Änderung des Kommunalwahlrechts – Grünenträume und Grünenrealität

Die Grünen möchten das Kommunalwahlrecht ändern und zwar dergestalt, dass die Plätze auf den Wahllisten abwechselnd mit Männern und Frauen besetzt werden müssen.

Das alleine bringt aber noch gar nichts, denn die Wählenden sollen, wenn ich den Vorschlag richtig verstanden habe, weiterhin die Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens haben. Man soll sich also weiterhin die Personen auf dem Stimmzettel aussuchen dürfen, die man wählen möchte. Das bedeutet, dass bei CDU und Freien Wählern weiterhin die jeweiligen Bürgermeister gewählt werden und was es bei den Grünen bedeutet, die das momentan schon so praktizieren, möchte ich anhand der 5 Landkreise darstellen, in denen ich bisher in Baden-Württemberg gelebt habe:

  • Landkreis Rastatt Fraktion 6 Personen, 1 Frau. Abgeordnetenquote = 17% trotz Kandidierenden-Quote von 50%
  • Ortenaukreis Fraktion 7 Personen, 0 Frauen. Abgeordnetenquote = 0% trotz Kandidierenden-Quote von 50%
  • Landkreis Konstanz Fraktion 10 Personen, 5 Frauen. Abgeordnetenquote = 50% gleich der Kandidierenden-Quote von 50%
  • Bodenseekreis Fraktion 9 Personen,  2 Frauen. Abgeordnetenquote = 22% trotz Kandidierenden-Quote von 50%
  • Landkreis Ravensburg Fraktion 9 Personen, 3 Frauen. Abgeordnetenquote = 33% trotz Kandidierenden-Quote von 50%

Ich weiss nicht, wie repräsentativ das ist, vielleicht habe ich bisher nur in frauenfeindlichen Wahlkreisen gelebt, aber von 41 gewählten Kreistagsmitgliedern der Grünen sind gerade mal 27% weiblich. Selbst die Grünen-Wählerinnen und -Wähler schaffen das mit der Gleichberechtigung anscheinend nicht so wirklich, wenn es freie, gleiche und geheime Wahlen betrifft und nicht nur Aufstellungsversammlungen mit Zwangsquotierung.