Ein Haiku eines Kollegen

der sich schon immer mal im Internet wiederfinden wollte.

In diesem Sinne:

Gestank auf dem Klo,
Dünn kam es aus dem PoPo,
Anales Brennen.

Christopher ‚Topher‘ Bär

Für diejenigen, die nicht wissen, was ein Haiku ist, gibts bei Wikipedia die lange Anleitung und hier die Kurzform:
Es handelt sich um drei Zeilen, die sich reimen können aber nicht müssen und aus 5, 7 und 5 Silben bestehen.

Man muss Experten nicht verstehen …

Herr Jan Pieter Krahnen, seines Zeichens Experte für Kreditwirtschaft und Finanzierung am Center of Financial Studies in Frankfurt am Main ist der Meinung, die Aufhebung der Freisprüche gegen Teile des Aufsichtsrates von Mannesmann könnten einen echten Rückschlag bedeuten.

Der mitangeklagte Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann stehe für ein angelsächsisch geprägtes Finanzsystem, erklärte Krahnen. Seine Handlungsweise sei stark an den Bedürfnissen der Anleger orientiert. In Deutschland sei es dagegen noch üblich, das Wohl der Mitarbeiter und das Interesse des Staates vornan zu stellen.

Wieso es im Interesse des Anlegers liegt, ehemaligen Mitarbeitern 65 Millionen EUR zu schenken, erklärt er dummerweise nirgends. Das hätte mich allerdings interessiert. Gerade Herr Ackermann hat doch das Wohl der Mitarbeiter Esser und Funke über das Interesse der Anleger gestellt, in dem er den einen völlig grundlos Geld gab und es damit den anderen wegnahm.

Ein bisschen foltern schadet nicht

Unser neuer, alter Innenminister äussert sich in der Stuttgarter Zeitung zu diesem Komplex wie folgt:

Schäuble rechtfertigte erneut die Befragung des Islamisten
Mohammed Sammar durch Beamte des Bundeskriminalamts in einem
syrischen Gefängnis, in dem unter Umständen auch gefoltert wird. „Ein
paar Monate Haft haben schon manchen bewegt auszupacken“, sagte der
Minister, „damit arbeitet die deutsche Strafverfolgung doch auch.“ Es
gebe keine Anzeichen dafür, dass Sammar gefoltert wurde. „Die große
Mehrheit der Bevölkerung will im Zweifel, dass wir unsere
Verantwortung wahrnehmen und sie vor Anschlägen schützen“, sagte
Schäuble weiter. Allerdings müssten die politisch Verantwortlichen,
„darauf achten, da nicht hemmungslos zu werden“.

Der vom BKA verhörte hat zwar gegenüber den BKA-Beamten angegeben, geschlagen worden zu sein, aber das ist ja ebensowenig Folter, wie das jahrelange Wegsperren in Hochsicherheitsgefängnisse ohne Anklage. Da lernt Herr Schäuble schnell von seinen amerikanischen Kollegen Rumsfeld und dem Ex-Chef der CIA Tennett.

Das Ende der Privatsphäre

Am 14.12.2005 wurde die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlicher elektronischer Kommunikationsdienste verarbeitet werden vom EU-Parlament verabschiedet.
Hier gibts das Ding zum nachlesen.

Damit können für 24 Monate gespeichert werden:

Festnetz

  • Rufnummer des anrufenden Anschlusses
  • Name und Anschrift des Teilnehmers bzw. registrierten Nutzers
  • die angerufene(n) Rufnummer(n)
  • Name und Anschrift des bzw. der Teilnehmer bzw. registrierten Nutzer (der angerufenen Rufnummer)
  • Datum sowie der genaue Beginn und das genaue Ende der Nachrichtenübermittlung
  • der in Anspruch genommene Telefondienst, z.B. Sprachtelefonie, Telefonkonferenz, Telefax, Nachrichtenübermittlungsdienste
  • Mobilfunk

  • Rufnummer des anrufenden Anschlusses
  • Name und Anschrift des Teilnehmers bzw. registrierten Nutzers
  • die angerufene(n) Rufnummer(n)
  • Name und Anschrift des bzw. der Teilnehmer bzw. registrierten Nutzer (der angerufenen Rufnummer)
  • Datum sowie der genaue Beginn und das genaue Ende der Nachrichtenübermittlung
  • der in Anspruch genommene Mobilfunkdienst, z.B. Sprachtelefonie, Telefonkonferenz, Kurznachrichtendienste (SMS, EMS oder MMS)
  • internationale Mobilfunkteilnehmerkennung (IMSI) des anrufenden und angerufenen Anschlusses
  • internationale Mobilfunkgerätekennung (IMEI) des anrufenden und des angerufenen Anschlusses
  • Funkzellen-Identifikationsnummer zu Beginn und am Ende der Nachrichtenübermittlung
  • Kartierung der Funkzellen-Identifikationsnummern zu Beginn und am Ende der Nachrichtenübermittlung.
  • Internetzugang, E-Mail per Internet und Sprachübermittlung per Internet

  • die vom Internet-Provider für eine Nachrichtenübermittlung zugewiesene dynamische oder statische Internet-Protokoll-Adresse
  • die Benutzerkennung der Quelle einer Nachricht
  • die Anschlusskennung oder Rufnummer, die jeder Nachrichtenübermittlung über das öffentliche Telefonnetz zugewiesen wird
  • Name und Anschrift des Teilnehmers bzw. registrierten Nutzers, dem die IP-Adresse, Anschlusskennung oder Benutzerkennung zum Zeitpunkt der Nachrichtenübermittlung zugewiesen war
  • Anschluss- oder Benutzerkennung des bzw. der geplanten Empfänger einer Nachricht
  • Name und Anschrift des bzw. der Teilnehmer oder registrierten Nutzer, an die die Nachricht gerichtet ist
  • Datum und Uhrzeit der An- und Abmeldung für eine Internet-Sitzung ausgehend von einer bestimmten Zeitzone
    die für die Einwahl verwendete Rufnummer
  • der DSL-Anschluss oder eine andere Endpunktkennung des Urhebers der Nachrichtenübermittlung
  • die MAC-Adresse (Media Access Control) oder sonstige Gerätekennung des vom Urheber der Nachrichtenübermittlung verwendeten Geräts (Das fiel in der endgültigen Version raus).
  • Eine SMS, die Susi Sorglos an ihre Freundin schickt, bekommt dann folgenden Datensatz

    0171/x222222
    Susi Sorglos
    Mir-Egal-Strasse 17
    12345 Nichtzuverbergen
    SMS
    IMEI 12345689012345
    IMSI 543210987654321
    Funkzelle 4711
    24.11.2005 19:47:10
    24.11.2005 19:47:11
    0171/x111111
    Andrea Weissichnich
    Mir-Egal-Strasse 19
    12345 Nichtzuverbergen
    IMEI 123436346012345
    IMSI 543210924545721

    Schöne neue Welt 🙁

    Wenn der Postmann 2x klingelt

    Da ich als Wandler zwischen den Welten (Wochenaufenthalter in der Schweiz; Frau, Kind und Haus in Deutschland) über einen Briefkasten in Deutschland verfüge, bin ich für viele meiner schweizerischen Kollegen der Ebay-Postbote, der die ersteigerten Schnäppchen in die Schweiz mitbringt, die sie sich nicht in die Schweiz schicken lassen wollen oder können, oder beides. Das findet selbstverständlich innerhalb der gesetzlichen Regelungen statt, die der schweizerische Zoll auch dankenswerterweise hier angibt.

    Ab und an vergisst mal wieder jemand, mich zu informieren, dass ein Paket unterwegs ist, was dann zu Emails wie folgender führt:

    —–Ursprüngliche Nachricht—–
    Von: Ritter Markus
    Gesendet: Montag, 12. Dezember 2005 08:30
    An: Alle
    Betreff: Paket angekommen

    To whom it may concern

    Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

    Am Donnerstag traf bei mir ein Paket ein, gross an Volumen, klein an Gewicht. Erste Vermutungen den Empfänger betreffend trafen nicht zu, weil dessen Paket dann am Freitag angekommen ist.
    Da ich nicht wusste, ob es sich evtl. um ein Versehen handelt, habe ich es aufgemacht.
    Kurzbeschreibung des Paketes inklusive Inhalt:
    Absender: L. Thieme, Stoffdesignerin aus Hamburg(?)
    Inhalt: Bunte (Meditations-)Kissen und in Plastik verpackte Körner, von denen ich nicht weiss, ob Sie Verpackungsmaterial sind, oder gekauftes Produkt. Normalerweise öffne ich ja keine Pakete (die erkennbar an andere adressiert sind), aber ich habe leider keinen Hinweis darauf gefunden, für wen das Paket denn sein soll. Wenn von Euch jemand obige Artikel als die seinen erkennt, so mag er sich bitte bei mir melden, Auf Wunsch behandle ich den Namen auch vertraulich 🙂


    Gruss
    Markus

    bzw.

    —–Ursprüngliche Nachricht—–
    Von: Ritter Markus
    Gesendet: Mittwoch, 14. September 2005 08:55
    An: Alle
    Betreff: Wenn der Postmann 2x klingelt

    Guten Morgen Kolleginnen und Kollegen,

    Der eine oder andere bestellt ja ab und zu Waren an meine Adresse nach Deutschland, was grundsätzlich kein Problem darstellt, sorgt es doch wenigstens dafür, dass mich mittlerweile die Zusteller fast aller Versandunternehmungen Deutschlands kennen.

    Heute morgen hatte ich leider eine ca. 10-minütige fruchtlose Diskussion mit einem Angehörigen des schweizerischen Grenzwachtkorps, die zusammengefasst dahingehend lief, dass er es unverantwortlich fand, Pakete die weder von mir noch an mich, deren Wert ich nicht kenne und von deren Inhalt ich mich nicht überzeugt hätte, über die Grenze zu bringen.
    Ich fand das nicht, musste ihm allerdings in einem Punkt Recht geben, was den Wert der Waren betrifft. Ich konnte ihn zwar letzten Endes davon überzeugen, dass es sich in diesem Fall nur um wertlosen Plastiktand handelt, und man den Besteller zum sicherlich völlig überhöht bezahlten Kaufpreis nicht auch noch mit Einfuhrumsatzsteuer und Zoll belasten müsse, ich weiss allerdings nicht ob mir das immer gelingt.

    Lange Rede kurzer Sinn:

    Könntet ihr mir von den Paketen, die an mich gehen irgendeinen Nachweis über den Wert geben?
    Dazu reicht bspw. Eine ausgedruckte Email-Auftragsbestätigung, eine Rechnung, eine Kopie der Ebay-Auktonsseite etc.
    Ach so: Der Besitzer des Vakuumiergerätes kann es sich bei mir abholen.

    Euer Markus