Perlen deutscher und europäischer Gesetzgebung

Gestern wurde im Bundestag ein sehr weitreichendes Gesetz beschlossen, über das an anderer Stelle schon viel geschrieben wurde und wird, ich muß da nicht unbedingt noch mitmachen gemäß dem Motto, dass zwar schon alles gesagt wurde, aber noch nicht von Allen.

Mein Blick fiel auf einen ganz anderen Tagesordnungspunkt (der Hobbypsychologe in mir würde vermutlich auf Ersatzhandlung tippen):

Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über das Schulobstprogramm (Schulobstgesetz – SchulObG)

Alleine schon der Anwendungsbereich:

Dieses Gesetz dient der Durchführung der Vorschriften über die Gewährung einer Beihilfe für die Abgabe von Obst und Gemüse, verarbeitetem Obst und Gemüse sowie Bananenerzeugnissen an Kinder [..]

Sollte ich bisher noch nicht den Eindruck gehabt haben, wie würden in einem an den völlig falschen Stellen (über-)regulierten Staat leben, habe ich ihn jetzt.

Eingebracht wurde dieses Gesetz in den Bundesrat und zwar durch Niedersachsen.

Und warum das alles? Damit die armen Kinder aus Prekariatsfamilien ein bisschen mehr Vitamine zu sich nehmen?

Nein, es geht wie so oft um Geld, in diesem Fall um Geld aus Brüssel.

Das am 18.12.2008 vom Rat beschlossene europäische Schulobstprogramm (Verordnung (EG) Nr. 13/2009) sieht im Wesentlichen die Möglichkeit vor, ab dem Schuljahr 2009/2010 pro Jahr 90 Mio. Euro als Gemeinschaftsbeihilfe für neue Schulobstprogramme in den Mitgliedstaaten zur Verfügung zu stellen.

Insgesamt 12,5 Millionen EUR davon wollen in Deutschland verbraten ausgegeben werden. Dafür müssen die Länder dann

„flankierende Maßnahmen“ vorsehen, damit die Effizienz des Programms gewährleistet wird. Diese (z. B. Informationsmaterialien, Internetauftritt, Veranstaltungen, Besuche auf dem Bauernhof u. ä.) sind allein durch die Mitgliedstaaten zu finanzieren.

Fernab jeden Inhalts findet sich mein persönliches Highlight auf Seite 13

VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung
Das Schulobstprogramm hat keine gleichstellungspolitische Bedeutung. Der Obst- und Gemüseverzehr soll bei Jungen und Mädchen gleichermaßen gefördert werden.

VIII. Gesetzesfolgen
Es ist davon auszugehen, dass durch das EU-Schulobstprogramm eine positive Wirkung auf das Ernährungsverhalten von Kindern und Jugendlichen hinsichtlich des Obst – und Gemüseverzehrs bewirkt wird.

Die glauben das vermutlich wirklich.

Nachlesen kann man das ganze übrigens inklusive Begründung hier.