Ein bisschen foltern schadet nicht

Unser neuer, alter Innenminister äussert sich in der Stuttgarter Zeitung zu diesem Komplex wie folgt:

Schäuble rechtfertigte erneut die Befragung des Islamisten
Mohammed Sammar durch Beamte des Bundeskriminalamts in einem
syrischen Gefängnis, in dem unter Umständen auch gefoltert wird. „Ein
paar Monate Haft haben schon manchen bewegt auszupacken“, sagte der
Minister, „damit arbeitet die deutsche Strafverfolgung doch auch.“ Es
gebe keine Anzeichen dafür, dass Sammar gefoltert wurde. „Die große
Mehrheit der Bevölkerung will im Zweifel, dass wir unsere
Verantwortung wahrnehmen und sie vor Anschlägen schützen“, sagte
Schäuble weiter. Allerdings müssten die politisch Verantwortlichen,
„darauf achten, da nicht hemmungslos zu werden“.

Der vom BKA verhörte hat zwar gegenüber den BKA-Beamten angegeben, geschlagen worden zu sein, aber das ist ja ebensowenig Folter, wie das jahrelange Wegsperren in Hochsicherheitsgefängnisse ohne Anklage. Da lernt Herr Schäuble schnell von seinen amerikanischen Kollegen Rumsfeld und dem Ex-Chef der CIA Tennett.

Das Ende der Privatsphäre

Am 14.12.2005 wurde die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlicher elektronischer Kommunikationsdienste verarbeitet werden vom EU-Parlament verabschiedet.
Hier gibts das Ding zum nachlesen.

Damit können für 24 Monate gespeichert werden:

Festnetz

  • Rufnummer des anrufenden Anschlusses
  • Name und Anschrift des Teilnehmers bzw. registrierten Nutzers
  • die angerufene(n) Rufnummer(n)
  • Name und Anschrift des bzw. der Teilnehmer bzw. registrierten Nutzer (der angerufenen Rufnummer)
  • Datum sowie der genaue Beginn und das genaue Ende der Nachrichtenübermittlung
  • der in Anspruch genommene Telefondienst, z.B. Sprachtelefonie, Telefonkonferenz, Telefax, Nachrichtenübermittlungsdienste
  • Mobilfunk

  • Rufnummer des anrufenden Anschlusses
  • Name und Anschrift des Teilnehmers bzw. registrierten Nutzers
  • die angerufene(n) Rufnummer(n)
  • Name und Anschrift des bzw. der Teilnehmer bzw. registrierten Nutzer (der angerufenen Rufnummer)
  • Datum sowie der genaue Beginn und das genaue Ende der Nachrichtenübermittlung
  • der in Anspruch genommene Mobilfunkdienst, z.B. Sprachtelefonie, Telefonkonferenz, Kurznachrichtendienste (SMS, EMS oder MMS)
  • internationale Mobilfunkteilnehmerkennung (IMSI) des anrufenden und angerufenen Anschlusses
  • internationale Mobilfunkgerätekennung (IMEI) des anrufenden und des angerufenen Anschlusses
  • Funkzellen-Identifikationsnummer zu Beginn und am Ende der Nachrichtenübermittlung
  • Kartierung der Funkzellen-Identifikationsnummern zu Beginn und am Ende der Nachrichtenübermittlung.
  • Internetzugang, E-Mail per Internet und Sprachübermittlung per Internet

  • die vom Internet-Provider für eine Nachrichtenübermittlung zugewiesene dynamische oder statische Internet-Protokoll-Adresse
  • die Benutzerkennung der Quelle einer Nachricht
  • die Anschlusskennung oder Rufnummer, die jeder Nachrichtenübermittlung über das öffentliche Telefonnetz zugewiesen wird
  • Name und Anschrift des Teilnehmers bzw. registrierten Nutzers, dem die IP-Adresse, Anschlusskennung oder Benutzerkennung zum Zeitpunkt der Nachrichtenübermittlung zugewiesen war
  • Anschluss- oder Benutzerkennung des bzw. der geplanten Empfänger einer Nachricht
  • Name und Anschrift des bzw. der Teilnehmer oder registrierten Nutzer, an die die Nachricht gerichtet ist
  • Datum und Uhrzeit der An- und Abmeldung für eine Internet-Sitzung ausgehend von einer bestimmten Zeitzone
    die für die Einwahl verwendete Rufnummer
  • der DSL-Anschluss oder eine andere Endpunktkennung des Urhebers der Nachrichtenübermittlung
  • die MAC-Adresse (Media Access Control) oder sonstige Gerätekennung des vom Urheber der Nachrichtenübermittlung verwendeten Geräts (Das fiel in der endgültigen Version raus).
  • Eine SMS, die Susi Sorglos an ihre Freundin schickt, bekommt dann folgenden Datensatz

    0171/x222222
    Susi Sorglos
    Mir-Egal-Strasse 17
    12345 Nichtzuverbergen
    SMS
    IMEI 12345689012345
    IMSI 543210987654321
    Funkzelle 4711
    24.11.2005 19:47:10
    24.11.2005 19:47:11
    0171/x111111
    Andrea Weissichnich
    Mir-Egal-Strasse 19
    12345 Nichtzuverbergen
    IMEI 123436346012345
    IMSI 543210924545721

    Schöne neue Welt 🙁

    Stümper bei der Arbeit

    Natürlich ist es Sache der Gerichte, Gesetze auszulegen, allerdings hindert niemand die Exekutive, sich Gedanken über die Gesetzesvorhaben zu machen, die sie ins Parlament bringen. Wie bitte soll man als Normalbürger folgende Aussagen verstehen, die man bei heise lesen kann:

    , betonte Zypries. „Nicht jeder kann einen Auskunftsanspruch gegen jede IP-Adresse erhalten“, befand die SPD-Politikerin. Vielmehr bedürfe es dazu „eines gewichtigen Eingriffs“ in die Urheberrechte. Eine konkrete Beschreibung dieser Messlatte etwa mit Datenmengen konnte Zypries nicht geben.

    Auf Grund eines richterlichen Beschlusses müssten Verdächtige also etwa Urkunden vorlegen oder sogar Sachen in Augenschein nehmen lassen, mit denen Rechtsverletzungen vorgenommen wurden. Raimund Lutz, der für die Novelle zuständige Unterabteilungsleiter im Justizministerium, schloss gegenüber heise online aus, dass es sich dabei etwa um PCs handeln dürfe. Gemeint seien Maschinen, die zu einer Patentverletzung oder für die Produktpiraterie eingesetzt würden.

    Der Referentenentwurf wird nun zunächst mit den beteiligten Ressorts der Bundesregierung und mit Verbänden besprochen.

    Wäre ja auch nervig, wenn man die Bürger beteiligen müsste. Das ganze kungelt man lieber mit Verbänden aus. Die laden im Gegensatz zum Bürger wenigstens immer zu tollen Reisen ein und bezahlen 5-stellige Summen für Vorträge.

    Die Schattenwirtschaft

    sorgt anscheinend dafür, dass sich auch im Denken der Koalition ein wenig Dunkel einschleicht. Anders jedenfalls kann ich mir die Meldung aus der Tagesschau nicht erklären:

    Die große Koalition plant, ab 2006 Handwerkerrechnungen besser von der Steuer absetzen zu können. Diese Maßnahme soll nicht nur das Handwerk stärken. Gleichzeitig soll damit die Schwarzarbeit eingedämmt werden und der Privatmann mehr Geld in der Tasche haben.[..]
    Ab 2006 könnte dann eine Wohnungsrenovierung Steuern sparen. Nehmen wir an, sie kostet 10.000 Euro, davon 4.000 Euro für Material und 6.000 für die Arbeitskosten. Nur davon darf man maximal 3.000 Euro berücksichtigen und davon wiederum 20 Prozent steuerlich geltend machen. Das heißt: 600 Euro darf man als Ausgaben ansetzen.

    Wenn man davon ausgeht, dass der Grenzsteuersatz des Auftraggebers dem Spitzensteuersatz entspricht und der Auftraggeber noch in einem teuren Land Kirchenmitglied ist, dann hat man durch die 600 EUR eine Ersparnis von 600 * (0.45*(1 + 0.055+0.09)) = 309,15 EUR.

    Alleine die Mehrwertsteuer, die sich der schattenwirtschaftlich denkende spart, beläuft sich auf 1380 EUR. Wenn man davon ausgeht, dass die 6000 EUR Arbeitskosten zu 90% an den Arbeitnehmer weitergereicht werden, belaufen sich die Sozialabgaben nochmal auf annähernd 2000 EUR (AG+AN-Anteil und BG-Abgabe).

    Da werden sicherlich viele, die bisher schwarz arbeiten liessen, lieber die 309,15 EUR nehmen und insgesamt 3070 mehr bezahlen.

    Natürlich schädigt man sowohl als Auftraggeber als auch als Auftragnehmer die Sozialkassen, aber mit der gleichen Argumentation könnte man auch die steuer- und sozialabgabenfreien Zuschläge für Nacht- Sonn- und Feiertagsarbeit als sozialschädlich bezeichnen, erwirtschaftet ein Schichtarbeiter doch teilweise die Hälfte seines Nettolohnes durch abgabenfreien Lohn.

    Der Schwarzarbeiter schont im übrigen die Rentenkassen der fernen und die Arbeitslosenkassen der nahen Zukunft, erwirbt er doch keine Ansprüche an die BfA bzw. die BA.

    Nachtrag vom 13.01.2006
    Anscheinend wurde der Tatbestand in den Paragraph 35a EStG gepackt, es handelt sich bei den 600 EUR nicht um absetzbare Kosten sondern um eine direkte Minderung der Steuerlast.
    Der Satz muss also richtigerweise lauten:
    Da werden sicherlich viele, die bisher schwarz arbeiten liessen, lieber die 309,15 600 EUR nehmen und insgesamt 3070 mehr bezahlen.