäbe. Aber es sind ja noch 3 Jahre.
  • Rheinland-Pfalz. Julia Glöckner passt zu Rheinland-Pfalz wie die Faust aufs Auge, auch da gab es für den FDP-Spitzenkandidaten eigentlich nichts zu holen.
  • Saarland. Okay, da liegt es vermutlich an den Streitereien innerhalb der Fraktion.
  • Berlin. Das schreibe ich eher dem Piraten-Hype zu. Es soll ja mal bürgerrechtlich engagierte Menschen gegeben haben, die FDP wählten. Tempus fugit.
  • Mecklenburg-Vorpommern. Dort haben sowohl CDU als auch FDP verloren, aber MeckPomm war auch noch nie liberales Stammland.

Bis auf Rheinland-Pfalz, wo sie von 1991 bis 2006 mit der SPD von Kurt Beck regiert hat, wird die FDP seit 30 Jahren als Unionsanhängsel betrachtet und so wird sie auch gewählt. Echte Unterscheidungsmerkmale sind im Tun (anders als in den Programmen) nicht erkennbar. Und das wird das Hauptproblem der FDP werden. Die Wähler glauben und einfach nichts mehr. Guido Westerwelle ist ein begnadeter Oppositionspolitiker (gewesen), der der FDP Spitzenresultate gebracht hat, aber auch er hat eigentlich nur enttäuschte Unionswähler absorbiert.

cducsufdp

Bei den letzten 4 Bundestagswahlen lag das Ergebnis von CDU+CSU+FDP immer zwischen 45,0 und 48,6%.

Wenn die FDP wieder eine Chance haben will, dann bleiben ihr mehrere Möglichkeiten:

  1. Angela Merkel dem Wahlvolk madig machen. Die Erfolgsaussichten sind relativ gering, es sei denn, man kann glaubhaft ihre bisherige und vermutlich zukünftige Euro-Rettungspolitik angreifen.
    Da die FDP immer in der ersten Reihe beim zustmmen war und der Ehrenvorsitzende Diskussionen über die Euro-Politik zum Austrittsgrund erklärt hat (also nicht für ihn, sondern für die anderen), kann man da vermutlich keinen Stich machen. Bleibt Möglichkeit
  2. Ein eigenständiges Profil liberaler Politik.
    Guido Westerwelle hat durch die Differenz zwischen „Klappe aufreissen in der Opposition“ und „liefern in der Regierung“ den Boden mindestens so nachhaltig verbrannt wie Genscher 1982 mit dem Sturz der Abwahl von Schmidt. Momentan haben eigentlich nur die Sachsen die Möglichkeit, zu liefern. Ich bin gespannt, wie sich die Koalition in den nächsten 10 Monaten bis zu Wahl entwickeln wird. Bleibt noch Möglichkeit
  3. Einfach auf die Vergesslichkeit des Wahlvolks und die schlechte Politik einer kommenden großen Koalition setzen.
    Auch die Grünen sind zurückgekommen, nachdem sie aus der rot-grünen Koalition ausgeschieden waren und zweitweise der Freiburger OB der Grün mit dem höchsten Wahlamt war.

Alle Möglichkeiten haben Vor- und Nachteile.

  • Bei Variante 1 wird man gleich in die rechte Ecke gedrängt und dafür verantwortlich gemacht, dass Frankreich und Deutschland wieder mobilmachen 1.
  • Bei Variante 2 müsste man erstmal überlegen, was das eigentlich ist 2.
  • Bei Variante 3 besteht die Gefahr, dass das Wahlvolk irgendeine der anderen Parteien wählt, die auf dem Wahlzettel so auftauchen, statt der FDP.

 

  1. https://blog.markus-ritter.de/2011/10/19/pathos/[]
  2. http://www.youtube.com/watch?v=msizyUXR-no[]