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Artikel-Schlagworte: „SPD“

Die Landtagswahlen in Baden-Württemberg sind gelaufen. In ganz Baden-Württemberg?

Nein, in den Wahlkreisen Ettlingen (31) und Karlsruhe II (28) geht das Zittern für die SPD-Kandidaten bis zur Sitzung des jeweiligen Kreiswahlausschusses weiter.

Der SPD steht ein Sitz zu, den derjenige bekommt, der einen höheren Anteil der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigen kann.

Im Wahlkreis Karlsruhe II erreichte Regina Schmidt-Kühner 15’342 von 61’197 Stimmen, im Wahlkreis Ettlingen erreichte Frank Mentrup 16’231 von 64’741 Stimmen.

In Prozenten sind das 25,06985 gegenüber 25,07066. Bekommt Frau Schmidt-Kühner bei der Feststellung des endgültigen amtlichen Endergebnisses 1 Stimme mehr, dann hat sie 25,071080% (15’343/61’198) und würde statt Herrn Mentrup in den Landtag einziehen. Werden im Wahlkreis Ettlingen bei der Feststellung des endgültigen amtlichen Endergebnisses 3 bislang ungültige Stimmen für gültig erklärt (egal für welche Partei, nur nicht für die SPD), dann hat Herr Mentrup  nur 25,06950% (16’231/64’744) der Stimmen erreicht und kommt nicht in den Landtag.

Wenn man bedenkt, dass in Rheinland-Pfalz ganze Wahlurnen aufgetaucht sind, liegt ein Wechsel des SPD-Mandats durchaus im Bereich des Möglichen. Am Freitag wissen die beiden mehr.

 


[Update]

 

Wer aus der Gegend kommt und wen es interessiert:

Der Kreiswahlausschuss kommt am Mittwoch, 30. März, um 15 Uhr im Großen Sitzungssaal des Rathauses am Marktplatz zusammen. Dabei stellen die Mitglieder unter Vorsitz von Oberbürgermeister Heinz Fenrich in öffentlicher Sitzung das amtliche Endergebnis der Wahl zum 15. Landtag von Baden-Württemberg für die Wahlkreise 27 (Karlsruhe I – Ost) und 28 (Karlsruhe II – West) fest.

Auf den Seiten des Landratsamts Karlsruhe habe ich leider keine Informationen zum Kreiswahlausschuss gefunden.

[/Update]


[Update 2]

Der Kreiswahlausschuss stellt am 31. März um 10.00 Uhr im Landratsamt Karlsruhe, 19. OG, Sitzungsraum H 19 02 die endgültigen Wahlergebnisse in den Wahlkreisen 29 Bruchsal, 30 Bretten und 31 Ettlingen fest. Die Sitzung ist öffentlich.

[Update 2]


[Update 3]

Der Kreiswahlausschuss des Wahlkreises 28 hat das amtliche Endergebnis festgestellt. Regina Schmidt-Kühnert hat 2 zusätzliche Stimmen geholt und damit 15’344 Stimmen. Die insgesamt gültigen Stimmen erhöhen sich auf 61’207 Stimmen. Somit hat Sie 25,06902% der gültigen Stimmen erreicht und ist etwas abgerutscht.

Sobald die Ergebnisse des Wahlkreises 31 vorliegen, gibt es das letzte Update hier.

[/Update 3]


[Update 4]

Der Wahlkreises 31 ist ein bisschen träge. Das durch den Kreiswahlausschuss festgestellte Endergebnis ist leider nicht veröffentlicht und auf Mails reagiert man nicht so schnell :-(

War zufällig einer der Leser anwesend und hat die gültigen abgegebenen Stimmen bzw. die Stimmen für die SPD im Wahlkreis 31 mitgeschrieben?

[/Update 4]


[Update 5]

Danke an den Sachbearbeiter im Landratsamt, der mir soeben per Mail das Ergebnis mitgeteilt hat:

Unser Kreiswahlausschuss hat in diesem Wahlkreis 64.744 gültige Stimmen festgestellt, davon 16.232 für Herrn Dr. Mentrup.

Das sind dann 25,07105 % der Stimmen, Dr. Mentrup bleibt also vorne.

[/Update 5]



Nachdem sich die Sozialdemokraten trotz ihres bisher schlechtesten Wahlergebnisses in Baden-Württemberg freuen wie die Schneekönige, starte ich den Versuch, ein wenig Wasser in den Wein zu schütten. Bei wahlatlas.net bin ich über folgende Grafik gestolpert:

In 37 von 70 Wahlkreisen liegen die Grünen vor der SPD.

(Ja, ich weiss, dass auch die FDP ihr schlechtestes Ergebnis in Baden-Württemberg eingefahren hat).



Wenn mein Lieblings-SPD-Blog etwas über mein Lieblingsthema Steuern schreibt, komme ich nicht umhin, das ganze zu kommentieren.

Es geht wie so oft um das leidige Thema Gerechtigkeit, dieses Mal um die Kinder von armen und reichen Eltern.

Ich habe oft den Verdacht, dass die Jusos das derzeitige Steuersystem nicht ablehnen, sondern dass sie es einfach nicht verstanden haben und stattdessen lieber mit gesundem Halbwissen1 einen Strohmann aufgebaut haben und auf dem rumdreschen.

Das heißt: weg mit den unterschiedlichen Steuervorteilen für Kinder je nach Steueraufkommen. Warum sollte eine Gutverdiener-Familie mehr Geld pro Kind bekommen bzw. weniger Steuern bezahlen müssen? Das ergibt keinen Sinn.

Die unterschiedliche Behandlung ergibt dann Sinn, wenn man den Gesamtzusammenhang betrachtet. Die Prämisse in unserem Steuersystem ist, dass jeder nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert wird. Daher haben wir so etwas wie ein steuerfreies Existenzminimum, auch für Kinder. Da viele Eltern, so wenig Geld verdienen, dass sich das an ihrer Steuerlast nur marginal auswirkt, hat man das Kindergeld eingeführt2.

Wenn man möchte, dass alle Kinder gleichviel bekommen, muss man das steuerfreie Existenzminimum für Kinder abschaffen und durch eine direkte Förderung ersetzen. Primär sind dann nicht mehr die Eltern für das steuerfreie Existenzminimum der Kinder zuständig, sondern der Staat. Das kann man gerne wollen, entspricht aber weder meiner Vorstellung von Elternschaft, noch meiner Vorstellung vom Staat.

Weg mit den unterschiedlichen Steuervorteilen für Kinder je nach Steueraufkommen.

Überall im Steuerrecht findet sich diese vermeintliche Ungleichbehandlung. Der leitende Angestellte einer Firma bekommt für seine Fahrkarte 42% über die Steuer zurück, der Pförtner, der den gleichen Arbeitsweg hat nur 17%. Die Kosten für Kinderbetreuung “bringen” einem gutverdienenden Menschen erheblich mehr als jemandem, der knapp über dem Existenzminimum verdient.

Das ist Ergebnis des Grundsatzes, dass ich von meinen Einnahmen all das abziehen darf, was ich als Ausgaben hatte, um diese Einnahmen überhaupt erzielen zu können.

Deshalb für alle noch mal:

Werbungskosten und Steuerfreibeträge (z.B. für die Kinder) vermindern das zu versteuernde Einkommen und werden deshalb mit dem Grenzsteuersatz wirksam. Wer einen höheren Steuersatz hat, hat auch einen grössere Steuererstattung.

Man kann natürlich auch das Kindergeld soweit erhöhen, dass die Steuerminderung bei 45% genau der Höhe des Kindergeldes entspricht. Dann wären wir bei einem monatlichen Kindergeldbetrag von 262,80 EUR3 . Das kann man auch gerne machen, allerdings wird es jemanden geben müssen, der das ganze bezahlt.

Da ist den Jusos mal wieder das Ehegattensplitting vor die Füsse gefallen und sie haben es dankbar aufgegriffen.

Die Förderung der Alleinverdiener-Familie via Ehegattensplitting ist ein Anachronismus und führt zur Abhängigkeit der Frau vom Mann. Weg damit.

Ich mache mir bald eine Gebetsmühle mit dem Text, dann muss ich nur noch drehen, statt schreiben.

Das Ehegattensplitting fördert nicht die Alleinverdiener-Familie. Beim Ehegattensplitting wird ganz allgemein davon ausgegangen, dass es sich bei einem Ehepaar (nicht nur, aber auch) um eine Wirtschaftsgemeinschaft handelt. Man geht davon aus, dass es innerhalb der Partnerschaft egal ist, wer wieviel des verdienten Geldes als Einkommen bezieht, es fliesst in eine gemeinsame Kasse.

Das Ehepaar wird als ein Steuersubjekt angesehen. Die 48-jährige Verkäuferin, deren Mann erwerbsunfähig ist, profitiert genauso vom Ehegattensplitting wie die 32-jährige Industriemechanikerin, deren Mann gerade in Elternzeit ist.

Man prügelt natürlich lieber auf die faul daheimsitzende Millionärsgattin ein, weil man da mehr Zuspruch erwartet. Treffen wird es die aber nur ganz am Rande, falls sie es überhaupt bemerkt. Bei der Verkäuferin und der Industriemechanikerin wäre ich mir nicht so sicher, dass sie den Wegfall des Ehegattensplittings problemlos verdauen.

Ausflüsse dieses Gedankens, dass Ehepaare ein Steuersubjekt sind, findet man beispielsweise bei der Anrechnung des Verdienstes des Ehepartners wenn man ALG-II bzw. Grundsicherung beziehen möchte oder im Versorgungsausgleich nach der Ehe. Auch wenn der nacheheliche Unterhalt immer mehr auf dem Rückzug ist, ist er eigentlich ebenfalls nur dann möglich, wenn man schon für die Zeit der Ehe ein gemeinsames wirtschaftliches Handeln unterstellt.

Ich hätte von den Befürwortern der Abschaffung des Ehegattensplittings gerne 2 Fragen beantwortet:

  • Ist eine 4-köpfige Familie, in der eine Person 50’000 EUR und die andere Person 30’000 EUR pro Jahr verdient, finanziell leistungsfähiger als eine 4-köpfige Familie, in der beide jeweils 40’000 EUR verdienen?
  • Ist eine 4-köpfige Famile, in der nur eine Person erwerbstätig ist und 70’000 EUR pro Jahr verdient genauso leistungsfähig wie eine alleinstehende Person, die 70’000 EUR pro Jahr verdient?
  1. ich weiss auch nicht viel mehr []
  2. Kindergeld ist sowas wie der Zivildienst der Familienförderung bzw. ein Beispiel für eine der wenigen negativen Steuern, die es in Deutschland gibt []
  3. wer bei wikipedia nach Kinderfreibetrag sucht, findet einen niedrigeren Satz, allerdings hat man dort die “Reichensteuer” nicht berücksichtigt []


mit einigem Erstaunen habe ich Ihre Pressemitteilung zum Gutachten der Grünen-Landtagsfraktion bezüglich der Mitfinanzierung des Landes bei der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm und Stuttgart21 gelesen.

Wer sich angesichts der Verlängerung der AKW-Laufzeiten ohne Beteiligung1 des Bundesrates zum Gralshüter der Verfassung aufschwingt, sollte nicht bei der ersten sich bietenden Gelegenheit, in der diese Verfassung ein anderes Vorgehen vorschreibt als man das selbst für genehm hält, alles über Bord schmeissen und mit den Wölfen heulen.

Ich weiss natürlich, dass alle politischen Parteien nur die Rosinen aus dem Grundgesetz picken und den verbleibenden Rest nach Gutdünken zerkrümeln. Auch der grünen Landtagsfraktion wäre die Beauftragung eines solchen Gutachtens inklusive Pressekonferenz nie eingefallen, wenn es gegen ein Projekt ginge, dem sie positiv gegenüber eingestellt sind.

Man sollte meines Erachtens aber trotzdem auf den Inhalt eingehen. Davon habe ich in Ihrer Pressemitteilung nichts gefunden.

Stattdessen lese ich folgende Sätze:

Gerade im Rheintal zeigt sich, dass das Land nur dann eine bessere und menschenwürdigere Planung der Schienenwege erreichen kann, wenn es sich an den Kosten der Bahn beteiligt.

[..]

Das Land kann ja wohl nicht auf diese Vorteile verzichten, nur weil die Grünen Stuttgart 21 und die Neubaustrecke verhindern wollen.

Mit ihrem letzten Satz haben sie recht. Es geht aber auch gar nicht darum, was die Grünen wollen. Es geht darum, was im Grundgesetz steht.

Art 104a I GG

Der Bund und die Länder tragen gesondert die Ausgaben, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben, soweit dieses Grundgesetz nichts anderes bestimmt.

Es gibt momentan 2 Gutachten (wovon leider nur eines öffentlich verfügbar ist), die die Frage der Verfassungskonformität der Mitfinanzierung unterschiedlich beurteilen. Das altbekannte: “2 Juristen, 3 Meinungen” trifft auch auf diese Frage zu. Wenn ich ihre Charta zur Landtagswahl 2011 ernst nehmen soll

Wir führen einen Wahlkampf frei von Phrasen, künstlichen Bildwelten, Inszenierungen und sonstigen Reklametricks. Wer auf solche Mittel zurückgreift, betrachtet die Menschen als manipulierbare Masse – und damit als Stimmvieh

dann sollten Sie daran arbeiten, das Gutachten zu widerlegen und nicht mit blossen Phrasen darauf einzudreschen.

Wenn das Grundgesetz eine Mischfinanzierung verbietet und man evidente Vorteile in einer Mitfinanzierung von Bundesaufgaben sieht, sollte man versuchen das Grundgesetz zu ändern. Um mal ein wenig Horst Köhler zu zitieren:

Dem Gesetzgeber ist es unbenommen, die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für sein Vorhaben zu schaffen.

Der Artikel 104a GG steht ja erst seit 1969 im Grundgesetz. Man kann ihn auch wieder daraus entfernen.

Es gilt 2/3 des Bundestages und 2/3 des Bundesrates davon zu überzeugen, dass dieses Verbot2 im Grundgesetz überflüssig ist. Während das beim Bundestag vermutlich leichter gelingen wird, werden wohl im Bundesrat bei all den Ländern Schwierigkeiten bestehen, die die reale Befürchtung haben, von den reichen Ländern abgehängt zu werden, weil sie Bundesaufgaben nicht mitfinanzieren können, sondern auf die alleinige Finanzierung durch den Bund angewiesen sind.

  1. genauer: ohne Zustimmungspflicht. Beteiligt ist der bundesrat immer []
  2. an seiner generellen Existenz hat wohl auch der Pro-Gutachter keinen Zweifel []


Ich muss zugeben, dass die CDU in diesem Blog bei den Beiträgen zu den Landtagswahlen in Baden-Württemberg bisher relativ selten vorgekommen ist.

Das liegt zum einen daran, dass es in Bezug auf die Mandate eigentlich relativ wenig zur CDU zu schreiben gibt. Wer ein Direktmandat holt (das waren im Jahr 2006 69 Kandidaten bei 70 Wahlkreisen) sitzt im Landtag, wer keines holt, bleibt draussen.

Auch wenn man sich die Wahlprognose von Ende Juli anschaut, ändert sich da relativ wenig. Zwar verliert die CDU ca. 7%, allerdings profitiert die SPD nicht davon, sondern die Grünen.

Wenn man sich den Abstand in den Wahlkreisen anschaut, dann waren die Grünen im Jahr 2006 nur in 3 Kreisen zweitstärkste Kraft.

In aller Regel liegt der Vorsprung des CDU-Kandidaten so deutlich vor dem Kandidaten der Grünen, dass sich auch unter der Voraussetzung, dass sich die Wahlprognose vom Juli nicht stark vom Wahlergebnis im März unterscheidet, nur geringe Änderungen ergeben.

Wenn ich jetzt wetten müsste, welche Wahlkreise nächstes Jahr an die Grünen gehen könnten, dann kämen folgende in Betracht (in Klammern der Vorsprung, den der CDU-Kandidat das letzte Mal vor den Grünen hatte)

  • Stuttgart I (7,53%)
  • Heidelberg (13,56%)
  • Freiburg II (6,13%)

In Anbetracht von Stuttgart 21 und der letzten Gemeinderatswahl könnte noch ein weiterer Stuttgarter Wahlkreis an die Grünen gehen, allerdings müsste man sich den Wahlkreiszuschnitt genauer anschauen, um sagen zu können, welcher.

Um die SPD-Anhänger, die diesen blog lesen nicht zu sehr zu enttäuschen, folgen jetzt noch die Wahlkreise, in denen die CDU weniger als 10% Vorsprung vor der SPD hatte und in denen ein Wahlerfolg für den SPD-Kandidaten aufgrund einer schwächelnden CDU zumindest möglich ist.

  • Stuttgart I (6,38%) –> geht aber eher an die Grünen
  • Stuttgart IV (8,30%)
  • Esslingen (8,72%)
  • Heidenheim (9,76%)
  • Karlsruhe I (8,27%)
  • Karlsruhe II (8,94%)
  • Mannheim II (9,24%)
  • Freiburg II (2,11%) –> geht aber eher an die Grünen
  • Lörrach (6,56%)

Das alles sind nur nackte Zahlen. Ein herausragender Kandidat, gleich welcher Partei wird daran vermutlich rütteln können.

Es geht um die Tendenz. Und die sieht meines Erachtens für die CDU trotz einer Prognose von nur 37% der Stimmen noch so aus, dass 85% aller Wahlkreise gewonnen werden.