meine peinliche Bundestagsfraktion

heute hat die Regierungskoalition einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeswahlgesetzes eingebracht (BT 17/6290) weil vor knapp drei Jahren das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass

§ 7 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 6 Abs. 4 und 5 des Bundeswahlgesetzes (BWG) [..] die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl nach Art. 38 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes [verletzt], soweit hierdurch ermöglicht wird, dass ein Zuwachs an Zweitstimmen zu einem Verlust an Sitzen der Landeslisten oder ein Verlust an Zweitstimmen zu einem Zuwachs an Sitzen der Landeslisten führen kann.

(BVerfG, 2 BvC 1/07 vom 3.7.2008)

Lassen wir mal komplett aussen vor, dass das Bundesverfassungsgericht den 30. Juni 2011 nicht als Beginn einer Gesetzesinitiative zur Anpassung des Wahlrechts angegeben hat, sondern als spätesten Zeitpunkt, zu dem der verfassungswidrige Zustand beseitigt sein muss. Übersehen wir mal grosszügig, dass das Bundesverfassungsgericht diese lange Frist gegeben hat, weil

Dem Gesetzgeber [..] damit auch die Möglichkeit genommen [wäre], das für den Wähler kaum noch nachzuvollziehende Regelungsgeflecht der Berechnung der Sitzzuteilung im Deutschen Bundestag auf eine neue, normenklare und verständliche Grundlage zu stellen.

(ebda., Absatz 144)

Betrachten wir nur ganz kurz, ob der vorliegende Gesetzentwurf die Mindestanforderungen des Bundesverfassungserichts erfüllt

Ein Wahlsystem, auf dem die Mandatsverteilung beruht, muss grundsätzlich frei von willkürlichen und widersinnigen Effekten sein

(ebda., Absatz 105)

Und das tut er nicht, wie man durch einfaches Nachdenken und ein wenig Rechnen herausbekommen könnte, wenn man denn wollte und nicht auf den grossen Koalitionspartner hören müsste, der Angst um seine Überhangmandate hat.

Die Regierungskoalition dreht Ober- und Unterverteilung einfach um.

Bisher war es so, dass zuerst geschaut wurde, wieviele Sitze bekommen die einzelnen Parteien und dann hat man die Sitze einer Partei auf die einzelnen Bundesländer verteilt.  Jetzt sollen die Sitze zuerst auf die Bundesländer verteilt werden und dann diese Sitze im Bundesland auf die einzelnen Parteien.

Wie man ganz einfach feststellen kann,  erhöht eine abgegebene Stimme, dass das eigene Bundesland evtl. mehr Abgeordnete in den Bundestag schicken darf. Das bedeutet aber nicht, dass das auch ein Abgeordneter der gewählten Partei ist. Im Gegenzug verliert ein Bundesland einen Sitz, wobei ebenfalls völlig unklar ist, welche Partei diesen Sitz zugewiesen bekommen hätte. Ein negatives Stimmengewicht ist mit dem Gesetzentwurf auch dann möglich, wenn es zu gar keinen Überhangmandaten kommt.

Ein weiterer, bisher meines Erachtens noch nicht wirklich betrachteter Aspekt ist der, dass bei klaren Koalitionsaussagen vor einer Wahl die Wähler einer Überhangverdächtigen Partei den potenziellen Koalitionspartner wählen können, ohne dass das der eigentlich präferierten Partei schadet. Bei der letzten Wahl hätten in Baden-Württemberg alle, die mit der Erststimme CDU gewählt haben mit der Zweitstimme die FDP wählen können, ohne dass die CDU dadurch auch nur einen einzigen Sitz verloren hätte, die FDP hätte aber in Ba-Wü 50 Sitze mehr bekommen.

Trotzdem stehen sie alle da vorne, die Redner der Regierungskoalition und erzählen Lügen. Oder sie sind dumm. Oder uniformiert.

Alles keine  Eigenschaften, die ich mir von Abgeordneten wünsche, die unter anderem mittlere 3-stellige Milliardenbeträge für die nächsten Jahrzehnte in irgendwelche Rettungsschirme parken und darüber entscheiden müssen, wie die Zukunft des Euro aussieht. Wenn diese Menschen schon an einem einfachen Dreisatz scheitern, wie kompetent sind sie dann bei komplexeren Sachverhalten?

(Titel des Blogbeitrags in Anlehnung an die australische Jugendserie „meine peinlichen Eltern“)

Steuersenkungen

Momentan geistern wieder Steuersenkungsdebatten durch den Raum. Herr Schäuble scheint irgendwo 10 Milliarden Steuern gefunden zu haben, die er nicht zu brauchen scheint und deshalb erst gar nicht erheben will. So einfach tauchen 10 Milliarden natürlich nicht auf, aber Frau Merkel möchte vermutlich ihre eigene Partei davon überzeugen, dass sie die FDP nicht komplett an die 0%-Grenze drücken will, um dann mit einer der anderen staatsgläubigen Parteien weiter zu regieren.

Das Problem mit dem deutschen Steuer- und Abgabensystem ist, dass es einfache Möglichkeiten zur Verringerung der Steuer- und Abgabenlast nicht gibt. Das liegt hauptsächlich an drei Dingen:

  1. Die Einkommensteuer steht nicht nur dem Bund zu, sondern auch den Ländern und Gemeinden.
  2. Man kann untere und mittlere Einkommen nicht gezielt durch eine Änderung des Tarifs entlasten
  3. Im unteren und mittleren Einkommensbereich wirken sich Sozialabgaben viel stärker aufs Nettogehalt aus als Steuern

Im Jahr 2010 wurden 158 Milliarden EUR Einkommensteuer bezahlt, die sich wie folgt verteilt haben:

Dem Bund steht nicht einmal die Hälfte des Aufkommens der Einkommensteuer zu, sondern nur 42,5%. Weitere 42,5% gehen an die Bundesländer und 15% an die Gemeinden. Für jeden EUR, den der Bund weniger einnehmen will, fehlt den Ländern auch ein EUR und den Gemeinden immerhin noch 35 Cent.

Da die Bundesländer mittlerweile auch Schuldenbremsen haben, hält sich die Begeisterung für die Idee einer Steuersenkung selbst bei schwarz-gelben Landesregierungen zurück. Von den Gemeinden ganz zu schweigen, die zwar nicht explizit gefragt werden, aber das Geld für Strassenausbesserungen, Kinderbetreuung und was sonst noch so als Gemeindeaufgabe definiert bzw. umdefiniert wurde, gebrauchen können.

Einfach den Verteilungsschlüssel so anpassen, dass der Bund 10 Milliarden EUR weniger einnimmt und den anderen beiden gleich viel bleibt, geht nicht, weil man dafür das Grundgesetz anpassen müsste.1

Man könnte sich natürlich eine Steuer raussuchen, die nur dem Bund zusteht, aber da bleibt nur der Solidaritätszuschlag, der allerdings auf Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer erhoben wird. Ausserdem wird er erst fällig, wenn mehr als 972 EUR Einkommensteuer zu zahlen sind. ((§ 3 V 2. Fall SolzG)) Das sieht nicht nach einer gezielten Entlastung der unteren und mittleren Einkommen aus. Und überhaupt, wie soll das gehen, dass untere und mittlere Einkommen gezielt entlastet werden? Prinzipiell kommt jede Entlastung, die man im unteren Bereich der Einkommensteuer gewährt, allen zugute. Jeder, der ein höheres zu versteuerndes Einkommen als 13’139 EUR hat, zahlt für die „ersten“ 13’139 EUR 1’007 EUR Einkommensteuer2 . Wenn ich in diesem Bereich entlaste (beispielsweise durch Erhöhung des steuerfreien Existenzminimums), dann entlastet man alle gleich, so dass man die Definition anpassen muss.

Man entlastet untere und mittlere Einkommen mehr, weil die Verkäuferin bei KiK3 durch die Reform prozentual viel weniger Steuern zahlt, als der Vorstand eines DAX-Unternehmens. 10 Milliarden verteilt auf 25 Millionen einkommensteuerzahlende Personen bzw. Ehepaare ergeben pro Jahr 400 EUR. Das ist ungefähr das, was je nach Krankenkasse in den nächsten Jahren als Zusatzbeitrag direkt durch den Arbeitnehmer zu bezahlen sein könnte. Wobei wir beim letzten Punkt wären. Der Verteilung der Abgabenlast auf Steuern und Sozialversicherung. Wenn man von der Lohnsumme ausgeht, also dem, was der Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer zahlen muss, dann ergibt sich folgendes Bild:

Verteilung der Abgaben auf Steuern und Sozialversicherung über die Lohnkosten

Bei einer Lohnsumme von 24’000 EUR (das sind ca. 20’000 EUR Bruttogehalt) liegt der Steueranteil an der Abgabenlast gerade mal bei 19%.

Bei 20’000 EUR Bruttogehalt werden insgesamt 10’300 EUR Abgaben fällig (4’175 EUR SV-AN, 4’245 SV-AG4 , 1’880 EUR Einkommensteuer). Steuern sind in diesem Bereich nicht wirklich das Problem. Steigerungen der Sozialversicherungen (wie die 0,3% zum Beginn der Jahres 2011) wirken auf das komplette Gehalt, Senkungen des Steuertarifs nur auf den Bereich, der über 11’000 EUR liegt.

Bevor der erste EUR Einkommensteuer bezahlt wird, sind schon fast 4’500 EUR Sozialabgaben weg.

Abgabenlast über dem Bruttolohn

Eine Erhöhung der Arbeitslosenversicherung um 2% (vor 5 Jahren lag der Beitrag noch 3,5 Prozentpunkte höher als jetzt) frisst bei einem Bruttolohn von 20’000 schon 25% der möglichen Steuersenkung. Eine Erhebung von 15 EUR Zusatzbeitrag bei der Krankenversicherung sind nochmals 45% weg. Der Beitrag zur Pflegeversicherung soll bis 2015 stabil gehalten werden. Wenn dort eine Erhöhung kommt, bei der die Verteilung auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer noch offen ist, dann könnten durchaus die restlichen 30% auch noch weg sein.

Man sollte die 10 Milliarden einfach in die Tilgung stecken, wobei das ja gar keine Tilgung sondern nur eine niedrigere Nettoneuverschuldung ist.

  1. Artikel 106 III S.2 1. Fall  Grundgesetz []
  2. § 32a I Nr. 2 EStG []
  3. wenn sie denn überhaupt Steuern zahlt []
  4. wer sich wundert, dass der AG mehr zahlt als der AN, obwohl die GKV-Beiträge ja nicht mehr paritätisch verteilt sind, hat die Unfallversicherung vergessen []

Amtliches Endergebnis der Bürgerschaftswahlen in Bremen

Wie üblich unter Berücksichtigung der Nicht- und Ungültigwähler


Im Vorfeld der Wahl war das durch Volksbegehren geänderte Wahlrecht von verschiedenen Seiten aufgrund seiner (scheinbaren/anscheinenden) Kompliziertheit kritisiert worden. Wenn man sich die Zahlen nach der Wahl anschaut, dann war das teilweise berechtigt.

Die Zahl der ungültigen Stimmzettel lag bei 3,3 %. Das liegt mehr als doppelt so hoch wie bei der letzten Bundestagswahl und  fast 2,5-mal so hoch wie bei der letzten Wahl, wo es nur eine Stimme gab.

Auf der anderen Seite haben die Wähler ausgiebig von ihrem Recht Gebrauch gemacht, nicht nur eine starre – vom jeweiligen Parteitag festgelegte – Liste zu wählen, sondern sich aus dem gesamten Angebot der Partei ihre jeweiligen Favoriten auszusuchen.

Über 40% der Stimmen wurden nicht direkt an die Parteien vergeben, sondern an die Kandidaten der Parteien auf der jeweiligen Liste. Am ausgiebigsten machten davon die Wähler der SPD Gebrauch (49,5% Personenstimmen), am wenigsten die Wähler der Grünen (34,3% Personenstimmen). Vermutlich, weil der Grünen-Wähler sich sowieso gern bevormunden lässt und der Parteitag sicher eine geschlechter- und Randgruppengerechtere Platzierung hinbekommt als der dusselige Wähler 1.

Im Endeffekt führte die Wahl von Personen statt Parteien dazu, dass 8 Abgeordnete von der SPD, 3 von der CDU, 4 von den Grünen und 2 von der Linken Andere sind, als sich das die Parteistrategen vorher gedacht hatten.

  1. no offense intended, das ist nur ein Kommentarfänger 🙂 []

Windkraft im Regionalverband Bodensee-Oberschwaben

Am 20. Mai hat der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben getagt und sich sowohl das drohende Urteil des VGH Baden-Württemberg  zu Herzen genommen, als auch die Vorstellungen der neuen grün-roten Landesregierung.

Herausgekommen ist ein Plan1 mit potenziellen Standorten für Windkraftanlagen.

Wenn man den Zeitungsberichten glauben darf, dann könnten sich zukünftig 8 bis 10 Windräder am Gehrenberg drehen.

Von hinten sieht der Hang momentan so aus:

Aufgrund der Tatsache, dass die Region Bodensee-Oberschwaben in erster Linie über Standorte verfügt, die für eine Windenergienutzung gerade ausreichen, und die zumeist in bzw. über Wald liegen, ist davon auszugehen, dass hier künftig vor allem Windkraftanlagen mit Nabenhöhen zwischen 110 und 140 m zum Einsatz kommen. Bei Rotordurchmessern zwischen 80 und 100 m entspricht dies Gesamthöhen zwischen 150 und 190 m.

Zum Vergleich: Der rot eingekringelte Turm ist 70 Meter hoch und ragt ca. 50 Meter über den umgebenden Wald.

  1. hier zum Download 18 MByte []

Bundesparteitag der #FDP in Rostock

Am Wochenende ist Bundesparteitag der FDP in Rostock. Neben Austausch bzw. Rochade der führenden Politikdarsteller sollen auch Anträge beschlossen werden, unter anderem dieser hier:

Frauen sollen mindestens 40% der Parteiämter der Freien Demokratischen Partei -FDP innehaben. Wahlen zum Bundesvorstand, Landes-, Kreis-, Bezirks- und Ortsvorständen sind dann gültig, wenn mindestens 40% der gewählten Mitglieder des jeweiligen Vorstandes Frauen sind.

Wenn ich mir meinen Ortsverband ansehe, dann besteht der aus insgesamt 3 Vorstandsmitgliedern. Mindestens 40% sind also 2 von 3. Wenn das verabschiedet wird, müssten wir alle Frauen des Ortsverbands überreden, für den Vorstand zu kandidieren. Sonst hätten wir eine ungültige Wahl. Gut, die Belgier kommen ja auch schon seit über einem Jahr ohne Regierung aus, da sollte das auch uns ohne Vorstand gelingen.

Auf Listen für öffentliche Wahlen sollen mindestens 40% Frauen als Bewerberinnen aufgestellt werden. Wahllisten sind so aufzustellen, dass gewährleistet ist, dass mindestens 40% der Vertreter in den zu wählenden Parlamenten Frauen sind.

Ich möchte dem Bundesvorstand der Bundesvereinigung LIBERALE FRAUEN e.V. jetzt nicht unterstellen, dass er keine Ahnung von Wahlrecht hat, aber der Gedanke drängt sich auf. Bei der Bundestagswahl könnte man die Landeslisten vermutlich noch relativ problemlos so gestalten, dass sich die Geschlechter abwechseln. Da die FDP mit dieser Politik vermutlich nicht Gefahr läuft, jemals wieder ein Direktmandat zu erringen, wäre es zumindest machbar (wenn auch meines Erachtens nicht wünschenswert). Bei allen anderen Wahlen, bei denen ich wahlberechtigt bin, ginge es aber schon nicht mehr.

  • Bei den baden-württembergischen Landtagswahlen
    • gibt es keine Landeslisten, die Wahlkreisbewerber werden von der jeweiligen Parteibasis bestimmt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass durch Los bestimmt wird, welche mindestens 28 Wahlkreise eine Frau aufstellen müssen, damit der Frauenanteil bei den Kandidierenden gewahrt ist
    • über den Einzug in den Landtag entscheidet einzig der Erfolg im Wahlkreis. Da entscheidet der dumme Wähler, wen er im Parlament sitzen haben möchte.

Man könnte natürlich verbindlich festschreiben, dass es immer gemischtgeschlechtliche Kandidierendenpaare (Erst- und Zweitkandidat) gibt, ein gewählter männlicher Kandidat seine Wahl nicht annimmt und damit die Frau zum Zug kommt. Verbindlich festlegen kann man das aber nicht.

Die einzige Möglichkeit mit der man sicher stellen kann, dass der Frauenanteil der FDP im Landtag in Baden-Württemberg bei mindestens 40% liegt ist, 3 Männer und 67 Frauen aufzustellen.

  • Bei den baden-württembergischen Kommunalwahlen
    • dürfen die Wähler panaschieren und kumulieren und somit
    • entscheiden die Wähler, welche Kandidaten in Kreistag/Gemeinderat einziehen, nicht die Parteigremien.

Davon abgesehen, dass das ganze vermutlich rechtlich gar nicht möglich ist, finde ich den Vorschlag und die Begründung unpassend.

17% der Männer wählten die FDP, bei den Frauen waren es nur 13%. Bei den Männern gab es Zugewinne in Höhe von 6 Punkten, bei den Frauen nur 4 Punkte. Es gab deutlich bessere Resultate und höhere Zugewinne insbesondere bei den jüngeren Männern. Steigerungen in der Wählergunst sind insbesondere dadurch zu erreichen, wenn sich die FDP verstärkt um die Frauen bemüht.

Selbst wenn ich den Grammatikfehler übersehe, bleibt immer noch ein Logikfehler. Die Annahme geht davon aus, dass das männliche Geschlecht eines Kandidaten eine nennenswerte Anzahl von Frauen davon abhält, ihn zu wählen. Die Annahme unterstellt, Frauen wäre des Geschlecht eines Politikers wichtiger als die Politik, die er macht. Aus der Tatsache, dass mehr Männer als Frauen bei der FDP kandidieren und die FDP von mehr Männern als Frauen gewählt wird, wird der Schluss gezogen: Wenn mehr Frauen kandidieren, wird insgesamt mehr FDP gewählt. Wenn diese Einstellung bei den Führungsgremien der Partei vorherrscht wundert es mich, dass uns überhaupt noch jemand wählt (völlig unabhängig vom Geschlecht). Davon abgesehen kann man bei Wahlen, bei denen der Wähler nicht nur eine anonyme Parteiliste sondern echte Menschen wählen kann, sehen, dass dieses Argument nicht zieht.

Und zum Schluss noch mein persönlicher Lieblingssatz aus dem Antrag:

Selbst bei der CSU gibt es inzwischen Quoten.

Welch ein Argument. Selbst in Luxemburg gibt es einen Mindestlohn, selbst in der Schweiz gibt es eine Vermögenssteuer. Wir wollen das jetzt auch!