der lange Schatten der Landtagswahl 2011

fällt langsam auf den Landkreis Ravensburg. Die CDU hat bereits beide Kandidaten für die Wahlkreise Ravensburg (Wahlkreis 69) und Wangen (WK 68) nominiert, die anderen Parteien werden in den nächsten Wochen folgen.

Das Wahlsystem habe ich hier ein bisschen näher erläutert. Welche Auswirkungen das auf die beiden Wahlkreise des Landkreises hat, folgt jetzt.

Da es keine Landeslisten gibt, entscheidet sich erst am Wahltag, wer für die jeweiligen Parteien die Ausgleichssitze besetzt, die sich aus dem Verhältnisausgleich auf Landesebene ergeben.

Bei der letzten Wahl standen dem Regierungspräsidium Tübingen folgende Landtagssitze zu:

CDU SPD FDP Grüne
11 5 2 3

Die Sitze der CDU waren schnell verteilt. Alle 11 Wahlkreisgewinner zogen in den Landtag ein. Für die anderen Parteien hätten sich (nach neuem Wahlrecht) folgende Zahlen ergeben:

Wahlkreis
SPD FDP Grüne
Reutlingen 60 24,00 % (3) 11,92 % (1) 14,79 % (4)
Hechingen-Münsigen 61 21,70 % (6) 10,91 % (3) 11,28 % (7)
Tübingen 62 21,96 % (5) 8,81 % (7) 22,12 % (1)
Balingen 63 26,20 % (1) 8,97 % (5) 5,47 % (11)
Ulm 64 24,42 % (2) 7,86 % (10) 17,47 % (2)
Ehingen 65 19,34 % (8) 8,32 % (8) 10,56 % (8)
Biberach 66 15,83 % (11) 8,26 % (9) 16,74 % (3)
Bodensee 67 22,52 % (4) 11,61 % (2) 14,44 % (5)
Wangen 68 16,40 % (10) 5,43 % (11) 9,97 % (9)
Ravensburg 69 19,46 % (7) 8,86 % (6) 12,94 % (6)
Sigmaringen 70 18,79 % (9) 10,37 % (4) 8,47 % (10)

Die grau unterlegten Wahlkreiskandidaten der jeweiligen Parteien haben einen Sitz im Landtag erreicht. Von den 11 Wahlkreisen entsenden 4 Wahlkreise 3 Abgeordnete, 2 Wahlkreise 2 Abgeordnete und 5 Wahlkreise 1 Abgeordneten.

Im Wahlkreis treten die Kandidaten gegeneinander an. Wenn es dann an das Verteilen der Sitze geht, treten die Wahlkreise im Regierungspräsidium gegeneinander an. Während manche Wahlkreise aufgrund ihrer Wählerstruktur (oder taktischer Wahl) stark in Stuttgart vertreten sind, ist das bei anderen – unter anderem Ravensburg und Wangen – nicht der Fall. Aber das kann man ja ändern 🙂

Ein Vorschlag und die Konsequenzen

Der mittlerweile bundesweit bekannte SPD-Bezirksbürgermeister Buschkowsky hat einen Paradigmenwechsel in der Sozialpolitik gefordert. Dazu gehört unter anderem auch eine Halbierung des Kindergelds und der Einsatz der eingesparten Mittel in der Bildung.

Das klingt auf den ersten Blick gar nicht mal so schlecht. Allerdings ist das Ganze meines Erachtens nicht durchdacht.

Aber um mal von Vorne zu beginnen.

In Deutschland wird jeder nach seiner Leistungsfähigkeit besteuert. Zumindest sollte das so sein, es gibt da durchaus manchmal Vollzugsdefizite, aber das lasse ich jetzt mal aussen vor, es geht ja ums Kindergeld.

Aus diesem Grund haben auch Kinder ein steuerfreies Existenzminimum, welches aufgrund fehlendem eigenen Einkommen bei den Eltern angerechnet wird. Das Existenzminimum liegt (von wenigen Ausnahmen abgesehen) bei 4’368 EUR und einem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes von 2’640 EUR (§32 VI EStG).

Das Kindergeld ist dazu gedacht, Familien, bei denen das Existenzminimum der Kinder nur zu einer unerheblichen Steuerminderung führen würde, zu unterstützen, also ein Sozialausgleich für Geringerverdienende.

Was passiert jetzt, wenn man das Kindergeld halbiert? Das steuerfreie Existenzminimum kann man nicht kürzen, das hat bei uns sowas wie Verfassungsrang (mal ganz unjuristisch ausgedrückt). Selbst wenn man den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes auf 0 drückt (was ich allerdings nicht glaube), wird man bei besserverdienenden Eltern auf einen „Kindergeld“-Betrag von 161 EUR pro Monat kommen. Weniger bekommen vor allem Familien, die ein geringeres Einkommen haben und bei denen ein Freibetrag nicht zu einem entsprechenden Steuerabzug führt.

Nochmal schnell nachgeschaut, doch Herr Buschkowsky ist Mitglied in der SPD.

Ravensburg hat seinen twitter #fail

Ob das ganze nur eine oberschwäbische Provinzposse, ein Sturm im Wasserglas, viel Lärm um nichts oder doch ein kleines Skandälchen ist, überlasse ich ganz dem geneigten Leser.

Ouvertüre:

In Ravensburg ist zur Zeit OB-Wahlkampf. Es treten insgesamt 7 Bewerber an, darunter 3, denen Erfolgsaussichten zugebilligt werden:

  • Daniel Rapp (CDU), bisher Bürgermeister in Sigmaringen
  • Brigitte Lösch (Grüne), bisher Landtagsabgeordnete in Stuttgart
  • Oswald Metzger (SPD, Grüne, CDU), Publizist

Die Wahl findet ihren Widerhall auch in den sozialen Plattformen wie twitter und facebook.

Akt I:

einem User fällt die Ähnlichkeit zwischen dem Logo einer Twitter-Userin und dem eines OB-Kandidaten auf http://twitpic.com/17q3md

Akt II:

Wehe wenn sie losgelassen. Auf twitter tummeln sich sehr viele Menschen, die sich als IT-affin bezeichnen würden und in vielen von uns schlummert ein kleiner Bob Woodward 🙂 und so begann die Recherche.

[Update]

um mich nicht mit fremden Federn zu schmücken:

Gesucht und gefunden haben


[/Update]

Akt III:

Daniel Rapp hat eine homepage für seinen Wahlkampf eingerichtet, bzw. einrichten lassen. Die Domain ist nicht auf ihn registriert sondern auf den Geschäftsführer einer Ravensburger Werbeagentur. Ebenfalls Geschäftsführerin dieser Werbeagentur ist eine Frau, deren Name erstaunlich gut zu dem twitter-Account passt, der im bisherigen Wahlkampf vor allem durch Metzger-Bashing und Rapp-Lob-tweets aufgefallen ist.

Manche Äusserungen sind, von einer Privatperson gemacht, (für mich) gerade noch akzeptabel. Wenn sie vom politischen Gegner kommen, ist das (für mich) nicht mehr der Fall:

obwahlrv1

obwahlrv4

Andere wirken eher unfreiwillig komisch:

obwahlrv2

obwahlrv3

Ein paar tweets sind mittlerweile gelöscht, 31 um genau zu sein 🙂

Vorhang

Das Pech, erfolgreich zu sein

In Baden-Württemberg stehen nächsten März Landtagswahlen an.

Aus diesem Grunde finden seit Anfang Februar in den einzelnen Wahlkreisen die Aufstellungsversammlungen der Parteien statt, in denen die Kandidaten nominiert werden.

Anders als in (vielen) anderen Bundesländern hat der baden-württembergische Wähler nur eine Stimme, mit der er seinen Wahlkreiskandidaten wählt. Eine Listenstimme (vergleichbar der Zweitstimme bei der Wahl zum Bundestag) gibt es nicht.

In Baden-Württemberg gewinnt die CDU fast alle Wahlkreise (das letzte Mal 69 von 70). Die Chancen für einen Nicht-CDU-Kandidaten, einen Wahlkreis zu gewinnen, stehen deshalb relativ schlecht. Aber zum Glück gibt es auf Landesebene einen Verhältnisausgleich. Wenn die FDP 11% der Stimmen bekommt, dann hat sie prinzipiell auch einen Anspruch auf 11% der Sitze.

In Baden-Württemberg gibt es keine Landeslisten der Parteien. Damit ist Baden-Württemberg ziemlich alleine in Deutschland. In Nordrhein-Westfalen hat der Wähler zwar auch nur eine Stimme, aber der Verhältnisausgleich findet über eine Landesliste statt.

In Baden-Württemberg werden die Kandidaten für den Verhältnisausgleich über ihr Wahlergebnis in ihren Wahlkreisen bestimmt. Das bedeutet, dass es keine sicheren Plätze für Spitzenkandidaten gibt, sondern nur mehr oder minder aussichtsreiche Wahlkreise, in denen sie antreten können.

Das hat jetzt den SPD-Spitzenkandidaten für die Landtagswahl 2011 dazu gebracht, den Wahlkreis zu wechseln. Bisher trat Nils Schmid im Wahlkreis 09 – Nürtingen an. Der ist aber durch eine Änderung des Wahlgesetzes kein sicherer Wahlkreis für die SPD. Deshalb hat sich Herr Schmid in seiner Umgebung umgeschaut um einen Wahlkreis zu finden, der ihm höhere Chancen für den Einzug bietet. Und er ist fündig geworden. Der Wahlkreis 60 – Reutlingen ist aussichtsreicher.

Mit der Folge, dass der bisherige Abgeordnete, Rudolf Hausmann, der diesen Wahlkreis seit 1996 im Landtag vertritt, weichen muss.

Es geht mich natürlich überhaupt nichts an, wie andere Parteien ihre Kandidaten aufstellen, allerdings würde ich mir als Wähler in diesem Wahlkreis ein wenig verschaukelt vorkommen. Da macht ein Abgeordneter seinen Job (aus Sicht der Wähler) so gut, dass er zweimal wiedergewählt wird und als Dank bekommt man dann einen „Spitzen-„Kandidaten vor die Nase, bzw. auf den Stimmzettel gesetzt, der in der Landespolitik gross rauskommen will und vermutlich die Bedürfnisse und Wünsche des eigenen Wahlkreises eher als minderprioritär betrachtet.

Die SPD-Mitglieder des Wahlkreises Reutlingen (das sind die, die darüber bestimmen, wer in ihrem Wahlkreis für die SPD auf den Wahlzettel kommt) hat man vorher nicht gefragt, das läuft über die Kreisvorstände. Aber das wird sicher kein Problem. Als Vorstand macht man einfach ein bisschen Druck, dass es ja nicht sein kann, dass der Spitzenkandidat für den Landtagswahlkampf überhaupt nicht antritt und schon läuft das ganze.

Letzten Endes entscheiden die Wähler am 27. März 2011 im Wahlkreis Reutlingen, ob sie einen importierten SPD-Kandidaten unterstützen.

Ein wenig Lachen könnte ich mir vermutlich nicht verkneifen, wenn es der Nürtinger SPD-Kandidat dann schafft, der Reutlinger aber nicht.

Mal ganz davon abgesehen, dass ich einen Spitzenkandidaten, der sich selbst sowenig eigene Überzeugungskraft zugesteht, etwas seltsam finde. Es ist ja nicht so, dass Nürtingen eine SPD-Diaspora ist.

Kompetenz bei den Jusos

Über die Fähigkeiten von Juso-Vorstandsmitgliedern, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auseinanderzuhalten, hatte ich bereits hier und dort ein wenig geschrieben.

Dass eine Promotionsstudentin und Inhaberin des 2. Staatsexamens im Fachgebiet Jura (Frau Drohsel) und ein Diplom-Politologe (Herr Böhning) es nicht schaffen, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Vorratsdatenspeicherung sinnentnehmend zu lesen, macht mich dann aber schon ein wenig betroffen. Bei den Jusos ist zu lesen:

Der Sprecher des Gesprächskreises Netzpolitik beim SPD-Parteivorstand Björn Böhning und die Juso-Bundesvorsitzende Franziska Drohsel begrüßen das heute ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Speicherung von Telekommunikationsdaten:

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellt eindeutig fest: Daten dürfen nicht auf Vorrat gespeichert werden.

Vielleicht findet sich ja jemand, der den beiden mal erklärt, was das BVerfG in1 BvR 256/08 gemeint hat, als es ziemlich weit oben geschrieben hat

Eine sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten durch private Diensteanbieter[..] ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar;