Fragen die einem so kommen, wenn man durch die Wahlvorschläge blättert

Das Landratsamt Ravensburg hat die Wahlvorschläge für die Kreistagswahl vom 7. Juni in der Zeitung (für viel Geld) und im Internet (kostenlos) veröffentlicht.

Während ich mich so durch die Kandidatenliste hangele (man muss ja schliesslich informiert sein, wen die politischen Mitbewerber auf den Listen haben), formuliert mein Hinterkopf eine Frage, auf die ich weder in der Landkreisordnung noch im Kommunalwahlgesetz eine Antwort gefunden habe:

Gesetzt den Fall, eine Partei erringt in einem Wahlkreis mehr Direktsitze, als sie Kandidaten in diesem Wahlkreis aufgestellt hat, wer bekommt dann diese Sitze?

Das ist zugegebenermaßen eine sehr theoretische Frage, die Linke müsste im Wahlkreis Isny über 40% der Stimmen bekommen, damit sie 3 Direktsitze im Wahlkreis bekäme, obwohl sie nur 2 Kandidaten aufgestellt hat. Nichtsdestoweniger ist es möglich. Da in der Kommunalwahlordnung sogar das Losverfahren festgelegt ist, welches bei Stimmengleichheit zum Tragen kommt,

§21 V KomWO

Wenn das Los entscheidet, zieht der Vorsitzende in der Sitzung des Wahlausschusses das Los; die Lose werden von einem Beisitzer hergestellt. Der Losentscheid ist in die Niederschrift aufzunehmen.

verwundert es mich ein wenig, dass diese Möglichkeit nirgends geregelt ist.

Kandidatenschulung und Verabschiedung Kreisprogramm

Am Wochenende fand in Wangen die Kandidatenschulung und anschliessend die Verabschiedung des Kreisprogramms der FDP für die Jahre 2009 bis 2014 statt.

kandidaten-kreistag

Da wir im schönsten Wortsinne alle Amateure sind, durften wir 2 Stunden am reichhaltigen Erfahrungsschatz von Olaf Bentlage teilhaben und brachten unsere eigenen Vorstellungen vom Wahlkampf ein.

Danach ging es an die Verabschiedung unseres Kreisprogramms für die nächsten 5 Jahre, das ich online stelle, sobald es in elektronischer Form vorliegt.

Bitte zu Ende denken Herr Steinbrück

vom Ansatz her ist Ihre Aussage

Allerdings warnte er vor einer „Krise unserer gesellschaftlichen Verfassung und auch politischen Ordnung“ als Folge der Finanzkrise. Diese Möglichkeit sollte man nicht unterschätzen“. Viele im Land fragten, wer die Zeche zahle. Geld fließe nicht den Opfern zu, sondern den Verursachern der Probleme.

Die Frage, warum das Geld zu den Verursachern fliesst, lassen Sie dummerweise unbeantwortet. Wer pumpt denn einfach mal Milliarden in die Banken, weil das alles so „alternativlos“ ist?

In diesem Zusammenhang ganz nett zu lesen ist die Replik auf dem Blog der FDP-Bundestagsfraktion auf die Wahlplakate der SPD.

Ja, so wird das wieder was Frau Zypries

lange hatte ich ja geglaubt, die von mir hochgeschätzte Bundesjustizministerin wäre durch ein Double ausgetauscht worden. Viel zu oft waren in letzter Zeit Worte wie „Grundrechte, verfassungsrechtliche Bedenken“ und ähnliche Täterschutzworte aus ihrem Mund zu vernehmen. Bei Heise entdecke ich endlich wieder die Frau Zypries, die bei und von Otto Schily gelernt hat.

Der Entwurf sehe daher vor, dass es für die Strafverfolger möglich sei, „in Echtzeit“ direkt beim Provider auf die IP-Adressen der „Nutzer“ des virtuellen Warnschilds zuzugreifen. Eine Strafbarkeit liege schon in dem Moment vor, wenn nicht nachgewiesen werden könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe.

Endlich muss der Angeklagte seine Unschuld beweisen, „in dubio pro reo“ ist Täterschutz in Reinform.

Weitere Informationen zum aktuellen Gesetzgebungsverfahren finden sich unter

http://www.bundestag.de/bic/plenarprotokolle/plenarprotokolle/index.html

Liebe SPD

(keine Angst, wenn die anderen Parteien sich mal auf ein Wahlprogramm geeinigt haben, bin ich genauso nervig).

Liebe SPD,

der Parteivorsitzende Müntefering liess verlauten:

Wenn der Eingangsteuersatz von 14 auf zehn Prozent gesenkt werde, profitierten davon alle Bürger.

Wäre es denn möglich, dass man das in eine etwas genauere Form giesst, in dem man einfach den §32a EStG so formuliert, wie er nach der Wahl von der SPD angepasst werden soll?

Die tarifliche Einkommensteuer [..] beträgt [..] für zu versteuernde Einkommen

1. bis 7 834 Euro (Grundfreibetrag):
0;
2. von 7 835 Euro bis 13 139 Euro:
(939,68 • y + 1 400) • y;
3. von 13 140 Euro bis 52 551 Euro:
(228,74 • z + 2 397) • z + 1 007;
4. von 52 552 Euro bis 250 400 Euro:
0,42 • x – 8 064;
5. von 250 401 Euro an:
0,45 • x – 15 576.

„y“ ist ein Zehntausendstel des 7 834 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens.

„z“ ist ein Zehntausendstel des 13 139 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens.

„x“ ist das auf einen vollen Euro-Betrag abgerundete zu versteuernde Einkommen.

Da ihr das ja seriös durchgerechnet habt, werdet ihr die Zahlen ja vorliegen haben. Oder wäre eine Veröffentlichung gefährlich, weil der unfaire Wähler die Parteien nach der Wahl an ihren Wahlversprechen misst.