Die Schweiz und Steuerfahnder

Die schweizerische Bundesanwaltschaft hat Haftbefehle gegen 3 deutsche Steuerfahnder erlassen, die im Jahr 2010 am Ankauf einer CD beteiligt waren, auf der Daten von (deutschen) Kunden einer Schweizer Bank waren.

Dass der Verkäufer die Daten durch eine in der Schweiz (und übrigens auch in Deutschland) strafbare Handlung erlangt hat, steht ausser Zweifel. Der Ankauf dieser Daten ist in der Schweiz ebenfalls strafbar, in Deutschland ist es zumindest umstritten, in diesem Fall aber erstmal irrelevant, denn der mögliche Tathergang unterscheidet sich, je nach dem wem man zuhört.

Unbestritten gibt es 3 Parteien in dieser Sache. Den Datendieb, einen Schweizer, der mittlerweile in der Schweiz rechtskräftig verurteilt wurde, einen österreichischen Geschäftsmann als Zwischenhändler, der sich in der Untersuchungshaft erhängt hat1 und die Mitarbeiter der nordrhein-westfälischen Steuerfahndung, die die Verhandlungen mit dem Geschäftsmann aus Österreich geführt haben.

Die Geschichte aus deutscher Sicht ist schnell erzählt: Der Österreicher kam auf die deutschen Behörden zu, hat eine CD angeboten, das Geld bekommen und das war’s.

Die Geschichte aus schweizerischer Sicht ist etwas länger: Der Österreicher hat den deutschen Behörden Informationen angeboten, die Deutschen haben nachgefragt, ob es da nicht noch weitere Informationen gäbe und explizit nach verschiedenen Datensätzen und Informationen gefragt. Die hat dann der Datendieb erst „geklaut“.

Wenn die schweizerische Version stimmt, dann hätte man es mit Anstiftung zu tun. Das wäre auch in Deutschland strafbar.

[Update der Vollständigkeit halber]

Strafbar in Deutschland ist nur die vorsätzliche Anstiftung2 . Die deutschen Steuerfahnder könnten allerdings der Meinung gewesen sein, der „Dieb“ hätte schon alle Daten und sie könnten aus seinem reichhaltigen Portfolio etwas ihnen genehmes aussuchen, während der Schweizer aber anfänglich fast gar nichts hatte und dann quasi auf Bestellung kopiert hat.

[/Update]

In der Schweiz sitzt der Datendieb und auf dessen Aussage stützt sich wohl der schweizerische Bundesanwalt. In Deutschland sitzen die Empörten und empören sich.

Wer schlussendlich die Wahrheit sagt, der Datendieb, der sich vielleicht Strafminderung erhofft hat oder die deutschen Steuerfahnder mag ich nicht zu beurteilen. Das Ganze aber gleich zu einem Politikum zu stempeln wie SPD, Grüne und Linke, vermag ich allerdings auch nicht. In Deutschland wird immer alles so aufgebauscht. Ein SPD-Politiker hat sogar das Bundesverdienstkreuz für die am Ankauf beteiligten Mitarbeiter gefordert. Und das, obwohl er ziemlich sicher keine Ahnung hat, welche Version jetzt stimmt.

Auch Deutschland sucht übrigens per Haftbefehl nach Mitarbeitern ausländischer staatlicher Behörden. Es geht nicht um irgendwelche Bananenrepubliken3. Als Tipp: auch Italien hat internationale Haftbefehle für Mitarbeiter dieser Behörde ausgestellt.

  1. alle Verschwörungstheoretiker bitte vortreten, das schreit geradezu nach einem Komplott []
  2. §26 StGB: Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat. []
  3. obwohl manch einer da anderer Meinung sein könnte []

Warum hier nichts zu Schlecker steht

Momentan regen sich wieder alle auf, weil die Transfergesellschaft für Schlecker-Mitarbeiter nicht zu Stande gekommen ist.

Die einen regen sich über die FDP als Partei der sozialen Kälte auf, die anderen darüber, dass man mit der (vorgeblichen) Rettung von Arbeitsplätzen auf Stimmenfang gehen wollte.

Wenn ich mir das alles durchlese, beschleicht mich vor allem ein Gefühl: die meisten wissen überhaupt nicht, worum es geht. Ein paar Schlagworte reichen ja schliesslich aus, um seiner Empörung Luft zu machen. Da ich ganz ehrlich zu wenig Ahnung habe, steht hier nichts zu Schlecker. Fragen hätte ich allerdings, vielleicht kann die ja jemand beantworten.

  • Es gibt das Transferkurzarbeitergeld, welches von der BA bezahlt wird und das in etwa in der Höhe des Arbeitslosengelds liegt. Gleichzeitig zahlt die BA auch 50% der Transfermassnahmen bis zu 2’500 € / Person. Habe ich das richtig verstanden? Falls ja, für was braucht Schlecker bzw. der Insolvenzverwalter dann 70’000’000 €? Falls nein, wie sieht es tatsächlich aus?
  • Die Mitarbeiter von Schlecker sind über 16 Bundesländer verstreut. Gibt es überhaupt Transfergesellschaften die so etwas leisten können und zu welchem Preis?
  • Was macht man als Mitarbeiter einer Transfergesellschaft den ganzen Tag? Weiterarbeiten in der alten Wirkungsstätte ja nicht, wenn ich das richtig verstanden habe. Es wird ja oft kolportiert, bei Schlecker hätten viele Mitarbeiter auf Minijob-Basis gearbeitet. Wie soll da eine Weiterbildungsmassnahme aussehen?
  • Wenn es wirklich nur um Bürgschaften geht und vor allem, wenn es den beteiligten Politikern wie z.B. Herrn Schmid1 oder Herrn Beck wirklich um die Mitarbeiter von Schlecker geht: Warum hat man dann die 70’000’000 € nicht ohne Bayern, Niedersachsen und Sachsen zur Verfügung gestellt?
  • Wo sind all die Menschen, die vor kaum 2 Jahren zum Schlecker-Boykott aufgerufen haben, also die halbe Führungsmannschaft von ver.di, diverse Politiker von Linkspartei und SPD …

Und zum Schluss noch etwas Kritik an meinem Bundesvorsitzenden: Er sollte mindestens an seiner Wortwahl feilen. „Anschlussverwendung“ ist ein Wort, dass nicht die Kündigung durch den alten Arbeitgeber und die Aufnahme einer neuen Tätigkeit in der freien Wirtschaft beschreibt. Ein passender Satz für Anschlussverwendung wäre beispielsweise der Satz: „Der Zeitsoldat Philipp Rösler ist durch den Wechsel in den niedersächsischen Landtag einer Anschlussverwendung im Ausland (z. B. Afghanistan) entgangen.

und ehe ich es vergesse: Mit dem Nachnamen Schlecker hätte ich meinen Kindern nie einen Vornamen gegeben, der mit A beginnt.

  1. der in seinem Leben noch keinen einzigen Tag abhängig beschäftigt oder selbständig war []

Und dafür wollt ihr ein Leistungsschutzrecht?

Die Süddeutsche Zeitung hat vermutlich jemanden beschäftigt, der sich durch die Bundestagsdrucksachen liest und ist dabei auf BT-Drs 17/8928 gestossen, in der die Linke unter anderem wissen will:

Welcher Rentenanspruch ergäbe sich rechnerisch aus einer geringfügigen Beschäftigung in Höhe von 400 Euro innerhalb eines Jahres jeweils bei Wahrnehmung und Nichtwahrnehmung der Möglichkeit der freiwilligen Aufstockung der Rentenbeiträge, wenn dieser über 45 Jahre ausgeübt wer den würde?

Davon abgesehen, dass das jeder selbst ausrechnen kann, denn die Zahlen stehen bei der Deutschen Rentenversicherung, plustert die Süddeutsche Zeitung das Ergebnis auf, als wäre man einem riesigen, bisher vertuschten Skandal auf die Schliche gekommen:

Millionen Frauen müssen befürchten, im Alter arm zu werden – obwohl sie arbeiten. Betroffen sind vor allem Minijobberinnen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken hervor, die der „Süddeutschen Zeitung“ vorliegt.

Das wusste wirklich niemand. Wie konnten sie nur.

Davon abgesehen, liegt die Antwort der Bundesregierung ziemlich bald jedem mit Internet-Anschluß vor, die BT-Drs  17/9117, aus der die Süddeutsche vermeintlich konspirativ zitiert, wird vermutlich bald online gestellt1 .

Aber zurück zum Thema. Wer bei google nach „45 Jahre gearbeitet – 140 Euro Rente“ sucht, findet über 200 Treffer. Fast alle zitieren die Süddeutsche Zeitung, nur ganz wenige sind auf die Idee gekommen, selbst in die Drucksache zu schauen, oder nachzudenken, bevor sie etwas schreiben. Dann wäre nämlich aufgefallen, dass die vermeintliche Schlagzeile eine Binsenwahrheit ist.

Aber für die versammelte Presse zum nachlesen und etwas vereinfacht:

Deutsche Renten werden nach sogenannten Entgeltpunkten berechnet. Für jeden Beitrag erwirbt man Anteile an Entgeltpunkten. Im Jahr 2012 bekommt man bei einem Bruttogehalt von 2’625 €/Monat einen Entgeltpunkt fürs ganze Jahr. Für ein Bruttogehalt von 400 € bekommt man einen entsprechenden Bruchteil, nämlich 0,1523 Entgeltpunkte (400/2625). Bei Minijobbern kommt als Ausnahme dazu, dass der Arbeitnehmer nichts abführen muss, der Arbeitgeber aber 15,1% des Bruttolohns. Der Arbeitnehmer kann zwar auf die aktuell 19,6% aufstocken, er muss aber nicht. Wenn nur der Arbeitgeber bezahlt, dann gibt es noch weniger, nämlich 0,1174 Entgeltpunkte (400/2625*15,1/19,6).

Nach 45 Beitragsjahren hat die Minijobberin, die den Anteil des Arbeitgebers aufgestockt hat dann 6,85 Entgeltpunkte (45*0,1523), diejenige, die nicht aufgestockt hat 5,28 (0,1174*45).

So ziemlich jedes Jahr wird der sogenannte Rentenwert angepasst, der multipliziert mit den persönlichen Entgeltpunkten die Rentenhöhe ergibt. Momentan liegt dieser Wert bei 27,47 €.

Jetzt noch eine einfache Multiplikation und man kommt auf 145,04 € bzw. 188,17 €.

Aus 400 € Monatsverdienst werden also 188,17 € Rente. Man bekommt also 47,25% des letzten Bruttogehalts als Rente ausgezahlt.

<Trommelwirbel>

dieses Verhältnis gilt für alle Arbeitnehmer unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze

</Trommelwirbel>

Wer 45 Jahre durchschnittlich verdient (momentan 2’625 €/Monat) bekommt am Ende 1236,15 € Rente (45 * 27,47 €).

Wo ist da jetzt die Meldung?In insgesamt über 200 Zeitungen?

Ich meine, was hatte die Süddeutsche Zeitung denn erwartet? Dass da plötzlich 600 € Rente für einen Minijobber draus werden?

Die gesetzliche Rentenversicherung basiert auf einem Umlagesystem. Jeder eingenommene Euro geht spätestens 2 Monate später als Rentenzahlung wieder raus. Es bleiben nur die Entgeltpunkte. Aber selbst wenn es ein kapitalgedecktes System wäre. Der Minijobber (bzw. sein Chef) zahlt in seinen 45 Beitrags-Jahren insgesamt 42’336 € (45 * 12 * 400 * 0,196) ein.

Sollte er den Rentenbeginn um 15 Jahre überleben, bekommt er insgesamt 33’780,60 € als Rente und weitere 2’472 € zahlt die Rentenversicherung an die Krankenversicherung.

Wie ich gerade sehe, bin ich nicht der erste, dem das auffällt.

[Update]

Die oben erwähnte Bundestagsdrucksache ist online und zwar hier:

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/091/1709117.pdf

[/Update]

  1. sie ist es jetzt, der Link funktioniert []

Landtagswahl im Saarland 2012

Landtagswahl Saarland 2012
Landtagswahl am 25.03.2012 im Saarland unter Berücksichtigung der Nicht-/Ungültigwähler1

Die „große“ Koalition aus CDU und SPD, die im Landtag über 70% der Sitze innehaben wird, konnte nur 39,8% der Wahlberechtigten von sich überzeugen. Würden die Sitze auch anhand der Wahlbeteiligung vergeben, blieben 22 von 51 leer.

  1. Daten vom statistischen Landesamt. []

Qui nimium probat, nihil probat

Der Weihnachtsfrieden1  ist vorbei, das Finanzamt verschickt wieder Mahnbescheide und ich darf wieder schreiben.

In den letzten 3 Wochen durfte ich überall Stellungnahmen von Politikern lesen, die darum baten, dass man das Amt des Bundespräsidenten nicht dadurch schädigen solle, in dem man über den jetzigen Amtsinhaber berichtet.

Meines Erachtens kann man dadurch das Amt des Bundespräsidenten nicht schädigen. Das kann man viel eher, in dem man

  • einen Bundespräsidentenkandidaten in einer kleinen geheimen Runde auskungelt und dann die Abgeordneten der eigenen Fraktionen inklusive der Wahlmänner und -frauen der Bundesversammlung einnordet, diesen Kandidaten zu wählen und sonst keinen. Dadurch konterkariert man die Unabhängigkeit der Bundesversammlung und macht das Amt des Bundespräsidenten zu einer blossen Verfügungsmasse der Bundesregierung.
  • einen Menschen zum Bundespräsidenten vorschlägt und damit weglobt, der einem in der Zukunft noch als Kromprinz in der eigenen Partei gefährlich werden könnte.
  • die Prüfungspflicht des Bundespräsideten nach Artikel 82 Grundgesetz negiert und zu unterzeichnende Gesetzesvorlagen an den Flughafen bringt, damit der Bundespräsident sie nach einer Auslandsreise gleich unterzeichnen kann.

Aber ich bin ja nur ein kleiner Bürger, was weiss ich schon von der grossen Politik. Deswegen zurück zu Herrn Wulff, bzw. zu einer anderen Betrachtungsweise seiner Handlungen.

Man stelle sich vor, es wäre nicht der amtierende Ministerpräsident gewesen, der von einem „Freund“2 bzw. dessen Frau einen Bundesbankscheck über 500’000 € bekommen hätte, sondern der Regierungsdirektor, der die Reisen des Ministerpräsidenten plant. Hätte man da auch von keinem Zusammenhang gesprochen, wenn der Darlehengeber (bzw. ihr Ehemann)  bei drei Auslandsreisen des Ministerpräsidenten in den Wirtschaftsdelegationen gesessen hätte, zumal wenn dieser zu diesem Zeitpunkt bereits gar kein Unternehmer mehr war und seinen Lebenmittelpunkt in die Schweiz verlagert hatte?

Man stelle sich vor, es wäre nicht der VW-Aufsichtsrat Wulff gewesen, der von der BW-Bank ein sehr gutes Kreditangebot bekommen hätte, sondern zum Beispiel ein Aufsichtsrat der Arbeitnehmerseite. Hätte man da auch von keinem Zusammenhang gesprochen, wenn kurz vorher der VW-Aufsichtsrat Porsche und damit auch den Kreditgebern – unter anderem der BW-Bank – sprichwörtlich den Arsch gerettet hätte?

Man stelle sich vor, es wäre nicht das Bundesratsmitglied Wulff gewesen, das bei Profiteuren der Privatisierung der Altersvorsorge mehrfach kostenlos Urlaub gemacht hat, sondern irgendein Ministerialdirigent bei der BaFin. Würde man dann auch keinen Zusammenhang vermuten?

Wenn sich Herr Wulff nicht bei Affären und Affärchen seiner Amtsvorgänger (Schröder, Glogowski, Rau) nicht immer als moralischen Fels in der Brandung hingestellt hätte, der sogar physisch darunter litt, ob der Fehler von Herrn Rau, dann fände ich das Ganze vermutlich eher nicht berichtenswert. Aber die Inbrunst, mit der Herr Wulff bis November für die moralische Integrität der Politikerkaste gekämpft hat, wirkt im Nachhinein irgendwie ein bisschen verlogen.

  1. Wikipedia-Artikel []
  2. ich persönlich finde ja, dass die Herren Maschmeyer, Wulff, Schröder und wie sie alle heissen das Wort Freund in den Dreck ziehen und beschädigen, denn mit echter Freundschaft  hat das Handeln dieser Menschen in aller Regel sehr wenig zu tun []