Die Schweiz und Steuerfahnder

Die schweizerische Bundesanwaltschaft hat Haftbefehle gegen 3 deutsche Steuerfahnder erlassen, die im Jahr 2010 am Ankauf einer CD beteiligt waren, auf der Daten von (deutschen) Kunden einer Schweizer Bank waren.

Dass der Verkäufer die Daten durch eine in der Schweiz (und übrigens auch in Deutschland) strafbare Handlung erlangt hat, steht ausser Zweifel. Der Ankauf dieser Daten ist in der Schweiz ebenfalls strafbar, in Deutschland ist es zumindest umstritten, in diesem Fall aber erstmal irrelevant, denn der mögliche Tathergang unterscheidet sich, je nach dem wem man zuhört.

Unbestritten gibt es 3 Parteien in dieser Sache. Den Datendieb, einen Schweizer, der mittlerweile in der Schweiz rechtskräftig verurteilt wurde, einen österreichischen Geschäftsmann als Zwischenhändler, der sich in der Untersuchungshaft erhängt hat1 und die Mitarbeiter der nordrhein-westfälischen Steuerfahndung, die die Verhandlungen mit dem Geschäftsmann aus Österreich geführt haben.

Die Geschichte aus deutscher Sicht ist schnell erzählt: Der Österreicher kam auf die deutschen Behörden zu, hat eine CD angeboten, das Geld bekommen und das war’s.

Die Geschichte aus schweizerischer Sicht ist etwas länger: Der Österreicher hat den deutschen Behörden Informationen angeboten, die Deutschen haben nachgefragt, ob es da nicht noch weitere Informationen gäbe und explizit nach verschiedenen Datensätzen und Informationen gefragt. Die hat dann der Datendieb erst „geklaut“.

Wenn die schweizerische Version stimmt, dann hätte man es mit Anstiftung zu tun. Das wäre auch in Deutschland strafbar.

[Update der Vollständigkeit halber]

Strafbar in Deutschland ist nur die vorsätzliche Anstiftung2 . Die deutschen Steuerfahnder könnten allerdings der Meinung gewesen sein, der „Dieb“ hätte schon alle Daten und sie könnten aus seinem reichhaltigen Portfolio etwas ihnen genehmes aussuchen, während der Schweizer aber anfänglich fast gar nichts hatte und dann quasi auf Bestellung kopiert hat.

[/Update]

In der Schweiz sitzt der Datendieb und auf dessen Aussage stützt sich wohl der schweizerische Bundesanwalt. In Deutschland sitzen die Empörten und empören sich.

Wer schlussendlich die Wahrheit sagt, der Datendieb, der sich vielleicht Strafminderung erhofft hat oder die deutschen Steuerfahnder mag ich nicht zu beurteilen. Das Ganze aber gleich zu einem Politikum zu stempeln wie SPD, Grüne und Linke, vermag ich allerdings auch nicht. In Deutschland wird immer alles so aufgebauscht. Ein SPD-Politiker hat sogar das Bundesverdienstkreuz für die am Ankauf beteiligten Mitarbeiter gefordert. Und das, obwohl er ziemlich sicher keine Ahnung hat, welche Version jetzt stimmt.

Auch Deutschland sucht übrigens per Haftbefehl nach Mitarbeitern ausländischer staatlicher Behörden. Es geht nicht um irgendwelche Bananenrepubliken3. Als Tipp: auch Italien hat internationale Haftbefehle für Mitarbeiter dieser Behörde ausgestellt.

  1. alle Verschwörungstheoretiker bitte vortreten, das schreit geradezu nach einem Komplott []
  2. §26 StGB: Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat. []
  3. obwohl manch einer da anderer Meinung sein könnte []