#S21, #JMStV, #Grüne und die Schnittmenge

Damit es am 28. März kein böses Erwachen gibt:

Wir sind weiterhin gegen den #JMStV, die Fraktion hat sich aufgrund parlamentarischer Zwänge anders entschlossen.

Die Grünen in Nordrhein-Westfalen stimmen also für einen Jugendschutz-Medienstaatsvertrag den sie eigentlich ablehnen, weil der alte Ministerpräsident für NRW (das war der Herr Rüttgers von der CDU) seine Unterschrift schon druntergesetzt hatte und man sowas (also gegen einen Staatsvertrag stimmen, wenn der MP schon unterschrieben hat), irgendwie nicht zu machen scheint. Meinen zumindest die Grünen.

Ja, ich weiss, dass eine Ablehnung durch die Grünen nichts gebracht hätte, weil mit CDU/SPD/FDP eine 4/5-Mehrheit im Landesparlament von Nordrhein-Westfalen für den JMStV existiert, aber ob man gerade bei diesem Thema die These widerlegen sollte, die Grünen seien eine Dagegen-Partei, glaube ich nicht.

Landtagswahl in Baden-Württemberg: Wahlprognose November 2010

Es gibt von der Forschungsgruppe Wahlen eine neue Umfrage zur Landtagswahl in Baden-Württemberg.

Prinzipiell halte ich die Wahlprognosen aufgrund der Schwankungsbreiten ein wenig für Kaffesatzleserei (zum Beispiel, weil niemand ausweist was mit Menschen gemacht wird, die sagen, dass sie nicht wählen), aber es scheinen sich gewisse Tendenzen zu zeigen.

prognose-landtagswahl-2011-bawü-november

Noch 121 Tage bis zur Landtagswahl.

Familienpolitik, Steuern und der Zusammenhang

Wenn mein Lieblings-SPD-Blog etwas über mein Lieblingsthema Steuern schreibt, komme ich nicht umhin, das ganze zu kommentieren.

Es geht wie so oft um das leidige Thema Gerechtigkeit, dieses Mal um die Kinder von armen und reichen Eltern.

Ich habe oft den Verdacht, dass die Jusos das derzeitige Steuersystem nicht ablehnen, sondern dass sie es einfach nicht verstanden haben und stattdessen lieber mit gesundem Halbwissen 1 einen Strohmann aufgebaut haben und auf dem rumdreschen.

Das heißt: weg mit den unterschiedlichen Steuervorteilen für Kinder je nach Steueraufkommen. Warum sollte eine Gutverdiener-Familie mehr Geld pro Kind bekommen bzw. weniger Steuern bezahlen müssen? Das ergibt keinen Sinn.

Die unterschiedliche Behandlung ergibt dann Sinn, wenn man den Gesamtzusammenhang betrachtet. Die Prämisse in unserem Steuersystem ist, dass jeder nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert wird. Daher haben wir so etwas wie ein steuerfreies Existenzminimum, auch für Kinder. Da viele Eltern, so wenig Geld verdienen, dass sich das an ihrer Steuerlast nur marginal auswirkt, hat man das Kindergeld eingeführt 2.

Wenn man möchte, dass alle Kinder gleichviel bekommen, muss man das steuerfreie Existenzminimum für Kinder abschaffen und durch eine direkte Förderung ersetzen. Primär sind dann nicht mehr die Eltern für das steuerfreie Existenzminimum der Kinder zuständig, sondern der Staat. Das kann man gerne wollen, entspricht aber weder meiner Vorstellung von Elternschaft, noch meiner Vorstellung vom Staat.

Weg mit den unterschiedlichen Steuervorteilen für Kinder je nach Steueraufkommen.

Überall im Steuerrecht findet sich diese vermeintliche Ungleichbehandlung. Der leitende Angestellte einer Firma bekommt für seine Fahrkarte 42% über die Steuer zurück, der Pförtner, der den gleichen Arbeitsweg hat nur 17%. Die Kosten für Kinderbetreuung „bringen“ einem gutverdienenden Menschen erheblich mehr als jemandem, der knapp über dem Existenzminimum verdient.

Das ist Ergebnis des Grundsatzes, dass ich von meinen Einnahmen all das abziehen darf, was ich als Ausgaben hatte, um diese Einnahmen überhaupt erzielen zu können.

Deshalb für alle noch mal:

Werbungskosten und Steuerfreibeträge (z.B. für die Kinder) vermindern das zu versteuernde Einkommen und werden deshalb mit dem Grenzsteuersatz wirksam. Wer einen höheren Steuersatz hat, hat auch einen grössere Steuererstattung.

Man kann natürlich auch das Kindergeld soweit erhöhen, dass die Steuerminderung bei 45% genau der Höhe des Kindergeldes entspricht. Dann wären wir bei einem monatlichen Kindergeldbetrag von 262,80 EUR 3 . Das kann man auch gerne machen, allerdings wird es jemanden geben müssen, der das ganze bezahlt.

Da ist den Jusos mal wieder das Ehegattensplitting vor die Füsse gefallen und sie haben es dankbar aufgegriffen.

Die Förderung der Alleinverdiener-Familie via Ehegattensplitting ist ein Anachronismus und führt zur Abhängigkeit der Frau vom Mann. Weg damit.

Ich mache mir bald eine Gebetsmühle mit dem Text, dann muss ich nur noch drehen, statt schreiben.

Das Ehegattensplitting fördert nicht die Alleinverdiener-Familie. Beim Ehegattensplitting wird ganz allgemein davon ausgegangen, dass es sich bei einem Ehepaar (nicht nur, aber auch) um eine Wirtschaftsgemeinschaft handelt. Man geht davon aus, dass es innerhalb der Partnerschaft egal ist, wer wieviel des verdienten Geldes als Einkommen bezieht, es fliesst in eine gemeinsame Kasse.

Das Ehepaar wird als ein Steuersubjekt angesehen. Die 48-jährige Verkäuferin, deren Mann erwerbsunfähig ist, profitiert genauso vom Ehegattensplitting wie die 32-jährige Industriemechanikerin, deren Mann gerade in Elternzeit ist.

Man prügelt natürlich lieber auf die faul daheimsitzende Millionärsgattin ein, weil man da mehr Zuspruch erwartet. Treffen wird es die aber nur ganz am Rande, falls sie es überhaupt bemerkt. Bei der Verkäuferin und der Industriemechanikerin wäre ich mir nicht so sicher, dass sie den Wegfall des Ehegattensplittings problemlos verdauen.

Ausflüsse dieses Gedankens, dass Ehepaare ein Steuersubjekt sind, findet man beispielsweise bei der Anrechnung des Verdienstes des Ehepartners wenn man ALG-II bzw. Grundsicherung beziehen möchte oder im Versorgungsausgleich nach der Ehe. Auch wenn der nacheheliche Unterhalt immer mehr auf dem Rückzug ist, ist er eigentlich ebenfalls nur dann möglich, wenn man schon für die Zeit der Ehe ein gemeinsames wirtschaftliches Handeln unterstellt.

Ich hätte von den Befürwortern der Abschaffung des Ehegattensplittings gerne 2 Fragen beantwortet:

  • Ist eine 4-köpfige Familie, in der eine Person 50’000 EUR und die andere Person 30’000 EUR pro Jahr verdient, finanziell leistungsfähiger als eine 4-köpfige Familie, in der beide jeweils 40’000 EUR verdienen?
  • Ist eine 4-köpfige Famile, in der nur eine Person erwerbstätig ist und 70’000 EUR pro Jahr verdient genauso leistungsfähig wie eine alleinstehende Person, die 70’000 EUR pro Jahr verdient?
  1. ich weiss auch nicht viel mehr[]
  2. Kindergeld ist sowas wie der Zivildienst der Familienförderung bzw. ein Beispiel für eine der wenigen negativen Steuern, die es in Deutschland gibt[]
  3. wer bei wikipedia nach Kinderfreibetrag sucht, findet einen niedrigeren Satz, allerdings hat man dort die „Reichensteuer“ nicht berücksichtigt[]

Sehr geehrter Herr Schmid

mit einigem Erstaunen habe ich Ihre Pressemitteilung zum Gutachten der Grünen-Landtagsfraktion bezüglich der Mitfinanzierung des Landes bei der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm und Stuttgart21 gelesen.

Wer sich angesichts der Verlängerung der AKW-Laufzeiten ohne Beteiligung 1 des Bundesrates zum Gralshüter der Verfassung aufschwingt, sollte nicht bei der ersten sich bietenden Gelegenheit, in der diese Verfassung ein anderes Vorgehen vorschreibt als man das selbst für genehm hält, alles über Bord schmeissen und mit den Wölfen heulen.

Ich weiss natürlich, dass alle politischen Parteien nur die Rosinen aus dem Grundgesetz picken und den verbleibenden Rest nach Gutdünken zerkrümeln. Auch der grünen Landtagsfraktion wäre die Beauftragung eines solchen Gutachtens inklusive Pressekonferenz nie eingefallen, wenn es gegen ein Projekt ginge, dem sie positiv gegenüber eingestellt sind.

Man sollte meines Erachtens aber trotzdem auf den Inhalt eingehen. Davon habe ich in Ihrer Pressemitteilung nichts gefunden.

Stattdessen lese ich folgende Sätze:

Gerade im Rheintal zeigt sich, dass das Land nur dann eine bessere und menschenwürdigere Planung der Schienenwege erreichen kann, wenn es sich an den Kosten der Bahn beteiligt.

[..]

Das Land kann ja wohl nicht auf diese Vorteile verzichten, nur weil die Grünen Stuttgart 21 und die Neubaustrecke verhindern wollen.

Mit ihrem letzten Satz haben sie recht. Es geht aber auch gar nicht darum, was die Grünen wollen. Es geht darum, was im Grundgesetz steht.

Art 104a I GG

Der Bund und die Länder tragen gesondert die Ausgaben, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben, soweit dieses Grundgesetz nichts anderes bestimmt.

Es gibt momentan 2 Gutachten (wovon leider nur eines öffentlich verfügbar ist), die die Frage der Verfassungskonformität der Mitfinanzierung unterschiedlich beurteilen. Das altbekannte: „2 Juristen, 3 Meinungen“ trifft auch auf diese Frage zu. Wenn ich ihre Charta zur Landtagswahl 2011 ernst nehmen soll

Wir führen einen Wahlkampf frei von Phrasen, künstlichen Bildwelten, Inszenierungen und sonstigen Reklametricks. Wer auf solche Mittel zurückgreift, betrachtet die Menschen als manipulierbare Masse – und damit als Stimmvieh

dann sollten Sie daran arbeiten, das Gutachten zu widerlegen und nicht mit blossen Phrasen darauf einzudreschen.

Wenn das Grundgesetz eine Mischfinanzierung verbietet und man evidente Vorteile in einer Mitfinanzierung von Bundesaufgaben sieht, sollte man versuchen das Grundgesetz zu ändern. Um mal ein wenig Horst Köhler zu zitieren:

Dem Gesetzgeber ist es unbenommen, die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für sein Vorhaben zu schaffen.

Der Artikel 104a GG steht ja erst seit 1969 im Grundgesetz. Man kann ihn auch wieder daraus entfernen.

Es gilt 2/3 des Bundestages und 2/3 des Bundesrates davon zu überzeugen, dass dieses Verbot 2 im Grundgesetz überflüssig ist. Während das beim Bundestag vermutlich leichter gelingen wird, werden wohl im Bundesrat bei all den Ländern Schwierigkeiten bestehen, die die reale Befürchtung haben, von den reichen Ländern abgehängt zu werden, weil sie Bundesaufgaben nicht mitfinanzieren können, sondern auf die alleinige Finanzierung durch den Bund angewiesen sind.

  1. genauer: ohne Zustimmungspflicht. Beteiligt ist der bundesrat immer[]
  2. an seiner generellen Existenz hat wohl auch der Pro-Gutachter keinen Zweifel[]

Wie es diese Landesregierung schafft, mich zum #S21 Gegner zu machen

Wie bereits des öfteren bemerkt, bin ich kein Eisenbahn-Experte, kein Städteplaner und kein Mineralquellen-Sachverständiger. Der längste Tunnel, den ich je geplant und gebaut habe, war ca. 1,2 Meter lang, hatte einen Durchmesser von 20 Zentimeter und ist bereits am ersten Tag eingestürzt.

Meine Beurteilung von Stuttgart21 ist also getrübt durch keinerlei Sachkenntnis.

In letzter Zeit schaffen es die Projektbefürworter aber immer wieder, dass ich mich beim Lesen ihrer Aussagen angewidert abwende.

Das neueste Beispiel liefert Frau Gönner.

Ein Gutachten, in Auftrag gegeben von den Grünen, kommt zu dem Schluss, dass die Teilfinanzierung – sowohl der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm als auch des unterirdischen Bahnhofs – durch das Land Baden-Württemberg verfassungswidrig, zumindest aber verfassungsrechtlich bedenklich sei.

Nachvollziehbar wird das, wenn man sich Artikel 104a I GG anschaut:

Der Bund und die Länder tragen gesondert die Ausgaben, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben, soweit dieses Grundgesetz nichts anderes bestimmt.

Mein Grundgesetzkommentar meint hierzu folgendes:

Art. 104a Abs. 1 enthält für Bund und Länder nicht nur die Verpflichtung, im Verhältnis zueinander die Lasten für die Erfüllung ihrer Aufgaben zu übernehmen. Die Bestimmung bedeutet auch ein Verbot für beide Seiten, Aufgaben des anderen zu finanzieren. Dieses Verbot ergibt sich als Umkehrschluß aus Abs. 4 des Art. 104a, der einen der Ausnahmefälle regelt, in denen der Bund Aufgaben der Länder einschließlich der Gemeinden finanzieren darf. 1

Sieht auf den ersten Blick richtig aus. Ich war also ein wenig auf die Antwort der Landesregierung gespannt. Die sah dann so aus:

Dagegen erläuterte Gönner, eine Anwaltskanzlei habe bereits 2007 der Landesregierung bestätigt, dass der Landeszuschuss rechtlich zulässig sei. 2

Der Bundestag hat einen wissenschaftlichen Dienst, der Landtag Baden-Württemberg hat einen juristischen Dienst, in den einzelnen Ministerien türmen sich die Juristen teilweise bis in den 3. Stock. Aber die Prüfung einer verfassungskonformen Mitfinanzierung von Bundesangelegenheiten lagert man an eine Anwaltskanzlei aus 3. Bleibt zu hoffen, dass deren Anwaltshaftpflichtversicherung im Falle einer Falschberatung zahlungskräftig genug ist.

  1. Maunz/Dürig, GG, 58. Ergänzungslieferung Art. 104a RN 25[]
  2. Welt online[]
  3. spannend wäre für mich die Antwort auf die Frage, was sowas den Steuerzahler kostet und warum die Landesregierung der Meinung ist, in der eigenen Verwaltung zu wenig Expertise zu besitzen[]