60 Jahre Grundgesetz

Wie ich der Drucksache 16/12052 des deutschen Bundestags entnehmen darf, plant die bundesregierung ein Fest zum 60. Geburtstag des Grundgesetzes.

Wäre ich jetzt sarkastisch, könnte ich anmerken, dass mir bisher noch nicht so bewusst war, dass man auch bei Toten die Geburtstage noch feiert.

Wie ich zu dieser Einschätzung käme könnte man dann hier

nachlesen.

Einsatz von Wahlcomputern verfassungswidrig

Heute hat das Bundesverfassungsgericht über die Wahlprüfungsbeschwerden zweier Karlsruhe-Touristen (so bezeichnet der Vorsitzende der Polizeigewerkschaft gerne mal Menschen, die eine Verfassungsbeschwerde vorbringen die ihm nicht passt) entschieden, in der es um den Einsatz von Wahl-Computern ging.

Nachdem der deutsche Bundestag auf Vorschlag des Wahlprüfungsausschusses ihre Einsprüche zurückgewiesen (und dafür über ein Jahr gebraucht) hatte, hat ihnen nun das Bundesverfassungsgericht rechtgegeben.

Das Urteil im Volltext gibt es direkt beim BVerfG.

Die Bundeswahlgeräteverordnung ist wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl aus Art. 38 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 GG verfassungswidrig.

[..]

Die Bundeswahlgeräteverordnung verletzt den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl aus Art. 38 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 GG, weil sie bei der Verwendung rechnergesteuerter Wahlgeräte weder eine wirksame Kontrolle der Wahlhandlung noch eine zuverlässige Nachprüfbarkeit des Wahlergebnisses gewährleistet.

Aus dem Zusammenhang gerissen und neu geordnet

Politiker sind nicht eine Gefahr für die Demokratie, sondern ihre Grundlage.

Roland Koch, hessischer Ministerpräsident

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Artikel 20 II Grundgesetz

Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen

Nachdem der Vorstoss der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen, die Kommunalwahl zusammen mit der Europawahl stattfinden zu lassen, vor dem Landesverfassungsgericht gescheitert ist, wird jetzt der 30. August als neuer Termin genannt.

Irgendwie müssen sie aber noch an ihrer Argumentation feilen. Um mal afp zu zitieren

Die schwarz-gelbe Landesregierung hatte das Vorziehen der Wahl damit begründet, dass mehrere Wahltermine im selben Jahr vermieden werden sollten.

[..]

Wolf erklärte mit Blick auf den neuen Wahltermin am 30. August, die Landeskoalition habe sich für diesen Tag entschieden, „um die Eigenständigkeit der Kommunalwahlen sicherzustellen“.

Wie jetzt?

Herr Wolf wollte die Wahlen mit der Europawahl zusammenlegen, weil er sich dadurch eine Erhöhung der Wahlbeteiligung bei der Europawahl versprochen hat. Wählte man zusätzlich zu den Kommunalwahlen aber auch noch gleichzeitig den Bundestag, dann kämen seiner Meinung nach die Kommunalwahlen unter die Räder.

Die Wahlbeteiligungen bei den letzten Wahlen lagen bei 41,1%, 54,4% bzw. 78,3%.

Ich verstehe es nicht ganz

aber ich bin ja auch kein Prof. Dr.

Vielleicht schafft man es ja dann, zwei Nachrichten deckungsgleich zu bekommen:

Aus der Welt (die Zeitung, nicht der Planet)

Die schwer angeschlagene HSH Nordbank ist vorerst gerettet. Am Dienstag beschlossen die Landesregierungen von Hamburg und Schleswig-Holstein ein Notfallpaket mit einer Kapitalspritze von drei Milliarden Euro und einer Sicherheitsgarantie über zehn Milliarden Euro. [..] Nach Verlusten von 2,8 Milliarden Euro im vergangenen Jahr hätte die Bank ohne die Hilfe der Länder von der Bankaufsicht BaFin geschlossen werden müssen, weil sie nicht mehr über genügend Eigenkapital verfügt. Die Bafin hatte für die Einigung auf Hilfen eine Frist bis zum Dienstag gesetzt und bei Überschreiten des Zeitlimits mit Schließung der Bank gedroht.

Von der Webseite der HSH

Dadurch würde im Einzelabschluss ein Bilanzgewinn nach HGB entstehen. Die HSH Nordbank hat bereits am vergangenen Freitag, 13.02.2009, in einer adhoc-Meldung darauf hingewiesen, dass sie derzeit davon ausgeht, einen Bilanzgewinn nach Feststellung des Jahresabschlusses auszuweisen. Wird ein Bilanzgewinn ausgewiesen, sind auch entsprechende Stille Einlagen und Genusscheine zu bedienen.

Aus der Netzzeitung:

Die Bank bestätigt eine Ausschüttung von 200 Millionen Euro an die Inhaber von Genussrechten und stille Einleger der Bank, das sind vor allem institutionelle Anleger.