Globalisierung ja, aber doch bitte nur für uns

das scheint die Haltung der Industrie zu sein, wenn man sich anschaut, wie momentan über eine EU-richtlinie debattiert wird, in der es um die Umsetzung geistiger Eigentumsrechte geht.

Das Einführen einer Ware in die EU ohne Zustimmung des Rechteinhabers ist schon jetzt verboten und kann zivilrechtlich geahndet werden.

Aus diesem Grund:

  • gab es hier vor dem Europa-Start der PS3 keine zu kaufen, obwohl der Verkauf in Japan schon längst angelaufen war,
  • findet sich bei Amazon (hauptsächlich bei Elektronik-Artikeln) der Hinweis, dass nicht in die Schweiz geliefert werden kann,
  • bekommen Menschen, die gebrauchte Abercrombie & Fitch Kleidung bei Ebay verkaufen eine Abmahnung mit Kostennote in Höhe von 2’080 EUR (Streitwert 300’000 EUR)
  • sind in der EU viele Waren teurer als ausserhalb

In der jetzt geplanten Richtlinie soll das ganze zu einer Straftat werden. Natürlich produziert die Industrie in Sweatshops in El Salvador, Thailand, Vietnam … und möchte das auch weiter tun, da ist Globalisierung ganz toll.

Wenn dann allerdings der Kunde auf die Idee kommt, dass er seine Waren ja nicht im Hochpreisland Deutschland kaufen muss, sondern in Ländern, in denen das Preisniveau nicht so hoch ist, dann ist die Globalisierung natürlich extrem schädlich und gehört bestraft.

Ich mag ihn, den Herrn Wiefelspütz

allerdings bin ich mir noch nicht ganz schlüssig, woran das liegt.

Auf www.abgeordnetenwatch.de kann man hier als Antwort lesen:

es wird im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung niemals, ich wiederhole niemals, zu einem Zugriff der Musik- und Filmindustrie auf diese Daten geben. Wer erfindet solchen Schwachsinn? Die Vorratsdatenspeicherung dient der Strafverfolgung. Zugriff wird es nur im Einzelfall mit richterlicher Erlaubnis geben.

Das ist jetzt gerade mal ein halbes Jahr her. Und dank des Bundesrates kann man ihm zwar nicht die Frage beantworten, wer solchen Schwachsinn erfindet, aber man kann ihm sagen, wer solchen Schwachsinn fordert: Der Bundesrat.

Und zwar in seiner Entschliessung die vermutlich am 30. November durchgewunken wird. Dort heisst es unter anderem:

Der Bundesrat stellt fest, dass nach der Neuregelung des § 113b TKG der zivilrechtliche Auskunftsanspruch gegenüber Internet-Providern, wie er im Ent-wurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geis-tigen Eigentums (BR-Drs. 64/07) vorgesehen ist, leerläuft.
Der Bundesrat bittet daher, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Ei-gentums diesen Widerspruch der beiden Gesetze aufzulösen und eine Regelung zu schaffen, die den Auskunftsanspruch auch erfüllbar macht.

[..]

Dieser Widerspruch ist daher im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens beim Gesetzentwurf zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums aufzulösen, indem die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass eine derartige Auskunft über Bestandsdaten auch für zivilrechtliche Zwecke möglich ist.

Ich weiss jetzt nicht genau, was ich zugunsten des Herrn Wiefelspütz annehmen soll: Naivität oder Unverfrorenheit?

Ich werde auf jeden Fall sehr gespannt weiterverfolgen, wie sich der Herr Wiefelspütz bei einer anstehenden Abstimmung verhalten wird.

Und nochmal Polizeibesuch

dieses Mal in Berlin und aufgrund der Tatsache, dass sich eine Betrügerbande unter anderem auch unter der eigenen Adresse beim Einwohnermeldeamt angemeldet hat.

Irgendwie bekomme ich Angst, wenn ich lesen muss, wie wenig eigentlich nötig ist, um das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung auszuhebeln.

Zum Beispiel reicht es,

  • wenn man desöfteren vermeintlich falsch parkt,
  • oder seiner Tochter Geld für die Firma des Schwiegersohns leiht,
  • oder man kennt einen Reporter,
  • oder irgendein Spinner benutzt in einem beleidigenden Brief die eigene Telefonnummer,
  • oder der Ehepartner gibt auf seiner Steuererklärung Fachbücher an,
  • oder die IP-Adresse taucht bei einer ominösen Firma in den logs auf,
  • oder man kauft bei einem Internethändler völlig legal Chemikalien,
  • oder man ist Redakteur einer Zeitung, deren Name missbraucht wird.

Wer sich jetzt beruhigt zurücklehnt, weil obiges nicht auf ihn zutrifft, wer also vermeintlich nichts getan hat, um die Aufmerksamkeit der Behörden zu erregen, sollte sich das mit dem zurücklehnen noch überlegen, den wie überall passieren auch in der Strafverfolgung Fehler, wie man bspw. bei heise lesen kann:

Die zuständige Staatsanwaltschaft Duisburg hatte dann von der Telekom erfahren, dass hinter der IP-Adresse eine 1&1-DSL-Nutzerkennung steckte.
Daraufhin hatte die Staatsanwaltschaft bei 1&1 angefragt, dabei aber einen Zahlendreher in die Nutzerkennung eingebaut. Die von 1&1 schließlich ermittelte Person hatte also nichts mit den angeblichen Urheberrechtsverletzungen zu tun.

eine antipapistische Einstellung kann gefährlich werden,

allerdings nicht für den Papst, sondern für einen Bayern, der in einer Arztpraxis die Meinung äussert, die 40 Millionen EUR, die für einen Papstbesuch aufgewendet werden, wären woanders besser angelegt.

Aus dieser Äusserung und der Tatsache, dass ein Farbbeutelanschlag auf das Geburtshaus von Herrn Ratzinger verübt wurde, ergab sich für einen Staatsanwalt und in der Folge einen Amtsrichter aus Altötting ein hinreichender Anfangsverdacht, um das Haus des Mannes zu stürmen.

Natürlich will man als Angehöriger einer Sondereinheit der bayrischen Polizei seine HK-MP5 auch mal ausserhalb des Trainings benutzen wollen und sei es nur, um sie dem Sohn und der Frau des Verdächtigen mal zu zeigen (allerdings nur die böse Seite aka Mündung).

Aber wie sagte schon ein bayrischer Innenminister, nachdem er Demonstranten im Kessel zusammenknüppeln liess:

Wenn einer glaubt, er muß sich mit Bayern unbedingt anlegen und er muß stören, dass wir dann etwas härter durchgreifen und hinlangen, das ist auch bayerische Art.

Quelle: Fakt

Ich sollte aufhören

zu bloggen, irgendjemand, der den Mist liest und was daraus macht, findet sich immer.

Im November 2005 hatte ich hier darüber geschrieben, dass man doch den naturwissenschaftlichen Unterricht wegen der daraus entstehenden Terrorgefahr abschaffen sollte. Heute muss ich in telepolis lesen, dass der britische Innenminister einem Iraker die Teilnahme an Biologie- und Chemiekursen der Sekundarstufe II untersagt hat, weil er diesen Mann aus Gründen, die er weder ihm noch der Öffentlichkeit mitteilen will, für einen potenziellen Terroristen hält.

Nachdem der Herr Beckstein (damals in seiner Funktion als bayrischer Innenminister) für Deutschland ähnliches gefordert hat, wird mir Angst und bange, wenn ich daran denke, dass bei mir mindestens 10 Werke zur anorganischen und organischen Chemie im Schrank stehen und dass ich vor 2 Wochen das Wort „ANNM“ bei google nachgeschlagen habe.

Aber zum Glück bin ich ja ein gesetzestreuer Bürger, der an die Neutralität, Professionalität und die nahezue Fehlerfreiheit der deutschen Ermittlungsbehörden glaubt, der nichts zu verbergen hat. Jemand der weiss, dass es den Herren Schäuble, Beckstein und Ziercke nur um unser aller Sicherheit und Freiheit geht.

Letztere lässt sich am besten dadurch schützen und bewahren, dass man keinen Gebrauch von ihr macht, kann sie sich da wenigstens schon nicht abnutzen.

„Wo gehobelt wird, da fallen Späne“ ist ein tolles Sprichwort, solange man der Hobel und nicht der Span ist.