Es muss schlecht stehen um die SPD Teil II

Massnahmen, die nur ganz wenig Wähler treffen, aber irgendwie das kuschelige Gefühl vermitteln, hier würde mal jemand für soziale Gerechtigkeit sorgen, von oben nach unten umverteilen, den schmierigen Managern mit ihren völlig überzogenen Gehältern die rote Karte zeigen, kurzum Massnahmen, die nicht wegen ihrer praktischen Auswirkungen sondern wegen ihres politischen Zeichens getroffen werden, scheinen bei der SPD gerade in Mode zu kommen. Sind ja bald Wahlen und irgendwie muss man das „abgehängte Prekariat“ ja vergessen machen, dass ALG-II und „föordern und fordern“ von der guten alten Tante SPD kommt.

  • Die Reichensteuer soll erhöht und der Betrag, ab dem sie bezahlt werden soll, soll gesenkt werden. Künftig soll die Höhe des zu versteuernden Einkommens, ab dem 49,585% EkSt+SolZ bezahlt werden müssen, bei Ledigen bei 125’000 EUR liegen.
  • Der Eingangssteuersatz soll auf 10% gesenkt werden.

Für diejenigen, die weder vom einen betroffen sind, noch vom anderen viel spüren werden, ändert sich nichts.

Weitergehende Steuersenkungen, etwa bei der von der Progression stark betroffenen Mittelschicht, seien nicht geplant, hieß es.

Dabei wäre doch genau da ein Ansatzpunkt.

Wenn man sich die Einkommensteuerbelastung in der Splittingtabelle zwischen 1958 und 2009 anschaut, dann stellt man fest, dass eine Familie im Jahr 1960 mit einem Familieneinkommen von 60’000 EUR noch 21’696 EUR Einkommensteuer bezahlen musste, während es heute gerade noch 11’396 EUR – also etwas mehr als die Hälfte – sind.

Dummerweise gibt es da noch so etwas wie Inflation.

Laut IWF und statistischem Bundesamt lag der Verbraucherpreisindex in Deutschland im Januar 2009 im Vergleich zum Jahr 1960 bei rund 400%. Unter Berücksichtigung der Inflation betrug das Einkommen, welches heute durch 60’000 EUR repräsentiert wird im Jahr 1960 bei 15’000 EUR. Und für 15’000 EUR musste man im Jahr 1960 gerade mal 3’269 EUR Einkommensteuer bezahlen. Der Durchschnittsteuersatz ist trotz vermehrt auftretenden „grössten Steuersenkungen in der Geschichte der Bundesrepublik“ gerade mal von 21,7% auf 19% gesunken. Für die meisten Arbeitnehmer macht mittlerweile allerdings nicht die Steuer den grössten Anteil an Abzügen aus, sondern die Sozialversicherungen.

Im Jahr 1960 lag der Beitragssatz zur Sozialversicherung für den Arbeitnehmer bei 12,2% im Jahr 2009 liegt er bei 20,3%.

Inflationsbereinigt hatte eine Familie im Jahr 1960 bei einem leicht überdurchschnittlichen Einkommen eine Nettoquote von 67%. Im Jahr 2009 liegt die Nettoquote bei 59,8%.

Nicht berücksichtigt ist die Verdoppelung der Mehrwertsteuer, die Verfünffachung der Mineralölsteuer und weitere Steuern wie die Stromsteuer. Gut, man hat in diesem Zeitraum die Leuchtmittelsteuer, Zündwarensteuer, Salzsteuer und Zuckersteuer abgeschafft, aber so hoch lagen die nicht.

Es muss schlecht stehen um die SPD Teil I

wenn sie mit so halbgaren Ideen wie der Prämie für nicht abgegebene Einkommensteuererklärungen in den Wahlkampf zieht. So der Spiegel denn richtig zitiert:

300 EUR soll ein Lediger bekommen, der über keine Nebeneinkünfte verfügt und keine Einkommensteuererklärung abgibt, 600 EUR gibt es für Verheiratete.

Ganz ehrlich, was soll der Quatsch?

  • Wenn bei Verheirateten, die LstKl. III/V gewählt wurden und die Einkommensverhältnisse nicht genau dem entsprechen, was sich die Planer dieser Lohnsteuerklassen gedacht haben, gibt es eine Rückerstattung, bzw. Nachzahlung (wenn der in LstKl. III viel mehr verdient als der in V). Wäre man in letzterem Fall dann noch zur Abgabe verpflichtet?
  • Wenn es bei Verheirateten, die LstKl. IV/IV gewählt haben, eine Differenz in den Einkommen gibt, folgt am Ende des Jahres eine Rückerstattung.
  • Wenn während des Jahres Lohnersatzleistungen bezogen wurden (ALG I, Krankengeld, Verletztengeld, Kurzarbeitergeld, Übergangsgeld, Mutterschaftsgeld), ergibt sich in aller Regel ein anderer Einkommensteuertarif.
  • Wer während des Jahres in eine höher bezahlte Stelle wechselt, erhält in aller Regel eine Steuererstattung
  • Bekommen mein 3 und 5-jährigen Kinder auch einen Bonus, wenn sie keine Erklärung abgeben, oder muss man in einem Arbeitsverhältnis stehen um den Bonus zu bekommen.
  • Wer Werbungskosten hat, die oberhalb des Pauschbetrags liegen, wer bspw. Krankheitskosten hat, wer hilfsbedürftige Verwandte unterstützt, wer geschieden ist … zahlt in aller Regel nicht die Jahreseinkommensteuer, die sich aus seinen Lohnabrechnungen ergibt, sondern irgendwas darunter.
  • Wer Kinder hat, kann Kindergartenbeiträge abziehen, die zur Verringerung der Steuerlast führen.

Dieser Vorschlag kommt von Menschen, die pro Monat eine steuerfreie Kostenpauschale von 3’690 EUR bekommen.

Lieber Herr Müntefering, lieber Herr Steinmeier: normale Menschen bekommen so was nicht. Die müssen all die Dinge, die Sie mit ihren steuerfreien 44’280 EUR pro Jahr kaufen, erstmal aus versteuertem Einkommen begleichen und dann hoffen, dass der Oberinspektor, von dem sich ihr Kollege Wiefelspütz nicht kontrollieren lassen möchte, verschiedene Sachen als berufsbedingt, krankheitsbedingt … anerkennt.

Liebe SPD, auch wenn ihr von den meisten Beifall bekommen werdet, weil es ja Geld vom Staat gibt, solltet ihr ein wenig auch an jene denken, die das bezahlen müssen. Das sind nicht (nur) die Superreichen Manager, die Topsportler oder wer auch immer gerade in Deutschland viel Geld verdient. Bezahlen müssen es diejenigen, die aus den unterschiedlichsten Gründen eine Steuererklärung abgeben bzw. abgeben müssen. Das kann auch mal die alleinerziehende Mutter sein, die die Kindergartenbeiträge ihrer Kinder von der Steuer absetzen will, oder der Bandarbeiter bei Opel, der 3 Monate kurzgearbeitet hat.

Anscheinend hat die SPD erkannt, dass viele ihre Steuererklärung nicht abgeben, weil das ganze völlig unübersichtlich ist, aber statt das Problem an der Wurzel anzugehen, schmiert man etwas weisse Salbe drauf und feiert das ganze als einen Beitrag zu mehr Gerechtigkeit.

weiblich, ledig mit Niveau sucht…

… ganz sicher nicht mich.

Trotzdem schlägt hier seit Tagen von so ziemlich jedem Unternehmen, dem ich mal meine Emailadresse mitgeteilt habe, Werbung für ein Partnervermittlungsunternehmen mit obenstehendem Betreff auf.

Irgendwie scheint das mit dem Data-Mining noch nicht so ganz zu klappen, dabei habe ich doch wirklich alles getan, um aus dem entsprechenden Profil zu fallen:

  • ich bin verheiratet
  • ich habe nirgends angegeben, aussereheliche Kontakte zu suchen (ich suche auch keine Schatz)
  • ich komme aus der tiefsten Provinz, wo die Bürgersteige nur deshalb nicht um 20.00 Uhr hochgeklappt werden, weil es keine Bürgersteige gibt
  • ich bin in der IT-Branche und von meiner Papierform her eher ein Nerd
  • ich kenne von Beethovens Neunte hauptsächlich den Teil, der am Anfang von „hier kommt Alex“ (das ist ein Lied von den Toten Hosen) anklingt
  • mit Golf und Polo assoziiere ich zuerst die Autos, dann erst das jeweilige Spiel
  • ich habe sowenig Kultur, dass ich sie in einen Beutel packen und mit mir herumtragen kann (alleine dieser Kalauer disqualifiziert mich)
  • Opern sind mir ein Graus
  • ich mag keine trockenen Weine
  • ich trage T-Shirts und Jeans (im Sommer auch gerne nur mittellang) viel lieber als Anzüge und Krawatten (Der Spruch: „Du im Anzug? Hast du kein sauberes T-Shirt mehr?“ passt bei mir zu 100%)
  • wenn im Deutschlandfunk Kultur heute kommt (17.35 Uhr) wechsle ich den Sender
  • ich wusste bis zu meinem 21. Lebensjahr nicht, wie und was man von Artischocken ist (klar, auf der Pizza ist das einfach, aber manchmal bekommt man die ganze Pflanze auf den Tisch gelegt (vor allem in Frankreich, aber das schreibe ich jetzt nicht, nicht dass noch jemand auf die Idee kommt, Frankreich mit Niveau zu verwechseln))

Der Vorteil, Gesetzgeber zu sein

Wenn man vor Gericht verliert, wie gestern die bayerische Staatsregierung gegen den Albertas-Verlag, dann ändert man einfach das Gesetz, klagt nochmal und gewinnt.

Und nicht zuletzt kündigten einige Politiker der Regierungspartei CSU bereits gestern an, dass man jetzt den Erlass eines Gesetzes für ein gesondertes Verbot „prüfen“ müsse.

Der Albertas-Verlag veröffentlicht Zeitungsnachdrucke aus der Zeit des dritten Reichs, an denen die bayerische Staatsregierung als Nachfolgeorganisation Rechtsnachfolger des Eher-Verlags vermeint ein Urheberrecht zu besitzen. Da vor 70 Jahren schon 1939 war, hat er das für vorher erschienene Zeitungen nicht.

Aber man kann ja das Gesetz ändern, damit es wieder passt.

Der Kampf gegen Kinderpornographie

wird zu einem Kampf gegen diejenigen, die sich herausnehmen, die Sperrlisten der Länder zu veröffentlichen, in denen es bereits Sperrlisten gibt. Diese Listen sind selbstverständliche geheim, sonst könnte man ja prüfen, was sich auf den Listen befindet und man könnte sich fragen, warum die Domains auf diesen Listen, die in Deutschland gehostet werden, auch noch über 1 Jahr nach ihrer Aufnahme in diese Listen online sind.

Man könnte sich fragen, ob die deutsche Polizei einfach keine Zeit hat, sich dieser Domains anzunehmen.

Die Antwort ist vermutlich ja, die StA und die Polizei haben wichtigeres zu tun, unter anderem beim Domaininhaber von wikileaks.de (wo die Sperrlisten einsehbar sind) wegen Gefahr im Verzug (das sind die, für die man keinen Richter braucht) eine Hausdurchsuchung wegen „Verbreitung pornographischer Schriften“ durchzuführen.

Ist natürlich peinlich für die Strafverfolgungsbehörden, dass öffentlich wird, dass in Deutschland 17 Domains gehostet werden, die auf der finnischen Kinderpornosperrliste stehen, ohne dass irgendetwas geschieht. Da folgt man doch lieber dem Vorbild, welches die Bundesfamilienministerin von der Leyen gibt. Wenn man die Augen (der Öffentlichkeit) vor den Fakten verschliesst, dann sind sie auch nicht da.

Statt etwas gegen die schlechten Nachrichten zu tun, köpft man lieber deren Überbringer. Das hilft natürlich keinem einzigen missbrauchten Kind, aber man kann politische Zeichen setzen, das scheint irgendwie wichtiger zu sein, sind ja schliesslich Wahlen dieses Jahr.