Impressionen aus dem Bundestag Teil I

Weil ich gerade am Lesen diverser Plenarprotokolle bin:

Thema: Wahlrechtsreform, da das BVerfG festgestellt hat, dass das derzeitige Wahlrecht verfassungswidrig ist.

Nun zum Stimmensplitting. Dass nun auf einmal das Problem des Splittens der Stimmen an den Stimmen der Linkspartei festgemacht wird, ist doch völlig absurd.
Keine Wählerschaft wählt so konstant ihre Partei wie die Partei, deren Vorsitzender Walter Ulbricht hieß. Wenn man ihnen sagt, wie ihre Partei gerade heißt, dann wählen sie sie auch.

Wolfgang Wieland, Bündnis 90/Die Grünen

Bundestag lehnt Wahlrechtsreform ab

leider auch mit den Stimmen meiner Partei.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht 2008 festgestellt hat, dass das bisherige Bundeswahlgesetz verfassungswidrig ist, weil es

darauf ausgelegt ist oder doch jedenfalls in typischen Konstellationen zulässt, dass ein Zuwachs an Stimmen zu Mandatsverlusten führt oder dass für den Wahlvorschlag einer Partei insgesamt mehr Mandate erzielt werden, wenn auf ihn selbst weniger oder auf einen konkurrierenden Vorschlag mehr Stimmen entfallen,

und dies

zu willkürlichen Ergebnissen [führt] und [..] den demokratischen Wettbewerb um Zustimmung bei den Wahlberechtigten widersinnig erscheinen [lässt].

war die grosse Koalition der Meinung, dass das Gericht ja bis 2011 Zeit gegeben hätte und es auf einen verfassungswidrig zustandegekommenen Bundestag mehr oder weniger auch nicht ankäme.

Allzu durchsichtig ist bei der CDU der Grund für die Ablehnung, werden doch für die Wahl im September die meisten Überhangmandate für die CDU erwartet.

Warum das so ist, kann man sich vor Augen führen, wenn man sich die direkt gewählten Kandidaten (das sind die mit der Erststimme) pro Bundesland mal anschaut, zum Beispiel hier. Unten stehen Anmerkungen in [eckigen Klammern], die kann man überspringen, wenn’s zu kompliziert wird.

Baden-Württemberg war ein verlässlicher Überhangsmandatbringer, weil fast alle Wahlkreise von CDU-Kandidaten gewonnen wurden.

33 CDU-Abgeordnete standen bei der letzten Wahl 4 SPD-Abgeordneten gegenüber.

[Sollten Sie sich die Seite anschauen, lassen Sie sich nicht verwirren, dass da jetzt nur noch 31 CDU-Abgeordnete stehen, 1 Abgeordneter der CDU ist verstorben und 1 Abgeordneter ist ausgeschieden. Da in Überhangmandate nicht nachgerückt wird, schrumpft die Zahl. Das müssen Sie sich nicht merken, das kommt später noch mal ausführlich].

Die CDU hatte bei der Bundestagswahl 2005 ein Ergebnis von 39,2% der Zweitstimmen [bzw. 40,96% der Zweitstimmen, die an Parteien gegangen waren, die die 5%-Hürde übersprungen hatten]. Eigentlich hätte sie mit diesem Ergebnis nur 30 Abgeordnete nach Berlin entsenden dürfen. Da man aber die Wahlkreisgewinner (Erststimme) nicht einfach nach Hause schicken konnte (bzw. nicht nicht nach Berlin schicken), ergaben sich Überhangmandate für die CDU.

Die Sitze wurden ganz normal auf die Parteien verteilt (30 CDU, 23 SPD, 8 Grüne, 9 FDP, 3 Linke) und die zusätzlichen Wahlkreisgewinner der CDU als Überhangmandate nach Berlin geschickt (dabei gibt es nicht einen speziellen Abgeordneten, der überhängt, es gibt nur die Anzahl 3). Da es keine Ausgleichsmandate gibt, konnte die CDU mit einem Stimmenanteil (Zweitstimme) von 39,2% einen Sitzanteil von 43,4% erringen.

Wenn man jetzt mal davon ausgeht, dass es der SPD bei der nächsten Bundestagswahl vermutlich nicht gelingen wird, mehr als die 4 Direktmandate zu erringen (bzw. wenn man davon ausgeht, dass der Anteil sogar sinkt, weil der Lörracher und der Stuttgarter Wahlkreis eher wackelig sind) und wenn man weiterhin davon ausgeht, dass die CDU ihr Ergebnis von 2005 vermutlich nicht ganz halten wird, dann erhöht sich die Zahl der Überhangmandate für die CDU weiter.

Aus diesem Grund ist für einen Baden-Württemberger, der gerne eine schwarz-gelbe Koalition am 27. September gewinnen sähe, jede Zweitstimme für die CDU eine verschenkte Stimme und er müsste FDP wählen. Der CDU reichen prinzipiell ihre Direktkandidaten.

Unmut

Natürlich sind die Kommunen klamm und natürlich würden Steuersenkungen auch sie treffen.

Muss ich mir trotzdem vom Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, der im übrigen Zeitlebens von Steuergeldern alimentiert wurde, muss ich mir von Herrn Landsberg anhören, ich hätte eine ausufernde Anspruchsmentalität?

Wenn von 100 EUR Gehaltserhöhung gerade mal 35 EUR im eigenen Geldbeutel landen (bezogen auf die Lohnsumme), dann habe ich ein Recht auf eine ausufernde Anspruchsmentalität.

Lieber Staat (ich weiss, Herr Landsberg ist nicht der Staat, er ist genaugenommen nicht mal ein irgendwie demokratisch legitimierter Teil der Exekutive), wenn Du schon der Meinung bist, du wüsstest so viel besser, was man mit dem von mir verdienten Geld so alles anstellen kann und es mir deshalb wegnimmst, dann kann ich auch ein volles Programm erwarten.

Oh,ich vergaß, meine Einkommensteuer wird ja gebraucht, um dem Nachbar das Auto zu verbilligen (da weissage ich jetzt mal, dass das in die Hosen geht. Die 2 Millionen Glücklichen hätten Euch vermutlich sowieso gewählt, ob aber die alleinerziehende Mutter mit 22’000 EUR Jahresbrutto ebenso glücklich mit der Abwrackprämie ist, wenn sie bemerkt, dass ihre komplett gezahlte Lohnsteuer des Jahres 2008 in die Subventionierung des neuen Autos ihres Chefs geflossen ist, wage ich zu bezweifeln).

Ich schweife ab. Ach ja, wofür geht mein Geld drauf. Zum Beispiel für die Rettung einer Bank, dies sich aus Deutschland herausgemogelt hat und nach Irland ging, weil man da weniger Steuern zahlen muss. Zweistellige Milliardenbeträge als Direktüberweisung und dreistellige Milliardenbeträge als Bürgschaften.

Ab September werden dann vermutlich auch noch einige Millionen als Übergangsgelder für nicht mehr gewählte Bundestagsabgeordnete fliessen, immerhin bekommt dort ein Abgeordneter, der seit 1990 im Parlament saß, für 18 Monate seine Abgeordnetenentschädigung weiterbezahlt. Nichts mit 60% des letzten Netto, nicht mit maximal 12 Monate bis ALG II aka Hartz IV. Aber ich schweife schon wieder ab.

Aber zurück zu Ihnen Herr Landsberg. Ich bin nicht in der Position Ihnen Ratschläge geben zu können, geschweige denn zu dürfen. Und eigentlich haben Sie ja recht: Die Leute, die Sie beleidigen, können Sie ja nicht abwählen.

Ob es trotzdem geschickt ist, genau den Menschen eine ausufernde Anspruchsmentalität zu unterstellen, die seit mindestens 28 Jahren genau das Geld erwirtschaften, das Sie am Monatsersten auf ihrem Konto finden (genaugenommen schon am Vormonatsletzten), ob es geschickt ist, das genau den Menschen an den Kopf zu werfen, denen Sie (also nicht Sie direkt) die Hälfte ihres Lohns „wegsteuern“ weil sie damit in Ihren Augen nicht richtig umgehen können, wage ich trotzdem zu bezweifeln zu wagen.

So, genug gebasht, aber manchmal frage ich mich schon, was manche Leute so reitet. Früher war ich ja nur der Meinung, dass die Versorgungsbezüge von Politikern völlig übertrieben sind. Mittlerweile gilt das auch für die Bezüge während ihrer Amtszeit. Für echte Abgeordnete wären sie vermutlich wirklich unterbezahlt, aber marionetteske Stimm-Maschinen im Bundestag bekäme man vermutlich auch billiger.

So aber jetzt ist wirklich gut, Markus. Einfach kurz daran denken, dass Du in der Schweiz steuer- und sozialabgabenpflichtig bist 🙂

np: City – Am Fenster

Was vom Lohne übrig blieb

Im Moment wird in diversen blogs kontrovers über Steuersenkungen, Erhöhungen, (gebrochene) Wahlversprechen, das politische  Mittel von null und zwei (es scheint drei zu sein) und die Staatsverschuldung diskutiert.

Dort wird wie üblich viel Wahres aber auch viel Schrott geschrieben. Da ich im Gegensatz zu Frau Kraft von der SPD in NRW über genügend Webspace verfüge, möchte ich diesen nutzen, die Steuer- und Abgabenthematik aus der Perspektive eines Lohnempfängers und dessen Arbeitgebers zu betrachten.

Nehmen wir mal an, es gibt da einen kleinen chemischen Betrieb, der sich auf Feinchemikalien spezialisiert hat. Dieser Betrieb hat im Jahr 2008 einen guten Umsatz und Gewinn gemacht, weshalb der Chef am Ende des Jahres den Mitarbeitern eine zusätzliche Gratifikation auszahlen will. Da sich alle für den Erfolg der Firma eingesetzt haben, möchte er jedem Mitarbeiter die gleiche Summe bezahlen und kommt auf einen Betrag von 2’000 EUR, der pro Person zur Verfügung steht.

Da Gratifikationen Lohnbestandteil sind und deshalb sozialversicherungspflichtig, muss von diesen 2’000 EUR auch der Arbeitgeberanteil an gesetzlicher Renten-, Arbeitslosen,- Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Beitrag an die Berufsgenossenschaft entrichtet werden.

Wenn man das alles abzieht, kommt man auf eine Bruttogratifikation von 1’650 EUR, die auf dem Lohnzettel ausgewiesen wird.

Der Chemiker, der ein Jahres-Einkommen von 40’000 EUR hatte, muss nun 41’650 EUR versteuern.

Von den insgesamt 2’010 EUR Gratifikation (die die Firma zahlen muss) gehen:

  • 328,34 EUR an die Deutsche Rentenversicherung
  • 54,44 EUR an die Bundesagentur für Arbeit
  • 36,29 EUR an die Pflegeversicherung
  • 270,59 EUR an die AOK Saarland
  • 19,80 EUR an die Berufsgenossenschaft Chemie
  • 591,84 EUR an das Finanzministerium
  • 708,84 EUR an den Angestellten

und das ganze in grafischer Form

nettoquote

Natürlich bekommt er für die vielen Sozialabgaben auch eine Gegenleistung.

  • In der gesetzlichen Rentenversicherung erhält er 0,055 Beitragspunkte, was momentan einer zusätzlichen Brutto-Rente von 1,47 EUR entspricht. Gut, da geht dann noch die halbe Krankenversicherung ab und die komplette Pflegeversicherung, steuerpflichtig wird die Rente auch voll sein, wenn er sie mal bekommt und wenn er schon mit 62 geht, werden auch noch 18% abgezogen. Aber selbst dann wird seine Einzahlung (einen Grenzsteuersatz von 25% unterstellt) für eine Nettorentenerhöhung von 78 Cent sorgen. Schon nach 34 Jahren, wird sich die Einzahlung amortisiert haben. Dafür muss er gerade mal 96 Jahre alt werden.
  • In der Arbeitslosenversicherung erhöht sich sein monatliches Arbeitslosengeld um 34,11 EUR. Allerdings nur, wenn er innerhalb des Jahres 2009 arbeitslos wird. Sollte es der Firma zuerst ein wenig schlechter gehen, bevor sie insolvent wird oder betriebsbedingt kündigen muss, ist das Geld weg (also nicht wirklich weg, aber es entsteht dann keine Gegenleistung).
  • Die Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung sind nicht vom Beitrag abhängig. Da die maximale Höhe der Zuzahlungen an seinen Bruttolohn gekoppelt ist, wird er allerdings – wenn er Pech hat – 33 EUR mehr an Praxisgebühr, Medikamentenzuzahlungen und Krankenhausbezahlung leisten müssen.

Man soll nicht immer fragen, was der Staat für einen tun kann, aber ich finde, bei einer Nettoquote von 35,3% wird man es zumindest einmal tun dürfen.

Und jetzt noch ein kleiner Exkurs für die Jusos, die das mit der Steuer und den Abgaben nicht so recht trennen können.

Beim Hausmeister, der vorher ein Jahresbrutto von 16’000 EUR hatte sieht das ganze so aus:

nettoquote2

Und bei der Laborleiterin, die vorher 70’000 EUR Jahresgehalt hatte, ergibt sich folgendes Bild:

nettoquote3

So, vor dem kommentieren kurz nachdenken 🙂

Als kleine Anregung: die Schaubilder beziehen sich jeweils auf die zusätzlichen Lohnkosten.

Frauen, Wahlen und ketzerische Thesen

Das statistische Landesamt hat ein Presseheft veröffentlicht, in dem es um die „Präsenz von Frauen in den Kommunalparlamenten Baden-Württembergs“ geht.

In den Parlamenten sind Frauen nach wie vor stark unterrepräsentiert: In das Europäische Parlament wurden gut 30 % Frauen gewählt, in den Deutschen Bundestag rund 32 % und in den Landtag von Baden-Württemberg lediglich knapp 24 %. Besonders niedrig sind die Frauenanteile in den Gemeinderäten und den Kreistagen Baden-Württembergs (Anteil in Gemeinderäten 21 %, Anteil in Kreistagen 15 %)

Ohne jetzt wirklich Thesen aufstellen zu wollen:

Der Anteil an Frauen liegt in genau den Parlamenten am niedrigsten, in denen der Wähler nicht vorgefertigte Listen wählt, sondern sich seine Favoriten gezielt aus einem breiten Angebot der jeweils bevorzugten Partei herauspicken kann.

Als CDU-Wähler (der ich wirklich nicht bin), hatte ich bei der

  • Europawahl nur die Möglichkeit, die Landesliste zu wählen (mit einem Frauenanteil von 33% auf den vorderen Plätzen)
  • Landtagswahl nur die Möglichkeit, den männlichen CDU-Kandidaten auf dem Stimmzettel zu wählen
  • Bundestagswahl nur die Möglichkeit, den männlichen Direkt-CDU-Kandidaten zu wählen. Da die CDU in Baden-Württemberg nie mit Kandidaten von der Landesliste auffüllen darf, war’s das dann auch bei der Bundestagswahl.

Nur bei den Kommunalwahlen durfte ich mir aus dem CDU-Angebot einzelne Kandidaten herauspicken.

  • In der Stadt Ravensburg standen bei der CDU für den Gemeinderat insgesamt 9 Frauen auf der Liste, in den Gemeinderat zogen nur 2 ein, was einem Frauenanteil von 14% entspricht (gegenüber einem Kandidatinnenanteil von 25%).
  • Für den Kreistag standen im Wahlkreis Ravensburg 4 Frauen auf der CDU-Liste, gereicht hat es für keine.

Das Argument, dass Frauen nur auf schlechten Plätzen standen und deshalb nicht gewählt wurden, lässt sich beispielsweise im Wahlkreis Bad Waldsee widerlegen. Dort belegten Frauen die ersten beiden Plätze des Stimmzettels. Gereicht hat es dann bei der Wahl nur zu den chancenlosen Plätzen 5 und 7 auf der Ergebnisliste.