Warum so viele Menschen von Politik(erInnen) so angewidert sind

Auszüge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum geänderten Wahlrecht:

§ 6 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2a des Bundeswahlgesetzes in der Fassung des Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 25. November 2011 (Bundesgesetzblatt I Seite 2313) sind mit Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.

§ 6 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes in der Fassung des Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 25. November 2011 (Bundesgesetzblatt I Seite 2313) ist nach Maßgabe der Gründe mit Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes unvereinbar.

Die unter Nummer II. Ziffer 1. und 2. bezeichneten Bestimmungen verletzen die Beschwerdeführer des Verfassungsbeschwerdeverfahrens in dem genannten Umfang in ihren Rechten auf Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl nach Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes.

 

Und was machen die so Gescholtenen daraus?

Schmollen:

Beleidigt auf die Reaktionen reagieren:

Oder einfach ein wenig die Realität ausblenden

Sehr geehrte Frau Bär,

Sie hatten über 3 Jahre Zeit, ein verfassungskonformes Wahlrecht zu beschliessen. Anders als in der Presse oft dargestellt, braucht man dafür auch keine mathematischen Superkenntnisse. Mit den 4 Grundrechenarten plus, minus, mal und durch schafft man es, eine komplette Bundestagswahl zu rechnen.

Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer,

natürlich haben auch die Oppositionsparteien geklagt, und 3’000 Bürger sind ja, wenn Wahlen in weiter Ferne liegen auch nicht wirklich wichtig. Trotzdem fände ich es schön, wenn Sie da auch ein paar Worte zu finden würden. Es haben nicht nur Berufspolitiker geklagt, sondern auch ganz normale Menschen, die nicht begreifen konnten, dass sie anscheinend nicht begriffen haben, was sie da beschliessen.

Liebe Oppositionsparteien,

niemand nimmt Euch ab, dass ihr es ganz anders gemacht hättet, wenn die Vorzeichen umgekehrt gewesen wären.

Kompetenz bei den Jusos

Über die Fähigkeiten von Juso-Vorstandsmitgliedern, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auseinanderzuhalten, hatte ich bereits hier und dort ein wenig geschrieben.

Dass eine Promotionsstudentin und Inhaberin des 2. Staatsexamens im Fachgebiet Jura (Frau Drohsel) und ein Diplom-Politologe (Herr Böhning) es nicht schaffen, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Vorratsdatenspeicherung sinnentnehmend zu lesen, macht mich dann aber schon ein wenig betroffen. Bei den Jusos ist zu lesen:

Der Sprecher des Gesprächskreises Netzpolitik beim SPD-Parteivorstand Björn Böhning und die Juso-Bundesvorsitzende Franziska Drohsel begrüßen das heute ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Speicherung von Telekommunikationsdaten:

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellt eindeutig fest: Daten dürfen nicht auf Vorrat gespeichert werden.

Vielleicht findet sich ja jemand, der den beiden mal erklärt, was das BVerfG in1 BvR 256/08 gemeint hat, als es ziemlich weit oben geschrieben hat

Eine sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten durch private Diensteanbieter[..] ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar;