Mit Ebay in die Schuldenfalle

Eigentlich sollte man meinen, dass man mit dem Verkauf von Gegenständen normalerweise keinen Vermögensverlust erleidet, allerdings gibt es ja so lustige Dinge wie das Urheberrecht, das Markenrecht und ähnliche Dinge, die unter Umständen recht schnell recht teuer werden können.

In den letzten Monaten und Jahren haben einige Tausend private Ebay-Verkäufer Erfahrungen mit kostenpflichtigen Abmahnungen gemacht, weil sie

  • eine offiziell in Deutschland gekaufte CD weiterverkauft haben, bei der der Hersteller nicht die erforderlichen Rechte hatte. Mit dem ursprünglichen Hersteller hatte sich der Rechteinhaber schon lange geeinigt, einzelne Privatverkäufer, die nichts von Umstand der fehlenden Rechte wissen (können), mahnt man ab.
  • eine offiziell im USA-Urlaub gekaufte und eingeführte CD weiterverkauft haben, wobei der ursprüngliche Rechteinhaber diese nicht im europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht hat.
  • eine Heftsammlung von offiziell und legal in Deutschland gekauften Computerzeitschriften wird inklusive beiliegender CD über ebay verkauft, wobei auf manchen CD Programme sind, die nach neuem UrhG die Umgehung eines Kopierschutzes zum Zweck haben.
  • teils getragene und teils neue Kleidung bei ebay verkaufen, die sie sich offiziell beim Hersteller in den USA  gekauft hatten, wobei dieser die Marke im europäischen Wirtschaftsraum nicht vertreibt
  • in der Überschrift bei ebay den Schliff (Princess) eines Edelsteines genannt hatten, der von einem Juwelier als Marke eingetragen wurde

Der Streitwert lag in diesen Fällen zwischen 50.000 – 200.000 EUR, woraus sich dann Abmahnkosten bis zu 6636 EUR ergeben, die natürlich vom Rechteverletzer zu zahlen sind.

GEZ-Wochen im Blog

Nachdem ich in ger.ct schon die ganze woche lang über die GEZ diskutiere, will ich das ganze mal auf eine solide Grundlage stellen und jene fragen, die das eigentlich wissen müssten, die Rundfunkgebührenabteilungen der Sendeanstalten. Und zwar mit folgender Email, die an den SWR, den bayrischen Rundfunk, den MDR und die GEZ (nur um zu schauen, ob alle das gleiche antworten) geht,

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich besitze als einziges Rundfunkempfangsgerät ein Autoradio, welches auch als Privatgerät bei der GEZ angemeldet ist.

Nun soll ich für meinen Arbeitgeber teilweise Kundenbesuche machen. Ich wurde darauf aufmerksam gemacht, dass ich grundsätzlich mein Autoradio als teilweise geschäftlich genutzt bei der GEZ anmelden muss. Meine Fragen hierzu:

a) Gilt dies auch, wenn für genau dieses Gerät (als einziges Rundfunkempfangsgerät) bereits privat eine Gebührenpflicht besteht?

b) Falls (a) ja, kann ich dann das Radio für die private Nutzung abmelden?

c) Falls (a) nein, ändert es etwas, wenn ich mir für die private Nutzung ein zweites Radio zulege?

d) Falls (b) nein, wüsste ich gerne, wieso ich für ein Gerät 2x Gebühren bezahlen muss.

Für die Beantwortung meiner Fragen, die wohl zu speziell sind, um irgendwo als FAQ abgelegt zu sein, bedanke ich mich im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüssen

Markus Ritter

Anfrage an die Landesregierung bzgl. RGebStV

Folgende Anfrage habe ich an meine Landesregierung, die für den Rundfunkgebührenstaatsbvertrag zuständig ist, gestellt und werde eine Antwort, so sie denn kommt, selbstverständlich dazustellen:

Sollte sich jemand bemüssigt fühlen, seine Landesregierung ebenfalls zu fragen, so darf er sich meines Schreibens (evtl. bereinigt um Rechtschreibfehler und stilistische Unschönheiten) gerne bedienen.

Sehr geehrte Damen und Herren,
beim Durchlesen des RGebStV, der von Ihnen mitbeschlossen wurde, bin ich auf folgende Fragen gestossen:

Ist es korrekt, dass man ab dem 01.01.2007 für einen internetfähigen PC alleine 17,03 EUR GEZ-Gebühr bezahlt, wenn man zusätzlich allerdings noch einen Radio anmeldet bezahlt man nur 5,52 EUR GEZ-Gebühr?

Ist es korrekt, dass sie im §5(3) ausschliesslich auf das Grundstück abstellen, dass es also bspw. in einem Gründerzentrum reicht, wenn bei 20 Firmen insgesamt eine einzige ein Radio anmeldet, um für alle anderen PC (inklusive diejenigen, die in anderen Firmen aber auch dem gleichen Grundstück stehen) eine Gebührenfreiheit zu erwirken?

Falls nein, warum haben Sie es dann so formuliert?

Falls ja, welchen Zweck verfolgen Sie mit einer Reduktion der Gebührenlast, falls man zusätzlich ein Gerät (in diesem Fall ein Radio) anmeldet?

Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich schon im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüssen

Markus Ritter

Verschlüsselung von Privatfernsehen

Nachdem es lange geleugnet wurde, kommen die Fernsehsender so langsam mit ihren Vorstellungen über eine Verschlüsselung ihrer Programme wieder zum Vorschein.

Der Privatsender RTL will künftig alle digital ausgestrahlten Programme verschlüsseln – auch über Antenne. Aktuelle DVB-T-Receiver könnten RTL dann nicht mehr empfangen

Bitte liebes RTL-Fernsehen macht es dann aber auch teuer, nur das Geld für neue Geräte ist ein bisschen wenig. Und vielleicht könntet Ihr Euch mit Sat1 und den anderen Anbietern so einigen, dass man für die nicht die gleiche Karte verwenden kann.

So könnte es wieder aufwärts gehen mit Deutschland. Stattdessen könntet Ihr natürlich auch versuchen, gehaltvolles Programm zu senden, aber vermutlich ist eine Verschlüsselung einfacher, da geht es nur um Technik.

Neues von der dem Freak-Bereich verschriebenen geistigen Bewegung …

wie der Herr Doktor Wuermeling, seines Zeichens beamteter Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministeriums, die Gegner einer Softwarepatentrichtlinie zu nennen pflegen mag.

Die EU-Kommission (wir erinnern uns, die Kommission wird dergestalt besetzt, dass jede Regierung der Mitgliedsländer einen Kandidaten nennt und nur die allerunwürdigsten durchfallen) hat sich anscheinend bei der Konsultation und Öffentlichen Anhörung zur künftigen Patentpolitik in Europa mal wieder mit Ruhm beckleckert.

Fernab fast jeder Öffentlichkeit (und das liegt nicht nur an der Fussball-WM) wird wieder versucht, Softwarepatente in der EU zu installieren.

Was dabei herauskommt, wenn das passiert, kann man einerseits sehr schön in Ländern sehen, in denen es Softwarepatente gibt (bspw. USA, wo ein wirklich abstruser Streit um die Blackberry-Technologie 4 Millionen Kunden hätte im Regen stehen lassen können. Die endlose Geschichte SCO vs. Linux, bei denen die Gesamtkosten vermutlich mittlerweile im dreistelligen Millionenbereich angelangt sind, ist ein weiteres Beispiel). Oder man schaut sich an, was das europäische Patentamt denn schon für schöne Dinge patentiert hat, beispielsweise die Bezahlung über das Internet mithilfe einer Kreditkarte oder die Anzeige von verwandten Ergebnissen, wenn der Kunde die schon angezeigten Ergebnisse mag.

Unter www.patenfrei.de und www.ffii.de finden sich recht viele Informationen, die (gut da mag meine Sicht getrübt sein) im Gegensatz zu den Befürwortern nicht mit nebulösen Argumenten hantiert.

Ganz abgesehen davon ist vielleicht die Summe interessant, die ein Unternemhen bzw. ein Entwickler für ein Patent denn so aufzubringen hat:

Die EU-Kommission rechnet mit Kosten in Höhe von 37’500 – 57’000 EUR für ein Patent. Nicht mitgerechnet natürlich die Kosten für die Durchsetzung, wo es vermutlich in den allerwenigsten Fällen mit einem netten Brief getan sein wird. Selbst wenn der Entwickler am Ende gegen einen grossen Konzern gewinnen könnte, werden ihn die Kosten für Anwalt und Gericht vermutlich schon in der ersten Runde aus dem Rennen werfen.

Die grossen Firmen tauschen Patent aus ihrem reichen Portfolio kostenfrei (z.B. Apple mit Microsoft oder Adobe mit Sun) während man die Kleinen geschickt draussen halten kann.

Wer das nicht glaubt, schaut sich einfach mal die Entwicklung bei PTStitcher an.

Ein drohender Rechtsstreit mit dem Grafikprogramm-Entwickler iPIX hat den deutschen Mathematik-Professor Helmut Dersch dazu bewogen, seine Website vom Netz zu nehmen. Im Gespräch mit heise online sagte Dersch, dass er „von einem Bekannten aus den USA gewarnt worden sei, iPIX wolle gegen ihn gerichtlich vorgehen“.

iPIX begann bereits 1999 mit der Verfolgung potentieller Patentrechtsverletzungen. Die Folge waren unzählige Abmahnungen an diverse Websitebetreiber, die auch zu Derschs Grafikarchiv verlinkten.