Ein frohes Weihnachtsfest

Gehört auf „Das Ding“ (Radiosender des SWR) im Mediamarkt Ravensburg (an der Autoradio-Testwand) während um mich herum dutzende Menschen im Weihnachtskauf-Endspurt wuselten und so gar nicht danach aussahen, als hätten sie das mit dem Fest der Liebe verstanden und verinnerlicht.

Allen Lesern meines Blogs wünsche ich eine erholsame Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins nächste Jahrzehnt, auch wenn das korrekterweise erst in einem Jahr und 7 Tagen anfängt.

Kia im Schnee

kia-picanto

Nachdem ich jetzt endlich mal im Hellen zuhause bin, muss es natürlich schneien 🙁

Die ersten 1’300 Kilometer sind gefahren, der Verbrauch liegt momentan bei 5,5 Liter / 100 Kilometer. (In Anlehnung an einen alten Beitrag meinerseits, ergibt das dann gekürzt 55 Quadratmikrometer).

Das Cockpit ist sehr übersichtlich und meine Frau fühlt sich in die frühen 90er zurückversetzt. Tacho, Tank- und Kilometeranzeige sind die einzigen Bordinstrumente. Dummerweise hat momentan nicht mal mein Radio eine Uhr.

Langzeittest Kia Picanto

Vorgestern habe ich meinen neuen Kia Picanto aus Köthen (das liegt in Sachsen-Anhalt) abgeholt.

Bilder gibt’s, sobald ich sobald ich mal im Hellen zuhause bin.

Da ich ich Studium auch BWL machen musste durfte, folgt ab jetzt in loser Reihenfolge ein Update des LCC für dieses Auto. Für BWL’ler typisch, wird das ganze mit schönen aber aussagearmen Grafiken untermalt.

Zweierlei Maß

Nach Informationen der Neuen Westfälischen (Donnerstagsausgabe) haben außer CDU-Generalsekretär Hendrik Wüst auch andere NRW-Landtagsabgeordnete zu Unrecht doppelt Zuschüsse zu ihrer Krankenversicherung kassiert.

Das sagte Landtagspräsidentin Regina van Dinther (CDU) im Präsidium des Parlaments, ohne Namen zu nennen. Sie bestätigte die Vermutung, dass sich einige der „Sünder“ zur Zeit um ihre Wiederaufstellung als Landtagskandidat bemühten.

Es gibt also weitere Abgeordnete, die anscheinend des sinnentnehmenden Lesens nicht mächtig sind. Schlimm genug.

Dass dann allerdings die Landtagspräsidentin den Wähler nicht darüber informieren will, welche der Landtagsmitglieder mit dieser eklatanten Schwäche ausgestattet sind, finde ich bedenklich. Schliesslich stimmen diese Damen und Herren über eine Vielzahl von Gesetzesinitiativen ab. Da wüsste ich schon gerne, ob mein Abgeordneter auch verstanden hat, über was er abstimmt, oder ob er nur dem Arm seiner Fraktionsvorsitzenden folgt.

Die Bestimmung im Abgeordnetengesetz von Nordrhein-Westfalen ist, wie bereits in diesem Blog erwähnt, eher einfach und verständlich gehalten:

Wird aufgrund gesetzlicher Vorschriften eine entsprechende Leistung von anderen Stellen gezahlt, so wird der Zuschuss nach diesem Gesetz insoweit gekürzt.

Die Mitwirkungspflichten liebe MdL, die ihr bei anderen immer so vehement einfordert, wenn es um den Bezug von staatlichen Leistungen geht, diese Mitwirkungspflichten werden auch von Euch verlangt.

Euch möchte ich sehen, wenn mal wieder ein ALG-II-Empfänger eine Mietminderung (wegen bspw. ausgefallener Heizung) nicht gleich der Arge mitteilt (was er gem. § 22 SGB II eigentlich müsste). Da ist dann gleich die Rede von Betrug, Leistungserschleichung etc.

So kompliziert ist das doch nicht, Herr Wüst

§ 13 IV Abgeordnetengesetz Nordrhein-Westfalen

Anstelle der Beihilfe [..] erhalten die Abgeordneten, [..] einen Zuschuss zu ihren Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Als Zuschuss ist die Hälfte des Höchstbeitrages zu zahlen, der bei Kranken- und Pflegeversicherungspflicht (§ 5 SGB V, § 20 SGB XI) für die gesetzliche Kranken- und soziale Pflegeversicherung bei der Allgemeinen Ortskrankenkasse als Kranken- und Pflegekasse am Sitz des Landtags aufzuwenden wäre. Wird aufgrund gesetzlicher Vorschriften eine entsprechende Leistung von anderen Stellen gezahlt, so wird der Zuschuss nach diesem Gesetz insoweit gekürzt.

§ 257 II SGB Fünftes Buch

Beschäftigte, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze [..] versicherungsfrei [..] sind [..], erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuß. Der Zuschuß beträgt die Hälfte des Betrages, der bei Anwendung des um 0,9 Beitragssatzpunkte verminderten allgemeinen Beitragssatzes und der nach § 226 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und § 232a Abs. 2 bei Versicherungspflicht zugrunde zu legenden beitragspflichtigen Einnahmen als Beitrag ergibt, [..]

Da hätten Sie auch selbst drauf kommen können. Und zwar ohne, dass Ihnen die Landtagspräsidentin einen Brief schreibt. Immerhin haben Sie im Gegensatz zu vielen ALG-II-Beziehern das 2. juristische Staatsexamen und sollten obige Text- und Paragraphenwüste (okay, der war billig) problemlos verstehen können.

Was ich darüber hinaus sehr bemerkenswert finde ist die Tatsache, dass sie völlig problemlos 310 EUR „Zuschuss“ zu ihren Krankenkassenbeiträgen bekommen, obwohl sie wohl nur 240 EUR bezahlen.