Wie üblich unter Berücksichtigung der Nicht- und Ungültigwähler
Im Vorfeld der Wahl war das durch Volksbegehren geänderte Wahlrecht von verschiedenen Seiten aufgrund seiner (scheinbaren/anscheinenden) Kompliziertheit kritisiert worden. Wenn man sich die Zahlen nach der Wahl anschaut, dann war das teilweise berechtigt.
Die Zahl der ungültigen Stimmzettel lag bei 3,3 %. Das liegt mehr als doppelt so hoch wie bei der letzten Bundestagswahl und fast 2,5-mal so hoch wie bei der letzten Wahl, wo es nur eine Stimme gab.
Auf der anderen Seite haben die Wähler ausgiebig von ihrem Recht Gebrauch gemacht, nicht nur eine starre – vom jeweiligen Parteitag festgelegte – Liste zu wählen, sondern sich aus dem gesamten Angebot der Partei ihre jeweiligen Favoriten auszusuchen.
Über 40% der Stimmen wurden nicht direkt an die Parteien vergeben, sondern an die Kandidaten der Parteien auf der jeweiligen Liste. Am ausgiebigsten machten davon die Wähler der SPD Gebrauch (49,5% Personenstimmen), am wenigsten die Wähler der Grünen (34,3% Personenstimmen). Vermutlich, weil der Grünen-Wähler sich sowieso gern bevormunden lässt und der Parteitag sicher eine geschlechter- und Randgruppengerechtere Platzierung hinbekommt als der dusselige Wähler 1.
Im Endeffekt führte die Wahl von Personen statt Parteien dazu, dass 8 Abgeordnete von der SPD, 3 von der CDU, 4 von den Grünen und 2 von der Linken Andere sind, als sich das die Parteistrategen vorher gedacht hatten.
- no offense intended, das ist nur ein Kommentarfänger 🙂 [↩]