Auszüge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum geänderten Wahlrecht:
§ 6 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2a des Bundeswahlgesetzes in der Fassung des Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 25. November 2011 (Bundesgesetzblatt I Seite 2313) sind mit Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.
§ 6 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes in der Fassung des Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 25. November 2011 (Bundesgesetzblatt I Seite 2313) ist nach Maßgabe der Gründe mit Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes unvereinbar.
Die unter Nummer II. Ziffer 1. und 2. bezeichneten Bestimmungen verletzen die Beschwerdeführer des Verfassungsbeschwerdeverfahrens in dem genannten Umfang in ihren Rechten auf Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl nach Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes.
Und was machen die so Gescholtenen daraus?
Beleidigt auf die Reaktionen reagieren:
Oder einfach ein wenig die Realität ausblenden
Sehr geehrte Frau Bär,
Sie hatten über 3 Jahre Zeit, ein verfassungskonformes Wahlrecht zu beschliessen. Anders als in der Presse oft dargestellt, braucht man dafür auch keine mathematischen Superkenntnisse. Mit den 4 Grundrechenarten plus, minus, mal und durch schafft man es, eine komplette Bundestagswahl zu rechnen.
Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer,
natürlich haben auch die Oppositionsparteien geklagt, und 3’000 Bürger sind ja, wenn Wahlen in weiter Ferne liegen auch nicht wirklich wichtig. Trotzdem fände ich es schön, wenn Sie da auch ein paar Worte zu finden würden. Es haben nicht nur Berufspolitiker geklagt, sondern auch ganz normale Menschen, die nicht begreifen konnten, dass sie anscheinend nicht begriffen haben, was sie da beschliessen.
Liebe Oppositionsparteien,
niemand nimmt Euch ab, dass ihr es ganz anders gemacht hättet, wenn die Vorzeichen umgekehrt gewesen wären.
Trotz einer großzügig bemessenen, dreijährigen Frist für den Wahlgesetzgeber, eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen, ist das Ergebnis – das ist übereinstimmende Auffassung im Senat – ernüchternd.
Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts