Aus den Versicherungsbedingungen für eine Betriebshaftpflicht/Sachversicherung:

Da drängt sich mir folgende Frage auf:
Welche Betriebe sind da überhaupt versicherbar?
Antworten werden in den Kommentaren dankend entgegengenommen.
Kurioses und Alltägliches
Aus den Versicherungsbedingungen für eine Betriebshaftpflicht/Sachversicherung:

Da drängt sich mir folgende Frage auf:
Welche Betriebe sind da überhaupt versicherbar?
Antworten werden in den Kommentaren dankend entgegengenommen.
Das statistische bundesamt hat in Zusammenarbeit mit EUROStat die Zahlen für die Lohnkosten in der EU herausgegeben.
Diverse Zeitungen z.B. Welt online machen aus dem Ergebnis folgendes:
Eine Arbeitsstunde ist in Deutschland zuletzt deutlich teurer geworden: Sie kostete 2009 im Durchschnitt 30,90 Euro – 4,1 Prozent mehr als 2008. Damit verlieren die deutschen Unternehmen im EU-Vergleich an Wettbewerbsfähigkeit.
Da werden munter Äpfel mit Birnen verglichen, ist ja schliesslich alles Obst.
Die reinen Arbeitskosten lassen sich nicht mit dieser Milchmädchen-Rechnung auf die Wettbewerbsfähigkeit übertragen.
Nehmen wir mal an, im Baugewerbe hat ein Unternehmen im Jahr 2008 die Löcher noch durch Bauarbeiter schaufeln lassen und diesen 15 EUR pro Stunde bezahlt. Im Jahr 2009 entlässt das Unternehmen die 4 Arbeiter, schafft einen Bagger an und stellt einen Baggerführer ein, dem es 25 EUR die Stunde bezahlt. Die Arbeitskosten pro Stunde steigen um 66%, trotzdem kann das Unternehmen hinterher wettbewerbsfähiger sein als vorher.
Auch in der Industrie gibt es ganz unterschiedliche Tätigkeiten. Früher wurden Teile oft noch von Hand zusammengebaut (Scheibenwischermotoren bei Bosch durfte ich sogar selbst mal machen). Mittlerweile macht das statt 5 Arbeitnehmern eine Maschine, die nur noch von einer Person beaufsichtigt wird. Der Stundenlohn dieser Person ist um einiges höher als der Einzellohn der ehemaligen Bandarbeiter.
Die reine Lohnkostenbetrachtung sagt nichts über die Wettbewerbsfähigkeit aus.
Wie das ganze ausgehen kann, wenn man das trotzdem glaubt und nur auf die Lohnkosten schielt, kann man an Nokias Rumänien-Abenteuer sehen, oder den vielen nach Deutschland zurückkehrenden Firmen.
np (tribute to CERN): R.E.M. – it’s the end of the world
Nachdem gestern die Oberbürgermeisterwahl in Ravensburg mit einem Sieg des Sigmaringer Bürgermeisters Dr. Daniel Rapp geendet hat, findet sich Ravensburg am heutigen Tag auf der ersten Seite bei google-news.
Viele deutschlandweit erscheinende Zeitungen haben die Wahl (zumindest in ihren Online-Ausgaben) kommentiert. Das heisst, sie haben die Nicht-Wahl Oswald Metzgers kommentiert. Über den Wahlsieger finden sich meist nur ein bis zwei Nebensätze.
Die Schlagzeilen lauten
Immerhin im Südkurier und der schwäbischen Zeitung schafft es der Wahlsieger in den Titel:
Am 1. Juni geht es für den noch amtierenden Sigmaringer Bürgermeister in Ravensburg los und er hat vermutlich gleich ein brisantes Thema im Gemeinderat: Die Werkrealschule, deren Einführung Ende letzten Jahres in einer denkbar knappen Abstimmung gescheitert ist.
Knapp die Hälfte der Wahlberechtigten ist am heutigen, leicht verregneten Sonntag zur Wahl gegangen und hat sich einen neuen Oberbürgermeister gewählt, der die Geschicke der Stadt in den nächsten 8 Jahren an entscheidender Stelle mitbestimmen wird. Der bisherige Bürgermeister von Sigmaringen, Dr. Daniel Rapp hat sich mit 3,9% Vorsprung gegenüber Oswald Metzger durchgesetzt.
Inwieweit sich Dr. Rapp frei machen kann von sinkenden Einnahmen, einer teilweise wohl ziemlich störrischen Stadtverwaltung und einem sehr heterogen zusammengesetzten Gemeinderat, bleibt abzuwarten.
Jetzt gilt es durchzuschnaufen, Gräben zuzuschütten und zerbrochenes Porzellan zu flicken.
Die Schwäbische Zeitung wird vermutlich in den nächsten Wochen nicht so genau wissen, wie sie den Ravensburger Lokalteil füllen soll, das szon-Forum, dass für gewöhnlich mit 1 bis 2 Kommentaren pro Tag dahindarbt und in der Hochzeit des Wahlkampfs auf bis zu 40 Beiträge pro Stunde gekommen ist, wird wieder sanft im digitalen Nirvana entschwinden und einige, die sich sehr weit aus dem Fenster gelehnt haben, werden unter Umständen Vorladungen von der Staatsanwaltschaft bekommen.
In 364 Tagen sind wieder Wahlen, dann dürfen sich die Baden-Württemberger einen neuen Landtag zusammenstellen.
Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass Herr Bushido(*) Teile seiner Lieder bei einer französischen Gothic-Band (wikipedia meint im Gegensatz zu SpOn, das wäre eine) Neoklassik-Band namens Sanctuary entliehen hat.
Das darf er nicht, fand das Landgericht, und deswegen müssen jetzt hunderttausende CDs eingestampft werden.
Auf den ersten Blick eine Entscheidung, die ich vorbehaltlos gutheisse 🙂
Auf den zweiten Blick eine Entscheidung, die einigen Rechtsanwälten mal wieder zu Mandaten im 5-stelligen EUR-Bereich verhelfen könnte.
Eines der inkriminierten Lieder ist auf dem Sampler Bravo-Hits 56, eines auf dem Sampler The Dome 41.
Wer also in nächster Zeit versuchen sollte, einen dieser Sampler (oder gar ein komplettes Album von Bushido) bei ebay zu verkaufen, könnte sich kurze Zeit später mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung inklusive Kostennote im höheren 3-stelligen Bereich konfrontiert sehen, weil diese Sampler (Rechtskraft des Urteils des LG Hamburg mal vorausgesetzt) in Deutschland nicht mehr verkauft werden dürfen. Nachzulesen im Teil IV des UrhG.
Wer es nicht glauben mag, kann ja mal hier schauen:
http://www.focus.de/magazin/archiv/periskop-tenoere-mahnen-fans-ab_aid_211303.html
(*) ich weiss, dass er anders heisst und man vor einen Künstlernamen nicht unbedingt ein Herr stellt.
np: scala & kolacny brothers – hungriges Herz