Offene Wetten zur Bundestagswahl

So, man muß sich auch mal was trauen, aus diesem Grund biete ich zum Ausgang der Bundestagswahl folgende Wetten an:

  1. Die CDU erreicht in Ba-Wü mindestens 6 Überhangmandate
  2. Die SPD erreicht in Ba-Wü mehr als 26%
  3. Die Grünen können werden [geändert nach Hinweis] in Ba-Wü mindestens einen Direktsitz gewinnen

Wetteinsätze werden in den Kommentaren gerne angenommen.

Disclaimer:

Ich gehe nicht davon aus, dass es sich bei dieser Wette um ein verbotenes Glücksspiel gem. § 284 StGB handelt. Mein Schönke/Schröder meint dazu:

Spiel und Wette haben gemeinsam, dass Gewinn und Verlust von streitigen oder ungewissen Ereignissen abhängig gemacht werden. Das kennzeichnende Unterscheidungsmerkmal ist nach der heute durchaus hM der Vertragszweck: Zweck des Spieles ist Unterhaltung oder Gewinn; Zweck der [straffreien] Wette die Bekräftigung eines ernsthaften Meinungsstreites.

Wahlvideos

die Bundeszentrale für politische Bildung (deren Seite übrigens immer wieder einen Besuch lohnt, einfach mal die Publikationen anschauen) hat 3 Videos zur Bundestagswahl erstellt, die erklären, welche Bedeutung die Erst- und Zweitstimme haben, wie Überhangmandate entstehen und was die 5%-Hürde bedeutet.

Erst- und Zweitstimme

(das meines Erachtens wichtigste Video, weil da die grössten Irrtümer vorherrschen)

Überhangmandate

5%-Hürde

Lizenziert von der Bundeszentrale für politische Bildung unter der Creative Commons-Lizenz by-nc-nd/3.0/de.

Bundestagswahlen in Baden-Württemberg: wen wählen?

In knapp 3 1/2 Wochen ist es soweit, ein neuer Bundestag will gewählt werden.

Durch die Nichtanpassung des Bundeswahlrechts und der besonderen Situation in Baden-Württemberg (es wird kolportiert, auch ein Besenstiel gewönne ein Direktmandat, wenn man ihn vorher nur schwarz anstreichen würde), sind Überhangmandate für die CDU sehr wahrscheinlich.

Wie es dazu kommt erklärt www.wahlrecht.de sehr gut, deshalb hier nur in Kürze (und unter bewusster Vereinfachung von Ober- und Unterverteilung):

Baden-Württemberg hat 38 Wahlkreise, von denen die CDU durchschnittlich so 34 gewinnt. Das sind die Abgeordneten, die Baden-Württemberg auf jeden Fall in den Bundestag entsenden darf. Das wählt man mit der Erststimme. Welcher Kandidat aus meinem Wahlkreis soll mich in Berlin vertreten.

Dann gibt es noch die Zweitstimme. Wenn man voraussetzt, dass die Wahlbeteiligung in Baden-Württemberg durchschnittlich ist, dürfen insgesamt 76 baden-württembergische Abgeordnete nach Berlin fahren. Die Verteilung, welche Partei wieviele Abgeordnete schicken darf, entscheidet sich über die Zweitstimme. Grob vereinfachend errechnet sich die Zahl aus dem Ergebnis der Zweitstimme multipliziert mit der Gesamtzahl der zu stellenden Abgeordneten.

Die CDU hat im Jahr 2005 ein Zweitstimmenergebnis von 39,2% eingefahren. Wenn man nur die Parteien zählt, die auch Abgeordnete in den Bundestag schicken dürfen, lag das Ergebnis bei 41,0%.

Das ergibt dann, dass sie 0,41 * 76 = 31 Abgeordnete nach Berlin schicken darf. Dummerweise hat sie aber schon 34 Wahlkreisgewinner, die die Koffer gepackt habend in ihrer Wohnung „Berlin, Berlin, wir fahren nach Berlin“ skandieren. Die will und kann man nicht enttäuschen, deswegen dürfen alle fahren. Das nennt man dann Überhangmandat.

Genug der grauen Theorie, was soll ich jetzt wählen?

Keine Ahnung, das liegt vorrangig daran, welcher politischen Grundströmung Sie angehören 🙂

CDU, FDP

Die baden-württembergische CDU darf vermutlich sowieso 34 Abgeordnete in den Bundestag schicken, also ist es eigentlich unnötig, ihr auch noch die Zweitstimme zu geben (was dann zur paradoxen Situation führen könnte, dass sie bei sonst gleichen Wahlresultaten bspw. in Hessen ein Mandat verliert).

Erststimme CDU, Zweitstimme FDP

SPD, Grüne

Grundsätzlich geht es darum, so viele Wahlkreise direkt zu gewinnen wie möglich (ja, ich weiss, darum geht es immer).

Aber hier ist es ein wenig komplizierter. Mit Kerstin Andreae in Freiburg und Cem Özdemir in Stuttgart I stellen die Grünen 2 Kandidaten auf, die der SPD viele Stimmen abnehmen können, so dass es für Gernot Erler in Freiburg nicht mehr reicht (er hat als einer von 4 SPD-MdB seinen Wahlkreis direkt gewonnen) und dass es Ute Vogt nicht gelingt, ihren Wahlkreis direkt zu gewinnen (bei der letzten Wahl hatte der CDU-Kandidat bei den Erststimmen gerade mal 0,6% Vorsprung vor dem SPD-Kandidaten). Der lachende Dritte könnte in diesen Wahlkreisen die CDU sein.

Bei Erststimmen wird nicht koaliert. Wer die meisten Stimmen hat, gewinnt. Das kann bedeuten, dass Daniel Sander in Freiburg mit 34% gewinnt, weil sich die 55% Stimmen des rot-grünen Lagers relativ gleichmässig auf Frau Andreae und Herrn Erler verteilen. Für Stuttgart I gilt es entsprechend. Die Grünen sind, anders als 2005 nicht mehr Koalitionspartner der SPD, sie haben in einigen Regionen zur SPD aufgeschlossen oder sie gar überholt. Man kann nicht mehr davon ausgehen, dass ein Grünen-Wähler fast automatisch seine Erststimme an einen SPD-Kandidaten vergibt.

Erststimme ?, Zweitstimme der bevorzugten Partei, weil da ganz sicher keine Überhangmandate zustande kommen werden.

Wenn ich raten müsste, würde ich (nachdem ich mir die Freiburger Zahlen angeschaut habe) tippen, dass es Kerstin Andreae in Freiburg schafft (nach Christian Ströbele dann der zweite Direktsitz) und dass sich in Stuttgart I Stefan Kaufmann von der CDU knapp vor Ute Vogt und Cem Özdemir behaupten wird.

Alle anderen Parteien

Erststimme SPD (in Freiburg und Stuttgart I auch Grüne), Zweitstimme der jeweils gewünschten Partei. Da die Direktkandidaten der SPD (in den knappen Wahlkreisen) sowieso alle relativ sicher über die Landesliste in den Bundestag einziehen werden, ändert man die Zusammensetzung der SPD-Fraktion nicht, die SPD erhält durch die Wahl von Direktkandidaten auch keinen einzigen Sitz mehr, man kann allerdings mithelfen, dass die CDU nicht so viele Überhangmandate erhält.

Bundestag lehnt Wahlrechtsreform ab

leider auch mit den Stimmen meiner Partei.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht 2008 festgestellt hat, dass das bisherige Bundeswahlgesetz verfassungswidrig ist, weil es

darauf ausgelegt ist oder doch jedenfalls in typischen Konstellationen zulässt, dass ein Zuwachs an Stimmen zu Mandatsverlusten führt oder dass für den Wahlvorschlag einer Partei insgesamt mehr Mandate erzielt werden, wenn auf ihn selbst weniger oder auf einen konkurrierenden Vorschlag mehr Stimmen entfallen,

und dies

zu willkürlichen Ergebnissen [führt] und [..] den demokratischen Wettbewerb um Zustimmung bei den Wahlberechtigten widersinnig erscheinen [lässt].

war die grosse Koalition der Meinung, dass das Gericht ja bis 2011 Zeit gegeben hätte und es auf einen verfassungswidrig zustandegekommenen Bundestag mehr oder weniger auch nicht ankäme.

Allzu durchsichtig ist bei der CDU der Grund für die Ablehnung, werden doch für die Wahl im September die meisten Überhangmandate für die CDU erwartet.

Warum das so ist, kann man sich vor Augen führen, wenn man sich die direkt gewählten Kandidaten (das sind die mit der Erststimme) pro Bundesland mal anschaut, zum Beispiel hier. Unten stehen Anmerkungen in [eckigen Klammern], die kann man überspringen, wenn’s zu kompliziert wird.

Baden-Württemberg war ein verlässlicher Überhangsmandatbringer, weil fast alle Wahlkreise von CDU-Kandidaten gewonnen wurden.

33 CDU-Abgeordnete standen bei der letzten Wahl 4 SPD-Abgeordneten gegenüber.

[Sollten Sie sich die Seite anschauen, lassen Sie sich nicht verwirren, dass da jetzt nur noch 31 CDU-Abgeordnete stehen, 1 Abgeordneter der CDU ist verstorben und 1 Abgeordneter ist ausgeschieden. Da in Überhangmandate nicht nachgerückt wird, schrumpft die Zahl. Das müssen Sie sich nicht merken, das kommt später noch mal ausführlich].

Die CDU hatte bei der Bundestagswahl 2005 ein Ergebnis von 39,2% der Zweitstimmen [bzw. 40,96% der Zweitstimmen, die an Parteien gegangen waren, die die 5%-Hürde übersprungen hatten]. Eigentlich hätte sie mit diesem Ergebnis nur 30 Abgeordnete nach Berlin entsenden dürfen. Da man aber die Wahlkreisgewinner (Erststimme) nicht einfach nach Hause schicken konnte (bzw. nicht nicht nach Berlin schicken), ergaben sich Überhangmandate für die CDU.

Die Sitze wurden ganz normal auf die Parteien verteilt (30 CDU, 23 SPD, 8 Grüne, 9 FDP, 3 Linke) und die zusätzlichen Wahlkreisgewinner der CDU als Überhangmandate nach Berlin geschickt (dabei gibt es nicht einen speziellen Abgeordneten, der überhängt, es gibt nur die Anzahl 3). Da es keine Ausgleichsmandate gibt, konnte die CDU mit einem Stimmenanteil (Zweitstimme) von 39,2% einen Sitzanteil von 43,4% erringen.

Wenn man jetzt mal davon ausgeht, dass es der SPD bei der nächsten Bundestagswahl vermutlich nicht gelingen wird, mehr als die 4 Direktmandate zu erringen (bzw. wenn man davon ausgeht, dass der Anteil sogar sinkt, weil der Lörracher und der Stuttgarter Wahlkreis eher wackelig sind) und wenn man weiterhin davon ausgeht, dass die CDU ihr Ergebnis von 2005 vermutlich nicht ganz halten wird, dann erhöht sich die Zahl der Überhangmandate für die CDU weiter.

Aus diesem Grund ist für einen Baden-Württemberger, der gerne eine schwarz-gelbe Koalition am 27. September gewinnen sähe, jede Zweitstimme für die CDU eine verschenkte Stimme und er müsste FDP wählen. Der CDU reichen prinzipiell ihre Direktkandidaten.